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Verschiedene Aspekte zu As-sarf


  • As-sarf gilt als eine Form des Bay’.
  • As-sarf unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des Bay’. Damit gelten die unerlässlichen Bestandteile des Bay’-Vertrags und ihre Bedingungen in Bezug auf die Vertragsform (assiighah الصيغة), d. h. die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien, in Bezug auf die Vertragsparteien (al-‘aaqidaan
    العاقدان), d. h. den Verkäufer (al-baai’ البائع) und den Käufer (al-muschtariy المشتري) und in Bezug auf das Vertragsobjekt (al-ma’quudu ‘alaih المعقود عليه), d. h. den Preis bzw. das Kapital (ath-thaman الثمن ) und die verkaufte Sache bzw. das Kaufobjekt (al-muthamman المثمن), wobei die unten angeführten Einschränkungen zu berücksichtigen sind.
  • Da beide Tauschwaren zu den Riba-Gütern gehören, müssen weitere Bestimmungen berücksichtigt werden, damit ein mit Riba affizierter Handel vermieden wird:
    1. Bei Zahlungsmitteln gleicher Gattung (Dschins جنس) erfolgt der Austausch grundsätzlich in gleichen Mengen.
    Wichtig ist zu beachten, dass hierbei ein evtl. vorhandener Qualitätsunterschied oder die Verarbeitung der zu tauschenden Zahlungsmittel nicht berücksichtigt wird. Es zählt ausschließlich die Äquivalenz. Man macht z. B. beim Tausch von Gold gegen Gold keinen Unterschied zwischen verarbeitetem Gold und Goldbarren.
    2. Beim Austausch von Zahlungsmitteln unterschiedlicher Gattungen, wie z. B. dem Austausch von Gold gegen Silber, entfällt die Bedingung der Äquivalenz. Auch Landeswährungen fallen in diese Gruppe und werden als unterschiedliche Gattungen bewertet.
    Daraus folgt, dass das Einwechseln von Zahlungsmitteln in derselben Landeswährung nur äquivalent, d. h. in gleichen Mengen, ohne Aufschlag und ohne Aufschub (siehe Punkt 3) erfolgen darf.
    Das Einwechseln von unterschiedlichen Landeswährungen entspricht dem Tausch von zwei unterschiedlichen Gattungen. Deshalb darf hier bei Einwilligung beider Vertragspartner ein Quantitätsunterschied vorliegen und der Tausch ist gültig im Sinne der Scharii’ah.
    3. Sofortige Besitzergreifung beider Zahlungsmittel (Barauszahlung) ohne Gewährleistung eines Aufschubs.
    Beide Geldwährungen müssen in der Vertragssitzung ausgetauscht werden. Keine der beiden Währungen darf mit zeitlichem Verzug ausgezahlt werden, auch nicht mit Einwilligung der Vertragspartner.
    Diese letztgenannte Bedingung wird im Kapitel über Ar-riba ausführlich behandelt (siehe hierzu den von ‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anh) tradierten Hadiith). Darüber hinaus findet sich ein Hadiith, der nochmals diese wichtige Bedingung bezüglich des Geldwechsels bekräftigt. Diesbezüglich berichtete Abul-minhaal أَبَو الْمِنْهَالِ (radial-laahu ‘anh):

‏ سَأَلْتُ الْبَرَاءَ بْنَ عَازِبٍ وَزَيْدَ بْنَ أَرْقَمَ ‏‏عَنْ الصَّرْفِ فَقَالَا كُنَّا تَاجِرَيْنِ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏فَسَأَلْنَا رَسُولَ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏عَنْ الصَّرْفِ فَقَالَ ‏إِنْ كَانَ يَدًا بِيَدٍ فَلَا بَأْسَ وَإِنْ كَانَ ‏نَسَاءً ‏فَلَا يَصْلُحُ.

“Ich fragte Al-baraa’ Bnu-‘aazib und Zaid Bnu-arqam nach As-sarf. Sie erzählten: “Wir waren zu Lebzeiten des Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Kaufleute. So fragten wir den Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nach As-sarf.” Er sagte: “Wenn es von Hand zu Hand erfolgt, dann ist nichts daran auszusetzen. Sollte es jedoch mit zeitlicher Verzögerung erfolgen, dann ist es nicht erlaubt.” (B)

In einer abgewandelten Version fragte Abul-minhaal (radial-laahu ‘anh) Al-baraa’ Bnu-‘aazib (radial-laahu ‘anh) nach der Unbedenklichkeit beim Austausch von Zahlungsmitteln. Al-baraa’ verwies ihn an Zaid Bnu-arqam (radial-laahu ‘anh), der seiner Meinung nach sich diesbezüglich am besten auskannte. Zaid seinerseits verwies ihn an Al-baraa’, der daraufhin sagte:

‏‏نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ بَيْعِ الْوَرِقِ بِالذَّهَبِ دَيْنًا. ‏

“Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verbot den Verkauf von Silber gegen Gold in Form einer Schuld.” (B, M)

So müssen beide, der Preis und das Vertragsobjekt, sofort gegenseitig ausgehändigt werden.

4. Der Austausch beider Zahlungsmittel muss vor Auflösung der Vertragssitzung erfolgen.
Als Kriterium für die vollzogene Auflösung der Vertragssitzung gilt die physische Trennung beider Vertragsparteien. Hierbei gilt folgender Hadiith, der die Bedeutung der Vertragssitzung unterstreicht.
Der Sahaabiy und zweite Chaliifah ‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anh) tradierte über den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) folgenden Hadiith:

‏لَا تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلَّا مِثْلًا بِمِثْلٍ وَلَا ‏تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلَا تَبِيعُوا‏‏ الْوَرِقِ ‏بِالْوَرِقِ إِلَّا مِثْلًا بِمِثْلٍ وَلَا تُشِفُّوا بَعْضَهَا عَلَى بَعْضٍ وَلَا تَبِيعُوا الْوَرِقَ بِالذَّهَبِ أَحَدُهُمَا ‏غَائِبٌ ‏وَالْآخَرُ ‏‏نَاجِزٌ ‏وَإِنْ ‏اسْتَنْظَرَكَ إِلَى أَنْ يَلِجَ بَيْتَهُ فَلَا تُنْظِرْهُ إِنِّي أَخَافُ عَلَيْكُمْ الرَّمَاءَ ‏وَالرَّمَاءُ هُوَ الرِّبَا.

“Verkauft nicht Gold gegen Gold, es sei denn gleiches Gewicht gegen gleiches Gewicht, und macht keinerlei Unterschiede im Gewicht des einen zuungunsten des anderen. Und verkauft nicht Silber gegen Silber, es sei denn gleiches Gewicht gegen gleiches Gewicht, und macht keinerlei Unterschiede im Gewicht des einen zuungunsten des anderen. Auch verkauft nicht Silber gegen Gold, wenn eines von beiden abwesend und das andere anwesend ist, auch dann nicht, sollte jemand dich um Aufschub bitten, um sein Haus zu betreten (und es abzuholen), so räume ihm diesen nicht ein, denn ich fürchte für euch das Ramaa’-Geschäft, und Ramaa’ ist das Riba-Geschäft.” (Maalik)

Imaam Maalik kommentiert diesen Hadiith wie folgt:

“Wenn er einen Dirham zurückgibt, nachdem sie sich voneinander getrennt haben, so ist es wie eine Forderung [dain دين] oder eine mit Verspätung geleistete Sache zu betrachten. Deshalb wird dies als makruuh betrachtet und der Geldwechsel ist hinfällig. ‘Umar Bnul-Chattaab (radial-laahu ‘anh) zielte darauf ab, dass Gold und Silber und alle Lebensmittel nicht (in folgender Weise) verkauft werden: etwas, das gleich übergeben wird, gegen etwas, das zu einem späteren Termin übergeben wird. Es soll bei keinem Teil davon eine Verzögerung oder ein Aufschub eintreten, selbst wenn es sich um Dinge von einer Art handelt, oder wenn sie verschiedenartig sind.”

Ein weiterer Hadiith zu diesem Thema lautet:

عَنْ مَالِكِ بْنِ أَوْسِ بْنِ الْحَدَثَانِ النَّصْرِيِّ ‏أَنَّهُ الْتَمَسَ صَرْفًا بِمِائَةِ دِينَارٍ قَالَ فَدَعَانِي طَلْحَةُ بْنُ عُبَيْدِ اللَّهِ فَتَرَاوَضْنَا حَتَّى اصْطَرَفَ ‏مِنِّي وَأَخَذَ الذَّهَبَ يُقَلِّبُهَا فِي يَدِهِ ثُمَّ قَالَ حَتَّى يَأْتِيَنِي خَازِنِي مِنْ ‏الْغَابَةِ وَعُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ يَسْمَعُ فَقَالَ ‏عُمَرُ‏ وَاللَّهِ لَا تُفَارِقْهُ حَتَّى تَأْخُذَ مِنْهُ ‏‏ثُمَّ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏الذَّهَبُ ‏بِالْوَرِقِ رِبًا إِلَّا ‏هَاءَ وَهَاءَ ‏وَالْبُرُّ بِالْبُرِّ رِبًا إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ رِبًا إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ رِبًا إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ.

Maalik Bnu-aus Bnul-hadathaan An-nasriyi (radial-laahu ‘anh) berichtete, dass er um das Wechseln von hundert Diinaar nachfragte. Er sagte weiter: “Daraufhin rief mich Talhah Bnu-‘ubaidil-laah”. So handelten wir beide solange, bis ich mich mit ihm über ein Sarf-Geschäft einigte. Er nahm mein Gold und drehte es hin und her, dann sagte er: “(Räume mir eine Frist ein), bis mein Buchhalter aus Al-ghabah (Ort in der Nähe von Al-madiinah) kommt.” ‘Umar Bnul-chattaab hörte uns währenddessen zu. Darauf sagte ‘Umar: “Bei Allaah! Du trennst dich nicht von ihm, bis du dein Wechselgeld von ihm erhältst!” Dann sagte er: “Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat gesagt: “(Der Tausch von) Gold gegen Silber ist Riba, es sei denn, (es geschieht) von Hand zu Hand. (Der Tausch von) Weizen gegen Weizen ist Riba, es sei denn, (es geschieht von Hand zu Hand. (Der Tausch von) Datteln gegen Datteln ist Riba, es sei denn, (es geschieht) von Hand zu Hand. (Der Tausch von) Gerste gegen Gerste ist Riba, es sei denn, (es geschieht) von Hand zu Hand.” (B, M und Maalik)

In der heutigen Praxis erfolgt das Einwechseln von Zahlungsmitteln beispielsweise via Telefon oder Internet. Da hier die Aushändigung bzw. die Besitzergreifung durch sofortiges Übertragen auf das eigene Konto erfolgt, gilt diese Art des Austausches von Zahlungsmitteln als zulässig.

  • Der Sarf-Vertrag gilt als definitiv und ist frei von vertraglichen Widerrufsoptionen.
    Nach der Besitzergreifung bzw. Aushändigung der beiden Äquivalenten und der Auflösung der Vertragssitzung geht das Tauschobjekt, hier das Zahlungsmittel, unmittelbar in das Eigentum des jeweiligen Kontrahenten über.
    Die Gewährung einer vertraglichen Rücktrittsoption würde eine sofortige Besitzergreifung und eine Übertragung in das Eigentum des Vertragspartners nicht ermöglichen, was wiederum dieser besonderen Vertragsart zuwiderläuft. Allerdings gibt es keinen Einwand bezüglich der Option, beim Vorliegen eines Mangels den vollzogenen Tausch wieder rückgängig zu machen, denn diese Option verhindert grundsätzlich nicht die sofortige Besitzergreifung und die anschließend zu erfolgende Übertragung in das Eigentum der anderen Vertragspartei.

Exkurs 1

Das Geld und seine gegenwärtige Entwicklung als das größte Betrugsinstrument der US-Großfinanz

Aufgrund der heutigen Entwicklung des Geldes und des Ausmaßes der Manipulation und der Desinformation in diesem Bereich erachte ich es als sehr wichtig, auch diesen Aspekt in diesem Werk zu behandeln. Beispielhaft für die kritischen Analysen und Expertisen vieler Fachleute zu diesem brisanten Thema führe ich hier Auszüge eines Artikels von Prof. Dr. Eberhard Hamer, vom Mittelstandsinstitut in Hannover an, der in der schweizerischen Wochenzeitung Zeit-Fragen unter dem Titel “Der Welt-Geldbetrug” 1 veröffentlicht wurde.

Prof. Dr. Hamer schreibt:

“Der größte und weitreichendste Wirtschaftsskandal unserer Tage findet zurzeit durch die Manipulationen an den Geld- und Währungssystemen statt. Der Geldbetrug hat erstmalig eine globale Dimension, weil er sich weltumspannend abspielt, von keiner nationalen Regierung deshalb mehr kontrolliert, gestoppt oder verhindert werden kann, und weil er sogar nach den veralteten nationalen Gesetzen formell legal stattfindet. (..) Nach der Finanztheorie ist Geld ein legalisiertes Tauschmittel, welches auch zur Wertaufbewahrung dienen soll. Die Ausgabe von Geld war deshalb früher staatliches Privileg (Münzhoheit). Die als Geld umlaufenden Gold-, Silber- und Kupfermünzen hatten staatliche Prägung. Der Staat garantierte also die Reinheit des Metalls und das Gewicht der Münzen, so dass man nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland jederzeit wusste, wieviel jedes Geldstück wert war. So waren die Metallmünzen zugleich Tauschmittel und Dauerwert.”

Über die Entwicklung von Real- zum Nominalgeld schreibt Hamer weiter:

“Immer wieder haben Fürsten allerdings versucht, sich mehr Geld zu verschaffen, als sie Edelmetall hatten, indem sie den Anteil des Edelmetalls bei den Münzlegierungen verminderten («kippen und wippen»). Das Ergebnis war jeweils, dass die Kaufleute und Bürger das schlechte Geld weitergaben, das gute aber behielten, bis alle Bescheid wussten und das schlechte Geld wieder eingeschmolzen werden musste. Goldumlaufwährungen gab es noch bis zum Ersten Weltkrieg.
Jede Goldumlaufwährung hat allerdings den Nachteil, dass Gold nicht so stark vermehrbar ist, wie die Wirtschaft wächst, dass also eine gewisse deflatorische Geldknappheit stärkeres Wirtschaftswachstum behindern könnte. Deshalb gingen viele Staaten zu einer indirekten Goldwährung über: Sie hatten einen bestimmten Goldschatz und gaben auf dieser Basis staatliche Zentralbanknoten aus, die im täglichen Gebrauch leichter zu transportieren, zu zählen und auch in höheren Summen aufzubewahren waren. Ihr Wert beruhte darauf, dass man die Geldscheine jederzeit bei der Zentralbank vorlegen und in entsprechendes Gold oder Silber umtauschen konnte (Goldkernwährung). Auf diese Weise konnte der Staat sogar mehr Nominalgeld ausgeben, als er an Edelmetall verfügbar hatte, denn üblicherweise bestanden nur wenige Geldscheininhaber auf dem Umtausch ihrer Scheine in Gold. Normalerweise reichte also ein Volumen von weniger als 10% Gold für ein Währungsvolumen einer um 90% höheren Geldscheinmenge.
Das System funktionierte weltweit, weil auch Länder, die selbst keinen Goldschatz hatten, den Inhabern ihrer nationalen Geldscheine einen festen Umtauschkurs zu anderen Währungen garantierten, die ihrerseits wieder einen Goldkern hatten. Solange diese Umtauschgarantie bestand, konnten die Bürger darauf vertrauen, dass sie – wenn auch über doppelten Umtausch – die Geldschein-Nominalwerte in Münzrealwerte umtauschen konnten (Golddevisenwährung), hatten also eine zumindest indirekte Geldwertgarantie.”

Den Beginn des Betrugs und die Entwicklung vom staatlichen zum privaten Geld beschreibt Prof. Hamer wie folgt:

“Der entscheidende Schritt weg vom Staatsgeld war 1913 die Gründung des Federal Reserve System in den USA. Obwohl nach der amerikanischen Verfassung eigentlich nur Gold und Silber gesetzliches Geld sein dürfen, hat sich ein von privaten Banken gegründetes Kartell unter Führung der beiden Großfinanzgruppen Rothschild und Rockefeller eine private Zentralbank geschaffen mit dem Recht, eigenes Geld auszugeben, welches gesetzliches Zahlungsmittel wurde und für welches anfangs noch die amerikanische Zentralregierung garantierte. In dieser privaten Bank wurden nach dem Ersten Weltkrieg die Goldreserven der Welt zusammengekauft, mit der Folge, dass viele andere Währungen ihren Goldstandard nicht mehr halten konnten und in der Deflation zusammenbrachen (erste Weltwirtschaftskrise).
Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde deshalb 1944 in Bretton Woods wieder die Einführung eines neuen Golddollarstandards beschlossen. Während des Weltkrieges verlangten die USA für die Bezahlung von Rüstungsgütern Gold von den kriegführenden Nationen. Auch das Gold Deutschlands musste als Kriegsbeute abgegeben werden. So sammelten sich über 30.000 Tonnen Gold der Welt allein in den USA – mehr als alle anderen zusammen hatten. Dieses Gold diente als Deckung für die Dollars. Da aber ein größerer Teil der Dollars in den Zentralbanken der Welt als Reservewährung gehalten wurde, konnten die USA mehr Dollars ausgeben als sie an Goldbasis hatten. Die Länder der Welt brauchten nämlich Dollars, um die Rohstoffe dafür zu kaufen, die nur auf Dollarbasis gehandelt wurden. Neben dem Gold wurde deshalb der Dollar immer stärker in den anderen Zentralbanken zur Hauptwährungsreserve. Die Dollarherrschaft über die Welt hatte begonnen.”

Die Entwicklung des Dollars und des übrigen Geldes zu Währungen, die nicht mehr werthaltig sind, sondern nur noch gedrucktes, legalisiertes Zahlungspapier begann mit US-Präsident Nixon, der 1971 die Einlösungspflicht des Dollars in Gold (Golddollarstandard) und zugleich die Haftung des Staates für den Dollar aufkündigte. So wurden die Dollarnoten weder real durch Gold noch durch Staatshaftung gedeckt, also eine freie private Währung der Federal-Reserve-Bank (FED).

Wie Prof. Hamer betont, kann ein Staat “eine durch nichts gedeckte Währung zwar durch Gesetz zum amtlichen Tauschmittel” erzwingen, “nicht jedoch zum Mittel der Wertaufbewahrung. Hierzu bedarf es des Vertrauens der Geldinhaber, dass sie ihr Geld langfristig wertgesichert sehen. Der langfristige Kurswert – das Vertrauen – einer freien Quantitätswährung hängt wiederum allein von der Knappheit des Geldes bzw. der Geldmenge ab. Das Problem: Während sich in den letzten 30 Jahren die Gütermenge der Welt nur vervierfachte, hat sich die Geldmenge vervierzigfacht.” Denn “Geldmengenvermehrung bedeutet nämlich immer Inflation. Und Inflation bedeutet Geldentwertung.”

Zur Lösung des o. g. Problems skizzierte Prof. Hamer drei Lösungswege, die beschritten wurden:

1. Gründung einer staatsunabhängigen neutralen «vierten Gewalt» wie es bei der Bundesbank der Fall war, damit diese Bundesbank den politischen Pressionen zum Geldmengenmissbrauch widersteht, und der Bürger sich also auf die Werthaltigkeit des Geldes verlassen könne. So ist die Bundesbank gesetzlich zur Werthaltigkeit der D-Mark verpflichtet gewesen (Neutralgeldtheorem) und war weitgehend staatsunabhängig. Damit wurde die D-Mark die stabilste Währung geworden.

2. Andere Staaten haben eine «orientierte Quantitätswährung» bevorzugt und verpflichteten ihre Zentralbanken, die Geldmenge an bestimmten Zielen zu orientieren, wie zum Beispiel Wachstum, Vollbeschäftigung. Dies gab der nationalen Politik ausreichend Einflussmöglichkeiten auf die Zentralbank und auf das Geld und hat regelmäßig dazu geführt, dass der politische Missbrauch zu entsprechender Inflationierung der Währungen geführt hat. (Beispiel: Frankreich, Italien, Spanien usw.)

3. Die meisten Diktaturen der unterentwickelten Länder und das private Federal-Reserve-System bevorzugten eine «freie Quantitätswährung», also eine Währung, deren Missbrauch durch die Politik oder durch die privaten Zentralbankeigentümer nicht gesetzlich beschränkt wurde. «Freie Quantitätswährung» hat immer «Freiheit zum Missbrauch der Währung» bedeutet und nie langfristig funktioniert.

Prof. Hamer führt weiter aus:

“Vor allem führt ein Nebeneinander von Währungen, die teils von einer unabhängigen Staatsbank in ihrem Wert gehalten werden – wie die D-Mark – oder andererseits von abhängigen Staatsbanken oder sogar von Privatbanken nach deren jeweiligen Zwecken frei manipuliert werden, zu erheblichen Kursspannungen: Weil die Deutsche Mark durch die Bundesbank relativ wertstabil gehalten wurde, andere wichtige Währungen sich dagegen durch Geldmengenvermehrung und Inflation immer stärker wertminderten (Abwertung), versuchen die Geldwertbesitzer naturgemäß, mit ihren längerfristigen Dispositionen in harte Währungen zu gehen und weiche zu meiden.
So wurde die Deutsche Mark in Konkurrenz zum Dollar immer stärker auch Währungsreserve von Wirtschaft und Zentralbanken in der Welt. Vor allem aber wurde an der «harten» Währung deutlich, wie weich eine ständige Geldmengenvermehrung die inflationierten Privat- oder Staatswährungen gemacht hatte. Die der Geldwertstabilität verpflichtete Bundesbank wurde so zum gemeinsamen Störer im Chor der Geldmengenvermehrer und Inflationisten des Weltwährungssystems – kein Wunder, dass dieser Störer durch Abschaffung der Deutschen Mark und Einbindung in eine wieder mehr von der Politik gesteuerte, nicht mehr souveräne Europäische Zentralbank ausgeschaltet werden musste. (..) Inzwischen hat also keine Währung der Welt noch irgendeine reale Wertgrundlage, hat sich das Geld der Welt von jedem zugrundeliegenden Sachwert gelöst, wird es als Papier hemmungslos neu gedruckt und durch ständige Vermehrung ständig entwertet. Dass die Leute immer noch glauben, das Geldpapier, welches sie in der Hand haben, habe einen festen Wert, liegt daran, dass durch geschickte Manipulation der Devisenkurse ein scheinbares Wertverhältnis vorgespiegelt wird. Diese Devisenkurse werden nämlich von genau den gleichen Gruppen manipuliert, die auch die Geldmengenvermehrung produzieren. Praktisch hat inzwischen das von der US-Großfinanz gesteuerte und ihnen gehörende private Federal-Reserve-System Welt-Geldbedeutung erlangt:

  • Das FED-Privatgeld Dollar ist schon von der Geldmenge her in der Welt dominierend. Mehr als 75% aller Geldquantitäten sind Dollars.
  • Die US-Großfinanz hat auch die von ihnen kontrollierten Rohstoff¬märkte gezwungen, nur in Dollars zu verkaufen. Wer sein Öl nicht gegen wertlose Dollars, sondern gegen Euro verkaufen will, wird zum Terroristen erklärt (Saddam).
  • Auch die Zentralbanken der übrigen Länder werden gezwungen, die Dollars in immer stärkerem Maße (Euro-Bank über 90%) als Wäh¬rungsreserven anzunehmen. Die übrigen Währungen, wie zum Beispiel der Euro, beruhen also in ihrem Wert zu über 90% auf wertlosen, nur durch die Macht und den Willen der US-Großfinanz gehaltenen Dollar-Papieren.
  • Inzwischen wurden sogar die Nationalbanken sanft oder hart (Schweiz) gedrängt, ihre Goldvorräte gegen Dollars abzugeben oder «auszu¬leihen». Das Gold der Welt hat sich dadurch wiederum wie vor der ersten Weltwirtschaftskrise bei den Eigentümern des Federal-Reserve-Systems konzentriert, so dass ein neuer Goldstandard nur mit deren Willen und nach deren Diktat wieder einzuführen wäre und die FED-Eigentümer mit einer Neufestsetzung des Goldpreises (Greenspan: «Möglicherweise bis 6000 Dollar.») allein dadurch im Falle einer Währungsreform ein Jahrhundert-Geschäft machen würden.“
    Das Spiel der FED mit dem Geld erklärt Prof. Hamer wie folgt:
    „Durch ungehemmte Vermehrung des Dollars hat natürlich die ausge¬bende US-Großfinanz unbegrenzte liquide Mittel, mit denen sie die ganze Welt kaufen kann. Aber auch der amerikanische Staat kann durch die Dollarvermehrung mehr ausgeben, als er einnimmt (Schuldenreiterei). Missbrauch des Dollars durch Geldmengenvermehrung ist also sowohl für die herrschende US-Finanz als auch für die von ihr beherrschte US-Administration einseitiger Vorteil. Deshalb hat sich das Dollarvolumen in den letzten 10 Jahren immer schneller vermehrt. (..)
    Dass diese ungehemmte Dollarvermehrung nicht längst den Dollarab¬sturz und zur Zurückweisung des Dollars durch die Kunden geführt hat, ist kluger Regie und Erpressung zu verdanken: Die US-Großfinanz und die US-Administration zwingen seit Jahren wirtschaftlich und politisch die wichtigen Zentralbanken der Welt (Eurobank, Japan, China und andere), die bei ihnen sich für Exporterlöse oder als Kaufpreise für den Aufkauf von Sachgütern ansammelnden wertlosen Dollars zu behalten und als angeblich werthaltige Devisenreserve zu halten. Praktisch heißt das: Die Zentralbanken in China, Japan und Europa sammeln die für die Sachwertlieferungen ihrer Bürger einkommenden wertlosen Dollars in immer größeren Beständen als angeblich werthaltige Währungsreserve an. Die Währung der Satellitenstaaten wird also und ist bereits mit immer wertloseren Dollars unterlegt – also praktisch ebenso wertlos ge¬worden. Somit sind alle im gleichen Geldentwertungsboot: Die Urheber der Geldmengenvermehrung in New York und Washington ebenso wie die Helfer der Geldmengenvermehrung in den Zentralbanken der Satel¬litenstaaten. Damit aber hat es der Schuldner USA selbst in der Hand, wie stark er durch offizielle Abwertung des Dollars schließlich seine Gläubiger entreichern – betrügen – und sich auf deren Kosten wieder entschulden will. Jede Abwertung des Dollars wird vor allem das 80% aller Dollars haltende Ausland entreichern. Dem Schuldner steht es frei, wie stark er seine Schulden abwerten und damit seine Gläubiger be¬trügen will. Dem Publikum wird inzwischen allerdings mit mani¬pulierten Kursen und Kurspflege suggeriert, die missbrauchten Währungen und das hemmungslos vermehrte Geld hätten immer noch einen soliden Kurswert.“
    Vor den katastrophalen Folgen dieser Geldpolitik der FED warnt Prof. Hamer mit Nachdruck und erläutert:
    „Würden die Geldbesitzer wissen, dass sie eigentlich nur Papierwert in den Händen haben, alles andere aber von den Manipulationen, den Miss¬bräuchen, der Macht und den Zwecken der US-Großfinanz abhängt,
  • würde die Geldumlaufsgeschwindigkeit wegen Zurückweisung des Geldes stärker steigen,
  • würde eine Flucht in die Sachwerte einsetzen,
  • und damit eine dramatisch steigende bis galoppierende Inflation beginnen,
  • würde die längst geschehene Entwertung der Geldwertanlagen der Bürger (Geldpapiere, Renten, Fonds und andere) sich in einem zweiten Börsencrash auflösen und zusammenbrechen,
  • und würden ganze Branchen der Finanzindustrie und Finanzdienst¬leistung unter Haftungsprozessen wegen der Entwertung zusammen¬brechen,
  • so dass eine Währungsreform unvermeidlich wird.
    Noch wird die Illusion des Geldwertes trotz dramatischer Entwertung durch den Zwang eines gesetzlichen Zahlungsmittels künstlich aufrecht¬erhalten. Nutznießer dieses Systems sind nicht nur die US-Großfinanz, welche durch ihre FED immer hemmungsloser Dollarmengen in die Welt jagt, sondern auch die dieses Spiel mitbetreibenden Zentralbanken, wie zum Beispiel die Eurobank, die Banque of Japan und andere. Die Vorstände dieser Banken wissen genau, wie wertlos der Dollar in¬zwischen ist, stützen aber immer noch die gesetzliche Illusion der Zahlungsmittelfunktion des Dollars, haben sogar aus politischen Grün¬den geschwiegen und die eigene Währung nahezu ausschließlich mit wertlosen Dollars in ihrer Währungsreserve unterlegt, also ihre Währung praktisch ebenso wertlos gemacht. Würde eine Währungsreform kommen, stünde zum Beispiel die Eurobank ohne Werte da. (..) Das System lebt davon, dass ein Missbrauch nicht diskutiert und nicht veröffentlicht wird. (..) Mit dem Geld ist es so wie mit den Aktien. Auch die meisten Aktien sind keine Substanzwerte, sondern nur Hoffnungswerte. Wer in der Großen Aktienhausse glaubte, viel gewonnen zu haben, wurde beim Aktiencrash darüber belehrt, dass die Aktie außer dem Papierwert nur noch Hoffnung trägt, diese aber leicht schwinden kann. Gewinn oder Verlust im Börsenspiel sind reine Hoffnungswerte, keine Sachwerte. Ebenso ist es mit dem Geld. Einziger Sachwert ist der Wert des Papiers. Alles andere ist Hoffnungswert im Vertrauen auf die korrupten, aber stärksten Finanzmächte der Welt.“
    Dass die FED ihren Missbrauch weiter betreibt und mit dem Schein¬geld nun Sachwerte kauft, erläutert Prof. Hamer und zeigt dazu uns allen bekannte Beispiele:
    „Genau dies tun die hinter der FED stehenden Täter der größten Geld¬vermehrung aller Zeiten: Sie kaufen mit dem immer wertloser werden¬den Geld seit Jahrzehnten alle Sachwerte auf, die sie noch erwischen können: Rohstofflager, Industriekomplexe, Immobilien und jede einiger¬maßen intakte ausländische Kapitalgesellschaft in freundlicher oder feindlicher Übernahme zu fast jedem Preis. Und nicht nur die US-Gro߬finanz sammelt die Sachwerte der Welt ein, sondern auch der ameri¬kanische Staat importiert für Fiat-Money (gedrucktes, eigentlich wert¬loses Geld) seit Jahren mehr Sachgüter aus der Welt, als er bezahlen kann, und verschuldet sich dafür hemmungslos im Ausland – solange die ausländischen Gläubiger noch an den Wert des Dollars glauben oder mit politischer Erpressung gezwungen werden können, die faulen Dollars in ihre Währungsreserven anzunehmen. Die hinter der FED stehende Großfinanz hat auf diese Weise durch gezielte Sachwertpolitik ganze Marktsegmente mit ihren faulen Dollars aufgekauft und zu Markt¬monopolen bzw. -oligopolen entwickelt: Diamanten, Gold, Kupfer, Zink, Uran, Telekommunikation, Glasfaserleitungsnetze, Print- und Fernseh¬medien, Nahrungsmittel (Nestlé, Coca-Cola), große Teile der Rüstungs¬industrie und der Luftfahrt usw.
    Zurzeit läuft ein Monopolisierungsversuch mit Hilfe der Gen-Manipu¬lation. Genmanipulierte Tiere und Pflanzen sind selbst unfruchtbar. Wenn man also die Genmanipulation flächendeckend durchsetzen kann, müssen alle Bauern einer Firma mit einem Patentmonopol das Gen-Saatgut zu dem von ihr festgesetzten Monopolpreis abkaufen, können sie nicht mehr ihr selbst geerntetes Getreide zur Saat verwenden.
    Ein anderes Monopolisierungsspiel läuft zurzeit auf dem Zuckermarkt: Die EU hat ihren Zuckermarkt durch eigene Marktordnung geregelt, um den Bauern die Rübenzuckerproduktion zu erhalten, die für viele von ihnen existenznotwendig ist. Der Rübenzucker ist aber teurer als der in den Tropen wachsende Rohrzucker des US-Kartells. Die der US-Gro߬finanzgruppe gehörenden Firmen Nestlé und Coca-Cola verlangen nun gemeinsam mit von ihr abhängigen Wissenschaftern und Politikern eine «Liberalisierung des Zuckermarktes» und betreiben dies über die inter¬nationalen Gremien (GATT, Mercosur). Sobald diese Liberalisierung durchgesetzt ist, kann sich der teurere Rübenzucker gegen den billigeren Rohrzucker nicht mehr halten, bricht die europäische Zuckerproduktion endgültig zusammen und wird der Zuckermarkt – anfangs billiger, nachher aber teurer – durch das von der US-Großfinanz beherrschte Rohrzuckerkartell überschwemmt.
    Mit welchen kriminellen Methoden die US-Großfinanz dabei ganze Branchen in ihre Hand bekommt, zeigt der Fall Primacom: Dieser Kabel¬netzbetreiber operiert höchst lukrativ, steht aber schon länger im Visier der US-Großfinanz (Telekommunikations-Monopolisierung). Diese hat deshalb erst den Vorstand von Primacom unterwandert und dann diesem Vorstand ein Darlehen mit mehr als 30% Jahreszinsen oktroyiert, so dass die eigentlich gut operierende Firma wegen der Zinslasten in Schwierig¬keiten geriet und nach Ansicht der US-Bank «jetzt billigst übernahme¬reif» wurde. Das Spiel geht gerade in die letzte Runde.
    Ein ähnliches Spiel hat der Abgesandte der US-Großfinanz Ron Sommer mit der Deutschen Telekom versucht. Die US-Großfinanz sammelt alle Telekommunikations-Gesellschaften, um sie weltweit zu monopolisieren. Der Abgesandte Sommer hat dazu eine kleine US-Firma der Telekom zum dreißigfachen Preis (30 Mia. US-Dollar) von der US-Großfinanz gekauft, damit diese aus eigenem Vermögen der Telekom diese auf¬kaufen konnte. Der zweite Schritt war, die Telekom-Aktien billig zu machen, damit der US-Investor sie billig bekam. In diesem Spiel ist allerdings Ron Sommer über seine Grenzen gegangen und gescheitert. Dies wird aber die US-Großfinanz in ihren Übernahmeplanungen nur zurückwerfen, nicht hindern. Privatisierung und Aufkauf der Telecom gehen planmäßig weiter. Ein gleiches Spiel vollzieht sich auch auf dem Welt-Energiemarkt, in Deutschland offensichtlich mit EON und RWE, wobei die US-Gro߬finanz bereits eigene Vertrauensleute in die für die Übernahmekandidaten entscheidenden Banken und Vorstände entsandt hat. In 20 Jahren will die US-Großfinanz auch das Wasser der Welt -nach Aussage ihres Vertreters Brzezinski – monopolisiert haben.“
    Auch die Währungsreform will laut Prof. Hamer die FED und ihre Hintermänner der US-Großfinanz vorantreiben:
    „Deutet man den Fahrplan der Welt-Großfinanz richtig, so soll die Geld¬menge so lange vermehrt und entwertet werden, bis damit alle wichtigen Sachwerte der Welt aufgekauft und monopolisiert worden sind. Die Großfinanz ist klug genug zu wissen, dass ihre Geldmengenvermehrung nicht unerkannt bleibt und irgendwann das Vertrauen in den infla¬tionierten Dollar schwindet. Ein Ausbruch der Vertrauenskrise wird die jetzt noch beherrschte, schleichende Inflation zur galoppierenden offenen Inflation machen, die zwangsläufig in eine Währungsreform einmünden muss. Dies aber ist genau der Vorteil sowohl der Großfinanz als auch der USA:
  • Die Großfinanz hat mit den faulen Dollars vorher ausreichend Sach¬werte gekauft, wird also von der Währungsreform mit ihren Sach¬werten nicht mehr betroffen, hat sich rechtzeitig aus dem faulen Geld in werthaltiges Vermögen verlagert. Da sie in vielen Bereichen in¬zwischen Weltmonopolstellungen erreicht hat, kann sie sogar die Welt jederzeit mit Monopolpreisen zu Sonderabgaben heranziehen. Nicht mehr Steuern sind dann das Einkommen der Welt-Herrscher, sondern Monopolerträge. Niemand kann die Großfinanz hindern, die Preise für Gold, Diamanten, Kupfer, Zink, Eisenerz, Wasser, Saatgut oder Energie um 10, 20 oder 30% anzuheben und auf diese Weise die gesamte Weltbevölkerung zu Sonderabgaben heranzuziehen. Noch nie hat es eine solche Finanzmacht der Welt gegeben, noch nie war sie für die Gesamtbevölkerung der Welt so gefährlich.
  • Listigerweise hat die US-Großfinanz die faulen Dollars überwiegend ins Ausland gebracht. Mehr als Dreiviertel der gesamten Dollarbe¬stände sind nicht mehr in den USA, sondern sind bei den Gläubiger-staaten der USA. Die USA haben sich nämlich in den vergangenen Jahren immer kräftiger gegenüber dem Ausland verschuldet. Das Aus¬land hat Güter geliefert (Sachwerte), dafür aber wertlose Dollars be-kommen. Alle Zentralbanken sind voll mit faulen Dollars. Werden diese nun plötzlich entwertet, trifft der Schaden zu mehr als Dreiviertel die Zentralbanken, Banken, Staaten und Marktteilnehmer außerhalb der USA. Dann rächt sich, dass die Europäischen Zentralbanken ihr Gold gegen faule Dollars abgegeben und dafür immer ausschließlicher Fiat-Money als Basis (Währungsreserve) für die eigene Währung, zum Beispiel Yen oder Euro, eingesetzt haben. Bricht also die Leitwährung Dollar zusammen, werden zwangsläufig auch die Satellitenwährungen mit zusammenbrechen, deren einzige Basis ein Bestand an faulen Dollars ist. Mit anderen Worten: Die sich abzeichnende Währungs¬reform des Dollars zieht zwangsläufig eine Weltwährungsreform aller Währungen nach sich, für welche der faule Dollar jetzt noch Haupt¬währungsreserve darstellt.
    Dass aber jede pausenlose Vermehrung eines Privatgeldes – des Dollars – durch die der US-Großfinanz gehörende Federal Reserve Bank zur Aufweichung der Dollar-Währung zu immer stärkerer Inflation und schließlich zur Währungsreform führen muss, ist finanzwissenschaft¬liches Grundwissen und dürfte nicht einmal Greenspan und seinen Mit¬tätern zweifelhaft sein.“
    Die US-Großfinanz hat damit dennoch nicht genug und will von ihrer Währungsreform zur Weltwährung übergehen. Prof. Hamer erklärt ihren Plan folgendermaßen:
    „Greenspan hat in einer Rede unvorsichtigerweise geäußert, dass «wohl bis 2007 eine grundsätzliche Dollar-Korrektur anstehe und dass man dann zweckmäßigerweise den Dollar und den Euro zum ‘Euro-Dollar’ einer neuen Welt-Währung vereinigen könnte». Das macht aus Sicht der US-Großfinanz Sinn, denn längstens bis 2007 sind die Dollar-Miss¬bräuche noch durchzuhalten, bis dahin dürfte längstens das Vertrauen der Welt in diese hemmungslos vermehrte, immer wertloser gewordene und nur noch künstlich aufrechterhaltene Privatwährung der US-Großfinanz halten. Irgendetwas wird also in nächster Zeit mit dem Dollar geschehen. Würde dann der Dollar mit dem Euro zur Welteinheitswährung, würden damit für die US-Großfinanz wichtige Ziele erreicht:
  • Eine neue Währung bietet die Möglichkeit, die alten Währungs¬schulden abzuwerten und damit die Gläubiger, die noch alte Währung haben, entsprechend zu entreichern. Wenn eben ein neuer Euro-Dollar 20 alte Dollar oder 15 Euro wert ist, sind die alten Währungen ent¬sprechend abgewertet, sind die Gläubiger in alter Währung entreichert, hat sich das Spiel für die privaten Geldausgeber gelohnt.
  • Vor allem würde damit der US-Staat ebenfalls entschuldet: Seine jetzige Auslandsverschuldung von 5200 Mia. Dollar würde bei 50%er Abwertung nur noch 2600 Mia. Euro-Dollar betragen.
  • Geschädigt werden alle Inhaber von Alt-Dollars, deren Bestände um 50% oder sogar 90% abgewertet werden. Dies gilt insbesondere für die Zentralbanken von China, Japan und Europa mit ihren hohen Dollar-Währungsreserven.
  • Das Hauptziel der US-Großfinanz ist aber, auf diese Weise eine Weltwährung zu erreichen, über die sie wiederum selbst herrschen. In einem Euro-Dollar-System würde zwangsläufig das der US-Groß-finanz gehörende Federal Reserve System eine Mehrheit haben, also die US-Großfinanz dann auch mehrheitlich das neue Währungssystem beherr¬schen. Dazu auserwählt ist die BIZ (Bank für internationalen Zahlungs¬ausgleich), eine private Organisation, deren Anteile mehr¬heitlich bereits von der US-Großfinanz heimlich aufgekauft worden sind. Würde also die BIZ neue Zentralbank der Euro-Dollar-Währung, sind zufälligerweise wieder die gleichen Privateigentümer Haupteigen¬tümer dieser neuen Zentralbank, die vorher auch Eigentümer der FED waren. Sie könnten dann das gleiche Spiel freier Geldausgabe nach eigenem Belieben, das sie mit dem Federal Reserve System bisher machen, wieder auf höherer Ebene – und dazu auch noch durch Währungs¬reform entschuldet – erneut – betreiben. Die bisherige Welt-Geldmen¬genvermehrung, der große Geldbetrug gehen dann in der Währungs¬reform unter. Ein neues System würde den alten Tätern wieder eine neue Währung in die Hände spielen und ihnen damit das neue Spiel mit der Weltwährung Euro-Dollar 20 bis 30 weitere Jahre erlauben.
    Die US-Großfinanz hätte also auf diesem Wege durch Geldbetrug nicht nur die Sachwerte der Welt bei sich monopolisiert – darunter so existenz¬wichtige Bereiche wie Saatgut, Nahrungsmittel, Wasser, Energie und Metalle, sondern darüber hinaus wiederum ein Währungsmonopol zur eigenen Bedienung, nach eigenem Belieben geschaffen – eine Geldver¬mehrungsmaschine wie den Dukatenesel im Märchen.
    Auch mit Veröffentlichung dieses Geldbetrugssystems wird kein Auf¬schrei durch die Welt gehen. Man wird dies als «Verschwörungstheorie» oder als «Antiamerikanismus» oder sogar als «Antisemitismus» (Roth¬schild) abtun oder solche Veröffentlichungen ganz zu verhindern ver¬suchen, denn immerhin gehören der US-Großfinanz auch wesentliche Teile der Print- und Bildschirmmedien überall in der Welt. (..) Verlierer bei dem großen Spiel der Finanzoligarchie sind solche Markt¬teilnehmer in der Welt, welche dem Geld zuviel Vertrauen entgegen¬bringen, welche immer noch glauben, dass Geld über seine bloße Tauschfunktion hinaus auch noch Wertaufbewahrungsmittel sei. Die laufende Geldentwertung der vergangenen 40 Jahre hat offenbar die Menschen nicht klug gemacht. Sie wird in den nächsten Jahren galoppieren bis zum bitteren Ende, weil sie nämlich ein einseitiger Vorteil der Täter ist. Wer also auf langfristige Werterhaltung seines Vermögens Wert legt, kann nicht in Geldwerten, nicht in Versicherungsverträgen, nicht in Renten und nicht in Bargeld bleiben, er muss in Sachwerte gehen, wie dies die Großfinanz selbst vor¬gemacht hat.“
    Den anstehenden Welt-Geldbetrug und mögliche Lösungsansätze kommentiert Prof. Hamer mit diesen Worten:
    „Soweit von außen her erkennbar, hat die US-Großfinanz ursprünglich nur das Ziel gehabt, die US-Währung zu beherrschen und damit den US-Markt nach eigenem Willen manipulieren zu können. Diesem Ziel diente das private Zentralbanksystem FED. Als US-Präsident Kennedy ein Gesetz eingebracht hatte, dieses Privatfinanzsystem zu verstaatlichen, starb er eines plötzlichen Todes. Wer immer an diese Privatgeldmöglich¬keiten der US-Großfinanz rührte, verlor dabei Vermögen oder Leben. Inzwischen aber sind die strategischen Ziele der US-Großfinanz über die nationale Dimension weit hinausgewachsen. Ihr Ziel ist das globale private Geldsystem, welches sie mit der Vorherrschaft ihres Privatdollars und seiner Durchsetzung als Hauptwährungsreserve überall in der Welt weitgehend erreicht haben und nur noch mit einer Weltwährung – Euro Dollar – formalisieren müssen.
    Wenn wir also einen zweiten Missbrauch des Welt-Geldsystems zu¬gunsten privater Großfinanzgruppen und überhaupt den Missbrauch der Geldmengenwährungen verhindern wollen, muss jede Währung vor jedem öffentlichen oder privaten Missbrauch, vor jeder Deflations- und Inflationsmanipulation gesichert werden. (..) Es gilt also, aus den Miss¬bräuchen der öffentlichen Hände und der privaten Großfinanz die Währungen so unabhängig zu machen, dass privater und öffentlicher Missbrauch ausgeschlossen werden.
    Sicher ist eine auf Gold basierende Währung nicht so leicht zu mani¬pulieren wie eine bloße Quantitätswährung. Die Probleme jeder auf Gold basierenden Währung liegen aber in der Verfügbarkeit von Gold, nachdem die US-Großfinanz den größten Teil des Weltgoldvorrates in ihre Hände bekommen hat. Sie würde also mit jeder Art einer auf Gold basierenden Währung wiederum Gewinner und Ausbeuter werden können. Bleibt also nur die Lösung einer Quantitätswährung. Diese Quantitäts¬währung darf aber nicht frei, willkürlich bestimmbar bleiben, sondern muss an dem Neutralgeldziel orientiert werden. Die Geldmenge darf also nicht stärker wachsen als die Gütermenge. Aus dem monetären Sektor dürfen nicht wieder inflatorische oder deflatorische Effekte auf die Währungen und die Weltwirtschaft ausgehen. Dies ist nur mit streng neutralen und so unabhängigen Zentralbanken erreichbar, dass sie gleichsam die «vierte Gewalt» darstellen, nicht in privater Hand liegen und nicht durch Regierungen beeinflusst werden können. Das Urmodell der Deutschen Bundesbank vor ihrer Kastration in die Euro-Bank kam dieser Unabhängigkeit sehr nahe.
    Die kommende Währungsreform bietet eine einmalige Chance, die Täter, ihre Währungsmanipulationen und ihre Missbräuche zu brandmarken und damit eine allgemeine öffentliche Zustimmung zu einem weder von der privaten Großfinanz noch von den Regierungen mehr beeinflussbares Zentralbankensystem zu schaffen. Dies wäre eine Jahrhundertchance. Verhindert werden könnte ein unabhängiges Zentralbankensystem vor allem von der Großfinanz, welche über die ihr schon gehörende BIZ bereits die Weichen für eine neue Übernahme des nächsten Zentral¬banken- und Währungssystems gestellt hat. Deshalb tut Aufklärung not, um der Bevölkerung, Wirtschaft und Politik die Gefahr des Monopol¬kapitalismus nicht nur für die derzeitige Währung, sondern auch für ein neues Währungssystem aufzuzeigen.“

Exkurs 2

Entscheidungen des Internationalen Islamischen Fiqh-Rats (Inter¬national Islamic Fiqh Academy) der Organisation der Islamischen Konferenz (Organization of The Islamic Conference/ OIC) bezüglich der Scharii’ah-Bestimmungen für Banknoten und für die Verän¬derung ihres Wertes Auf der 3. Vollversammlung des Internationalen Fiqh-Rates in Am¬man/ Jordanien in der Zeit von 08.02.1407/11.10.1986 bis 13.02.1407/ 16.10.1986 wurde bezüglich der Banknoten folgende Entscheidung Nr. 23 (9/3) gefällt 2:

أولاً: بخصوص أحكام العملات الورقية: أنها نقود اعتبارية فيها صفة الثمنية كاملة ولها الأحكام الشرعية المقررة للذهب والفضة من حيث أحكام الربا والزكاة والسلم وسائر أحكامهما.

Erstens: In Bezug auf die Bestimmungen der Banknoten: Sie werden wie Naqd (Geld- bzw. Silbermünzen) eingestuft. Sie haben die vollstän¬dige Eigenschaft des Preismessers und es gelten für sie die gleichen entschiedenen Bestimmungen für Gold und Silber in Bezug auf das Riba-Verbot, auf die Zakaah-Entrichtung und auf den Salam-Vertrag mit allen ihren Modalitäten.
In Bezug auf die Veränderung des Wertes von Banknoten bzw. der Währung fällte der Internationale Fiqh-Rat auf seiner 5. Vollver¬sammlung in Kuwait in der Zeit von 01.05.1409/10.12.1988 bis 06. 05.1409/15.12. 1988 folgende Entscheidung Nr. 42 (4/5) 3:

– العبرة في وفاء الديون الثابتة بعملة ما، هي بالمثل وليس بالقيمة، لأن الديون تقضى بأمثالها، فلا يجوز ربط الديون الثابتة في الذمة، أياً كان مصدرها، بمستوى الأسعار. والله أعلم

– Die Regel bei der Begleichung belegter Geldschuld in irgendeiner Währung ist, dass diese mit Gleichem und nicht nach dem Wert ersetzt wird, da die Schulden immer mit Gleichem zurückgezahlt werden. Die belegten Schulden, gleich woher sie stammen, dürfen nicht von den Preisen abhängig gemacht werden. Und Allaah weiß es am Besten!

 

Auf seiner 12. Vollversammlung in Riad/ Königreich Saudi Arabien in der Zeit von 25.06.1421/23.09.2000 bis 01.07.1421/28.09.2000 hat der Fiqh-Rat der OIC die beiden o. g. Fragen noch einmal behandelt und die Entscheidung Nr. 115 (9/12) dazu gefällt 4:

أولا: تأكيد العمل بالقرار السابق رقم 42(4/5) ونصه:
“العبرة في وفاء الديون الثابتة بعملة ما، هي بالمثل وليس بالقيمة، لأن الديون تقضي بأمثالها، فلا يجوز ربط الديون الثابتة في الذمة، أيا كان مصدرها بمستوى الأسعار”.
ثانيا: يمكن في حالة توقع التضخم التحوط عند التعاقد بإجراء الدين بغير العملة المتوقع هبوطها وذلك بأن يعقد الدين بما يلي:
أ- الذهب أو الفضة. ب- سلعة مثلية.
ج- سلة من السلع المثلية. ‌د- عملة أخرى أكثر ثباتا. ه- سلة عملات.
ويجب أن يكون بدل الدين في الصور السابقة بمثل ما وقع به الدين لأنه لا يثبت في ذمة المقترض إلا ما قبضه فعلا. وتختلف هذه الحالات عن الحالة الممنوعة التي يحدد فيها العاقدان الدين الآجل بعملة ما مع اشتراط الوفاء بعملة أخرى (الربط بتلك العملة) أو بسلة عملات، وقد صدر في منع هذه الصورة قرار المجمع رقم 75(6/8) رابعاً.
ثالثا: لا يجوز شرعاً الاتفاق عند إبرام العقد على ربط الديون الآجلة بشيء مما يلي:
‌أ- الربط بعملة حسابية. ب- الربط بمؤشر تكاليف المعيشة أو غيره من المؤشرات.
‌ج- الربط بالذهب أو الفضة. د- الربط بسعر سلعة معينة.
‌ه- الربط بمعدل نمو الناتج القومي. ‌و- الربط بعملة أخرى.
‌ز- الربط بسعر الفائدة. ح- الربط بمعدل أسعار سلة من السلع.
وذلك لما يترتب على هذا الربط من غرر كثير وجهالة فاحشة بحيث لا يعرف كل طرف ما له وما عليه فيختل شرط المعلومية المطلوب لصحة العقود. وإذا كانت هذه الأشياء المربوط بها تنحو منحى التصاعد فإنه يترتب على ذلك عدم التماثل بين ما في الذمة وما يطلب أداؤه، ومشروط في العقد فهو ربا.
رابعا: الربط القياسي للأجور والإجارات:
‌أ- تأكيد العمل بقرار مجلس المجمع رقم 75 (6/8) الفقرة: أولاً بجواز الربط القياسي للأجور تبعاً للتغير في مستوى الأسعار.
‌ب- يجوز في الإجارات الطويلة للأعيان تحديد مقدار الأجرة عن الفترة الأولى والاتفاق في عقد الإجارة على ربط أجرة الفترات اللاحقة بمؤشر معين شريطة أن تصير الأجرة معلومة المقدار عند بدء كل فترة.

Erstens: Das Handeln nach der früheren Entscheidung Nr. 42 (4/5) mit folgendem Text wird betont: „Die Regel bei der Begleichung belegter Geldschuld in irgendeiner Währung ist, dass diese mit Gleichem und nicht nach dem Wert ersetzt wird, da die Schulden immer mit Gleichem zurückgezahlt werden. Die belegten Schulden, gleich woher sie stammen, dürfen nicht von den Preisen abhängig gemacht werden“.
Zweitens: Im Falle, dass eine Inflation erwartet wird, ist zu empfehlen, die Schuld in einer anderen Währung als die Währung, deren Ent¬wertung erwartet wird, zu vereinbaren. Man kann die Schuld wie folgt vereinbaren:
a) in Gold bzw. Silber
b) in einer bestimmbaren und ersetzbaren Sache
c) in einem Korb von bestimmbaren und ersetzbaren Sachen
d) in einer stabileren Währung
e) in einem Währungskorb
Die Begleichung der Schuld bei den o. g. Beispielen muss erfolgen mit Gleichem, mit dem die Schuld vereinbart wurde, da der Schuldner nur verpflichtet wird zu ersetzen, was er tatsächlich ausgehändigt bekam. Diese Beispiele unterscheiden sich von der verbotenen Form, in der die Vertragsparteien vereinbaren, die Schuld in einer bestimmten Währung mit einer anderen Währung (Abhängigkeit von der anderen Währung) oder mit einem Währungskorb zurückzuzahlen. Die Form wurde bereits durch eine Entscheidung des Fiqh-Rates Nr. 75 (6/8) im vierten Punkt verboten.
Drittens: Nach der Scharii’ah ist es verboten, die später zu begleichenden Schulden beim Vertragsabschluss an eine der folgenden Werte/Sache zu koppeln:
a) an ein Buchgeld
b) an die Teuerungsrate oder an andere Skalen
c) an Gold oder Silber
d) an den Preis einer bestimmten Ware
e) an den Index des Bruttoinlandsprodukts
f) an eine andere Währung
g) an den Zinssatz
h) an den Preis eines Warenkorbs
Dies ist verboten, weil die Kopplung daran große Täuschung und großes Unwissen beinhaltet, so dass jede der Vertragsparteien nicht mehr weiß, was sie einnimmt bzw. zu zahlen hat. Damit mangelt es an der Bedingung des Wissens (um den Preis und das Kaufobjekt), die notwendig für die Scharii’ah-Konformität der Verträge ist. Sollten dazu die Werte, an die gekoppelt wurde, steigen, dann folgt daraus, dass es keine Gleichheit mehr zwischen der Schuld und dem gibt, das gemäß dem Vertrag zu entrichten ist, und dies ist Riba.
Viertens: Die analoge Kopplung der Löhne und Mieten
a) Es wird das Handeln nach der Entscheidung des Fiqh-Rates Nr. 75 (6/8) im ersten Punkt betont, dass die Löhne an die Teuerungsrate gekoppelt werden dürfen.
b) Bei den langfristigen Mieten für Sachen ist es erlaubt, die Miete für die erste Frist zu bestimmen sowie im Mietvertrag die Kopplung der Miete für die nachfolgenden Fristen an einen bestimmten Index mit der Bedingung zu vereinbaren, dass die Miete zu Beginn jeder Frist bekannt gegeben wird.

 

Auf seiner 11. Vollversammlung in Manamah/ Königreich Bahrain in der Zeit von 25.06.1419/14.10.1998 bis 30.06.1419/19.10.1998 hat der Fiqh-Rat der OIC in Bezug auf den Handel mit Währungen die Entscheidung Nr. 102 (5/11) gefällt 5:

أولا: التأكيد على قرارات المجمع رقم 21 (9/3) بشأن النقود الورقية وتغير قيمة العملة، ورقم 63 (1/7) بشأن الأسواق المالية الفقرة ثالثا: التعامل بالسلع والعملات والمؤشرات في الأسواق المنظمة رقم (2) التعامل بالعملات، ورقم 53 (4/6) بشأن القبض، الفقرة ثانيا: (1-ج).
ثانيا: لا يجوز شرعا البيع الآجل للعملات، ولا تجوز المواعدة على الصرف فيها. وهذا بدلالة الكتاب والسنة وإجماع الأمة.

Erstens: Die Entscheidungen des Fiqh-Rates Nr. 21 (9/3) in Bezug auf Banknoten und die Veränderung des Wertes der Währung, Nr. 63 (1/7) in Bezug auf die Börsen im dritten Punkt „das Handeln mit Waren und Währungen und Indexen in den organisierten Märkten“, Nr. (2) „das Handeln mit Währungen“ sowie Nr. 53 (4/6) in Bezug auf die Besitzergreifung (Aushändigung), Absatz zweites: (1-g).
Zweitens: Es ist nach der Scharii’ah nicht erlaubt, die Währungen mit Zahlungsfristen zu verkaufen. Auch ein Versprechen für Wechsel¬geschäfte ist nicht erlaubt. Die Belege dafür sind im Quraan, in der Sunnah und nach dem Konsens der Muslime.

Notes:

  1. Dieser Artikel wurde als „Artikel 1: Zeit-Fragen Nr.45 vom 22.11.2004 veröffentlicht“: http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_123c/T01.HTM
  2. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 3. Nr., 3. Band, Seite 1650 sowie 5. Nr., 3. Band, Seite 1609.
  3. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 5. Nr., 3. Band, Seite 1609.
  4. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 12. Nr., 4. Band, Seite 10, sowie 5. Nr., 3. Band, Seite 1609.
  5. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 11. Nr., 1. Band, Seite 431