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’aqdul-bay’ عقد البيع Der Kauf- bzw. Verkaufsvertrag


Einführung

Allaah (ta’aala) hat die Menschen und die Grundlagen ihrer Existenz erschaffen. Er bestimmte, dass die Menschen im Diesseits handeln, um dann im Jenseits von Ihm zur Rechenschaft gezogen zu werden.

أَلَمۡ نَجۡعَلِ ٱلۡأَرۡضَ مِهَٰدٗا ٦ وَٱلۡجِبَالَ أَوۡتَادٗا ٧ وَخَلَقۡنَٰكُمۡ أَزۡوَٰجٗا ٨ وَجَعَلۡنَا نَوۡمَكُمۡ سُبَاتٗا ٩ وَجَعَلۡنَا ٱلَّيۡلَ لِبَاسٗا ١٠ وَجَعَلۡنَا ٱلنَّهَارَ مَعَاشٗا ١١

Machten Wir die Erde nicht zur Unterlage (7) und die Berge zu Pflöcken?(!) (8) Ebenso erschufen Wir euch als Paarteile (9) und machten euren Schlaf zum Ausruhen. (10) Wir machten ebenfalls die Nacht zum Umhüllen (11) und den Tag zum Lebenserwerb. 1

وَلَقَدۡ مَكَّنَّٰكُمۡ فِي ٱلۡأَرۡضِ وَجَعَلۡنَا لَكُمۡ فِيهَا مَعَٰيِشَۗ قَلِيلٗا مَّا تَشۡكُرُونَ ١٠

Bereits haben Wir euch über die Erde verfügen lassen und euch darauf eine Existenzgrundlage gewährt. Doch ihr erweist euch selten dankbar. 2

Auf die Frage nach den besten Einnahmequellen tradierte Imaam Zaid Bnu-‘aliy in seinem Musnad-Werk über den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Folgendes:

جَاءَ رَجُلٌ إِلَى النَّبِيِّ صَلّى اللهُ عَليَهِ وَسَلّم فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَيُّ الْكَسْبِ أَفْضَلُ؟ فَقَالَ صَلّى اللهُ عَليَهِ وَسَلّم: “عَمَلُ الرَّجُلِ بِيَدِهِ، وَكُلُّ بَيْعٍ مَبْرُورٍ، فَإِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُؤْمِنَ الْمُحْتَرِفَ، وَمَنْ كَدَّ عَلَى عِيَالِهِ كَانَ كَالْمُجَاهِدِ فِي سَبِيلِ اللَّهِ”.

Ein Mann kam zum Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und sagte: “Allaahs Gesandter! Welche Einnahmen sind besser?” Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) antwortete: “(Die Einnahmen) durch eigene Arbeit und durch ein korrektes Geschäft. Denn Allaah liebt den Iimaan-bekennenden Handwerker. Wer arbeitet, um seine Familie zu unterhalten, gleicht demjenigen, der Dschihaad auf Allaahs Weg leistet.

Aus diesem Hadiith wird ersichtlich, dass der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sowohl die handwerkliche Arbeit als auch den Handel als beste Einnahmequellen lobte. Um diese Einnahmen in ihrer Konformität mit der Scharii’ah nicht zu beeinträchtigen und Fehler zu vermeiden, ist es notwendig die Modalitäten dieser Erwerbsmöglich-keiten gut zu kennen. Schon der zweite Chaliifah ‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anh) hatte dies erkannt und deshalb angeordnet:

لا يَبِيعُ فِي سُوقِنَا إِلا مَنْ قَدْ تَفَقَّهَ فِي الدِّينِ

Auf unserem Markt darf keiner etwas verkaufen, der sich in den Islam-Angelegenheiten nicht auskennt. (Al-husain Bnu-mas’uud im Werk scharhus-sunnah)

Durch diese Einnahmequellen entstehen neben dem Eigentum vor allem auch Verpflichtungen.

Der Islam kennt nicht nur die o. g. Einnahmen zum Erwerb von Eigen-tum, sondern drei unterschiedliche Wege hierzu:

  • infolge einer Rechtsnachfolge, z. B. durch Erbschaft 3,
  • durch Inbesitznahme einer herrenlosen Sache und
  • durch Übertragung des Eigentums an eine andere Person, beispielsweise mittels einer Schenkung (hibah
    هبة) oder eines Veräußerungsgeschäftes (al-bay’).

Im vorliegenden Werk werden die unterschiedlichen Formen dieser Möglichkeiten zum Erwerb von Eigentum behandelt.
Die hiermit verbundenen Verpflichtungen, nennt man “iltizaamaat التزامات (Singular iltizaam التزام: wörtlich “das Untrennbare von etwas”)”, unabhängig davon, ob diese einseitig erfolgen oder aufgrund von Vereinbarungen unter mehreren Parteien eingegangen werden.
Die besonderen Verpflichtungen/iltizaamaat, die hierdurch zwischen mehreren Parteien entstehen, nennt man Verträge “‘uquud عقود (Singular ‘aqd عقد)”.

Notes:

  1. Quraan (78:6-11)
  2. Quraan (7:10)
  3. Siehe Band 5 der Islamologischen Enzyklopädie „Fiqhul-ahwaalischach-siyyah – Gebote der Bekleidung, Ernährung und Personenstandsangelegenheiten“.