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Stellung der Ehe im Islam


Die Scharii’ah steht der Ehe sehr positiv gegenüber und sieht sie als einzige Möglichkeit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nach Geborgenheit, Zweisamkeit, Intimität und Sexualität.

وَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تُقۡسِطُواْ فِي ٱلۡيَتَٰمَىٰ فَٱنكِحُواْ مَا طَابَ لَكُم مِّنَ ٱلنِّسَآءِ مَثۡنَىٰ وَثُلَٰثَ وَرُبَٰعَۖ

“Solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen 1, zwei, drei oder vier.” 2

 

وَأَنكِحُواْ ٱلۡأَيَٰمَىٰ مِنكُمۡ وَٱلصَّٰلِحِينَ مِنۡ عِبَادِكُمۡ وَإِمَآئِكُمۡۚ إِن يَكُونُواْ فُقَرَآءَ يُغۡنِهِمُ ٱللَّهُ مِن فَضۡلِهِۦۗ وَٱللَّهُ وَٰسِعٌ عَلِيمٞ ٣٢

“Verheiratet die Unverheirateten unter euch und die Guten von euren Dienern und euren Dienerinnen! Sollten sie arm sein, wird Allaah sie mit Seiner Gunst reich machen. Allaah ist allumfassend, allwissend.” 3

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

‏يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ مَنْ اسْتَطَاعَ ‏الْبَاءَةَ ‏فَلْيَتَزَوَّجْ فَإِنَّهُ‏ ‏أَغَضُّ ‏لِلْبَصَرِ وَأَحْصَنُ لِلْفَرْجِ وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ ‏وِجَاءٌ.

“Ihr jungen Leute! Wer von euch die Ehepflichten erfüllen kann, so soll er heiraten, denn dies hilft, die Blicke (vor Verbotenem) zu hüten und vor Zina (Unzucht) zu schützen. Doch wer es nicht vermag, so soll er (öfters) fasten, denn dies ist ein Schutz für ihn.” (B)

Die Ehe unterliegt aus Sicht der Scharii’ah den fünf bekannten Fiqh-Kategorien der Fiqh-Normen. Sie kann Waadschib (Muss-Handlung), Haraam (Darf-Nicht-Handlung), Sunnah (Soll-Handlung), Mubaah (Kann-Handlung) und Makruuh (Soll-Nicht-Handlung) sein. Ihre Einstufung in eine dieser Kategorien ist individuell und hängt von verschiedenen persönlichen und äußeren Faktoren ab.
Alle Fiqh-Schulen sind sich darüber einig, dass der Ehevertrag zu den islam-konformen Verträgen gehört:

  • Waadschib:
    Alle Fiqh-Gelehrten werten die Ehe als Waadschib-Handlung (Pflicht) für diejenige Person, die befürchtet, der Versuchung zu Zina (Unzucht) nicht mit Enthaltsamkeit und regelmäßigem rituellen Fasten widerstehen zu können, und gleichzeitig über ausreichende finanzielle Ressourcen für den Unterhalt einer Familie verfügt 4. In diesem Fall wird die Erfüllung des Ehegebots höher eingestuft als die Durchführung der Haddsch-Pilgerfahrt oder die Verrichtung aller anderen freiwilligen rituellen Handlungen.
  • Haraam:
    Konsens herrscht ebenso darüber, dass eine Eheschließung für die diejenigen Personen haraam ist, die beabsichtigen oder bei denen erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass sie sich dem zukünftigen Ehepartner gegenüber ungerecht verhalten. Darunter fällt beispielsweise die Unfähigkeit für den angemessenen finanziellen Unterhalt der Familie zu sorgen. Selbst wenn der Heiratswillige befürchtet, das Zina-Verbot zu übertreten, aber vorher schon weiß, dass er seine Pflichten gegenüber dem Ehepartner nicht erfüllen kann, ist die Ehe für ihn nicht erlaubt. Hier kollidieren das natürliche Verlangen nach Intimität und die zwingend gebotene Aufforderung zur Unterlassung der Ehe bei Nichterfüllung ihrer Voraussetzungen. In diesem Falle kommt die Fiqh-Regel “Kollidiert eine Halaal-Norm mit einer Haraam-Norm, so obsiegt das Verbotene” zum Tragen.
    Sowohl der Quraan und als auch die Sunnah mahnen zu diesem Verhalten:

وَلۡيَسۡتَعۡفِفِ ٱلَّذِينَ لَا يَجِدُونَ نِكَاحًا حَتَّىٰ يُغۡنِيَهُمُ ٱللَّهُ مِن فَضۡلِهِۦۗ

“Diejenigen, die keine Heiratsmöglichkeit finden, sollen keusch bleiben, bis Allaah sie von Seiner Gunst reich macht.” 5

 

يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ مَنْ اسْتَطَاعَ ‏الْبَاءَةَ ‏فَلْيَتَزَوَّجْ (…) وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ ‏وِجَاءٌ.

“Ihr jungen Leute! Wer von euch die Ehepflichten erfüllen kann, so soll er heiraten, (…). Doch wer es nicht vermag, so soll er fasten, denn dies ist ein Schutz für ihn.” (B)

  • Sunnah bzw. Manduub:
    Im Normalfall wird das Eingehen der Ehe nach der Mehrheit der Fiqh-Gelehrten als eine Sunnah- bzw. Manduub-Handlung bewertet. Die Eheschließung wird wie eine gewöhnliche rituelle Handlung angesehen, für deren Durchführung man von Allaah (ta’aala) entsprechend belohnt wird.

جَاءَ ثَلَاثَةُ رَهْطٍ إِلَى بُيُوتِ أَزْوَاجِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَسْأَلُونَ عَنْ عِبَادَةِ النَّبِيِّ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏ ‏فَلَمَّا أُخْبِرُوا كَأَنَّهُمْ ‏تَقَالُّوهَا ‏ ‏فَقَالُوا وَأَيْنَ نَحْنُ مِنْ النَّبِيِّ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏ ‏قَدْ غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ وَمَا تَأَخَّرَ قَالَ أَحَدُهُمْ أَمَّا أَنَا فَإِنِّي أُصَلِّي اللَّيْلَ أَبَدًا وَقَالَ آخَرُ أَنَا أَصُومُ الدَّهْرَ وَلَا أُفْطِرُ وَقَالَ آخَرُ أَنَا أَعْتَزِلُ النِّسَاءَ فَلَا أَتَزَوَّجُ أَبَدًا فَجَاءَ رَسُولُ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏ ‏إِلَيْهِمْ فَقَالَ أَنْتُمْ الَّذِينَ قُلْتُمْ كَذَا وَكَذَا أَمَا وَاللَّهِ إِنِّي‏ ‏لَأَخْشَاكُمْ لِلَّهِ وَأَتْقَاكُمْ لَهُ لَكِنِّي أَصُومُ وَأُفْطِرُ وَأُصَلِّي وَأَرْقُدُ وَأَتَزَوَّجُ النِّسَاءَ فَمَنْ رَغِبَ عَنْ سُنَّتِي فَلَيْسَ مِنِّي.

“Drei Männer begaben sich zu den Wohnungen der Frauen des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), um sich nach dem Ausmaß seiner rituellen Handlungen zu erkundigen. Als ihnen darüber Mitteilung gemacht wurde, haben diese den Eindruck erweckt, als würden sie diese für wenig halten, dann sagten sie: “Was sind wir im Vergleich zum Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), ihm wurden seine vergangenen und späteren Verfehlungen vergeben.” Einer von ihnen sagte dann: “Was mich angeht, so werde ich für immer die Nacht durchbeten!” Der Zweite sagte: “Ich werde jeden Tag das rituelle Fasten verrichten!” Der Dritte sagte: “Ich werde mich von den Frauen fernhalten und niemals heiraten!” Danach ging der Gesandte Allaahs zu ihnen und sagte: “Seid ihr diejenigen, die dies und dies sagten? Bei Allaah! Ich habe Allaah gegenüber mehr Ehrfurcht und handele Ihm gegenüber frömmer als ihr! Aber ich vollziehe das rituelle Fasten nicht immer, ich bete nachts und gehe schlafen, und ich heirate von den Frauen! Wer meine Sunnah unterlässt, der gehört nicht zu mir.” (B, M)

  • Mubaah:
    Die Schaafi’iten bewerten die Eheschließung im Normalfall als Kann-Handlung (Mubaah), d. h. für deren Vollzug oder Unterlassung gibt es weder Belohnung noch Sanktionen. Ihrer Ansicht nach wird die Verrichtung ritueller Handlungen höher bewertet, als die Eheschließung. Da die Ehe natürliche Bedürfnisse befriedigt, wird sie in der Rangordnung mit Essen gleichgestellt. Als Beleg dient ihnen die Aussage über den Propheten Yahya (‘alaihis-salaam) im Quraan:

هُنَالِكَ دَعَا زَكَرِيَّا رَبَّهُۥۖ قَالَ رَبِّ هَبۡ لِي مِن لَّدُنكَ ذُرِّيَّةٗ طَيِّبَةًۖ إِنَّكَ سَمِيعُ ٱلدُّعَآءِ ٣٨ فَنَادَتۡهُ ٱلۡمَلَٰٓئِكَةُ وَهُوَ قَآئِمٞ يُصَلِّي فِي ٱلۡمِحۡرَابِ أَنَّ ٱللَّهَ يُبَشِّرُكَ بِيَحۡيَىٰ مُصَدِّقَۢا بِكَلِمَةٖ مِّنَ ٱللَّهِ وَسَيِّدٗا وَحَصُورٗا وَنَبِيّٗا مِّنَ ٱلصَّٰلِحِينَ ٣٩

“Da richtete Zakaria an seinen Herrn Bittgebete; er sprach: “Herr! Schenke mir von Dir aus eine gute Nachkommenschaft, Du bist der Erhörer des Bittgebets!” (39) Dann riefen ihn die Engel – während er im Mihraab stand und betete: “Ja! Allaah schickt dir die frohe Botschaft von Yahya; er wird sein ein Bestätigender eines Wortes 6 von Allaah, ein Gebieter, ein Asket 7 und ein Prophet von den Guttuenden.” 8

Folgende Aayah wird auch in diesem Sinne interpretiert:

زُيِّنَ لِلنَّاسِ حُبُّ ٱلشَّهَوَٰتِ مِنَ ٱلنِّسَآءِ وَٱلۡبَنِينَ وَٱلۡقَنَٰطِيرِ ٱلۡمُقَنطَرَةِ مِنَ ٱلذَّهَبِ وَٱلۡفِضَّةِ وَٱلۡخَيۡلِ ٱلۡمُسَوَّمَةِ وَٱلۡأَنۡعَٰمِ وَٱلۡحَرۡثِۗ ذَٰلِكَ مَتَٰعُ ٱلۡحَيَوٰةِ ٱلدُّنۡيَاۖ وَٱللَّهُ عِندَهُۥ حُسۡنُ ٱلۡمَ‍َٔابِ ١٤

“Den Menschen wurde als etwas Schönes dargestellt die Neigung zur Erfüllung der Sehnsüchte nach Frauen, Kindern, angehäuften Vermögenswerten – aus Gold, Silber, schönen Pferden, Weidetieren 9 und Ländereien. Diese sind die Gebrauchsgüter des diesseitigen Lebens. Bei Allaah ist aber die schöne Heimkehr.” 10

  • Muss-Handlung:
    Die Fiqh-Schule der Dhahiriyah bewertet die Eheschließung für jede Person, die ihre Ehepflichten erfüllen kann als Muss-Handlung. So zieht die Vernachlässigung dieser Verpflichtung Sanktionen im Jenseits nach sich. Ihrer Meinung nach schlussfolgert jeder Imperativ grundsätzlich eine Verpflichtung und die Aayaat zu diesem Thema beinhalten diese sprachliche Form: “verheiratet die Unverheirateten unter euch!” und “heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen!”. Auch die Aufforderung des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) an seine Gefährten zu heiraten, wenn sie dazu in der Lage waren, wird von ihnen als Verpflichtung ausgelegt. Sie bekräftigen ihre Meinung zudem mit einem weiteren Hadiith:

‏‏دَخَلَ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏رَجُلٌ يُقَالُ لَهُ عَكَّافُ بْنُ بِشْرٍ التَّمِيمِيُّ فَقَالَ لَهُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَا عَكَّافُ هَلْ لَكَ مِنْ زَوْجَةٍ قَالَ لَا قَالَ وَلَا جَارِيَةٍ قَالَ وَلَا جَارِيَةَ ‏ ‏قَالَ وَأَنْتَ مُوسِرٌ بِخَيْرٍ قَالَ وَأَنَا ‏مُوسِرٌ بِخَيْرٍ قَالَ أَنْتَ إِذًا مِنْ إِخْوَانِ الشَّيَاطِينِ وَلَوْ كُنْتَ فِي‏ ‏النَّصَارَى كُنْتَ مِنْ رُهْبَانِهِمْ إِنَّ سُنَّتَنَا النِّكَاحُ (…) وَيْحَكَ يَا عَكَّافُ تَزَوَّجْ وَإِلَّا فَأَنْتَ مِنْ الْمُذَبْذَبِينَ قَالَ زَوِّجْنِي يَا رَسُولَ اللَّهِ قَالَ قَدْ زَوَّجْتُكَ كَرِيمَةَ بِنْتَ كُلْثُومٍ الْحِمْيَرِيِّ.

“Ein Mann namens ‘Akkaaf Bnu-bischr At-tamiimiy trat beim Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ein, dann fragte ihn der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Hast du eine Ehefrau?” Er verneinte. Er fragte weiter: “Auch keine Sklavin?” Er sagte: “Auch keine Sklavin!” Er fragte: “Bist du wohlhabend und gesund?” Er antwortete: “Und ich bin wohlhabend und gesund!” Er sagte: “Dann bist du einer der Gefährten der Satane. Würdest du unter den Christen sein, wärst du einer ihrer Priester. Zu unserer Sunnah gehört die Ehe. (…) ‘Akkaaf! Heirate, sonst gehörst du zu den Unentschlossenen (dem Islam gegenüber)!” Er sagte: “Verheirate mich, Gesandter Allaahs!” Er sagte: “Ich verheirate dich mit Karimah Bintu-kulthuum Al-himyariy.” (AH)

Die Argumentation der Dhahiriyah-Schule liefert nach Meinung aller anderen Fiqh-Schulen keine stichhaltigen Beweise für diese Auslegung. Das Argument, dass die Imperativform immer eine Muss-Handlung nach sich zieht, wird von allen anderen Fiqh-Schulen dadurch widerlegt, dass die Scharii’ah bei Verpflichtungen keine Alternativen und keine freie Wahl zulässt, wie dies z. B. in der von ihnen angeführten Aayah der Fall ist:

وَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تُقۡسِطُواْ فِي ٱلۡيَتَٰمَىٰ فَٱنكِحُواْ مَا طَابَ لَكُم مِّنَ ٱلنِّسَآءِ مَثۡنَىٰ وَثُلَٰثَ وَرُبَٰعَۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تَعۡدِلُواْ فَوَٰحِدَةً أَوۡ مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُمۡۚ ذَٰلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَلَّا تَعُولُواْ ٣

“Solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen 11, zwei, drei oder vier. Solltet ihr fürchten, nicht gerecht zu sein, so (heiratet) nur eine, oder von denjenigen, die euch gehören. Das ist näher dazu, dass ihr nicht übertretet.” 12

Diese Aayah beinhaltet zwar eine Imperativform, die jedoch eindeutig nur eine Empfehlung und keine Muss-Handlung schlussfolgert. Sowohl die historischen Tatsachen, als auch die Praxis des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) belegen diesen Empfehlungs-Charakter. So hat er nachweisbar nicht alle seine Gefährten zur Ehe aufgefordert und billigte, dass einige von ihnen ledig blieben. Zudem besteht Übereinstimmung bei allen anderen Fiqh-Schulen, dass die Verpflichtung zur Heirat in dem zitierten Hadiith nur für die namentlich genannte Person ‘Akkaf gilt und keinen allgemeingültigen Charakter für andere Muslime hat.

 

Notes:

  1. Dieser Abschnitt kann auch so verstanden werden: „Wenn ihr es fürchtet, den Waisen gegenüber nicht gerecht zu sein, so (fürchtet euch ebenfalls vor Unzucht und) heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den Frauen …“
  2. Quraan (4:3)
  3. Quraan (24:32)
  4. Hier greift die Grundsatzregel: „Alles, was für den Vollzug einer Wadschib-Handlung notwendig ist, wird zum Teil der Wadschib-Kategorie.“
  5. Quraan (24:33)
  6. Allaahs Wort ist der Gesandte ’Iisa (’alaihis-salaam).
  7. Ursprünglich: hasuur, d. h. er hat nicht geheiratet und blieb den Frauen fern.
  8. Quraan (3:38-39)
  9. Ursprünglich: „An’aam“. Es ist eine Bezeichnung für Weidetiere, insbesondere für Kamele, Rinder, Kühe, Ziegen und Schafe.
  10. Quraan (3:14)
  11. Dieser Abschnitt kann auch so verstanden werden: „Wenn ihr es fürchtet, den Waisen gegenüber nicht gerecht zu sein, so (fürchtet euch ebenfalls vor Unzucht und) heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den Frauen …“
  12. Quraan (4:3)