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Die Stellung von Al-bay’ in der Scharii’ah


Al-bay’, das Kaufen und das Verkaufen, ist im Islam prinzipiell erlaubt. Dies kann durch den Quraan, die Sunnah, den Idschmaa’ (Konsens) und die Vernunft belegt werden.

Allaah (ta’aala) sagte im Quraan:

وَأَحَلَّ ٱللَّهُ ٱلۡبَيۡعَ وَحَرَّمَ ٱلرِّبَوٰاْۚ

Doch Allaah erklärte das Verkaufen für erlaubt und das Zinsnehmen für verboten. 1

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَأۡكُلُوٓاْ أَمۡوَٰلَكُم بَيۡنَكُم بِٱلۡبَٰطِلِ إِلَّآ أَن تَكُونَ تِجَٰرَةً عَن تَرَاضٖ مِّنكُمۡۚ

Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Eignet euch euer Vermögen untereinander nicht durch Falschheit an! Nicht verboten ist es, (es euch anzueignen) durch einen Handel, den ihr in gegenseitigem Einver-nehmen abschließt. 2

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَأَنْ يَأْخُذَ أَحَدُكُمْ حَبْلَهُ ثُمَّ يَغْدُوَ، أَحْسِبُهُ قَالَ: إِلَى الْجَبَلِ، فَيَحْتَطِبَ فَيَبِيعَ فَيَأْكُلَ وَيَتَصَدَّقَ خَيْرٌ لَهُ مِنْ أَنْ يَسْأَلَ النَّاسَ.

Dass der eine von euch sein Seil nimmt und dann geht – ich denke, dass er sagte: auf den Berg – um Holz zu fällen, dann zu verkaufen und sich selbst zu versorgen und eine Spende zu geben, ist besser, als dass er von den Menschen bettelt. (B, M, N, AH)

Es ist zudem Konsens unter den islamischen Mudschtahid-Gelehrten, dass Al-bay’ allgemein erlaubt ist, mit Ausnahme weniger Bay’-Arten, die wegen Betrug oder Riba verboten sind.

Die Vernunft erkennt die Notwendigkeit von Al-bay’ an, da der Mensch sich nicht komplett selbst versorgen kann und auf das Tauschen von Gütern angewiesen ist.

Notes:

  1. Quraan (2:275)
  2. Quraan (4:29)