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Der eingeschränkte Abstinenzschwur (Al-iilaa الإيلاء)


Begriffsbestimmung

Linguistisch bezeichnet der Begriff Al-iilaa “das Schwören oder die Eidesleistung”. In dieser Bedeutung wurde dieser Begriff im Quraan verwendet:

Ÿوَلَا يَأۡتَلِ أُوْلُواْ ٱلۡفَضۡلِ مِنكُمۡ وَٱلسَّعَةِ أَن يُؤۡتُوٓاْ أُوْلِي ٱلۡقُرۡبَىٰ وَٱلۡمَسَٰكِينَ وَٱلۡمُهَٰجِرِينَ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِۖ وَلۡيَعۡفُواْ وَلۡيَصۡفَحُوٓاْۗ أَلَا تُحِبُّونَ أَن يَغۡفِرَ ٱللَّهُ لَكُمۡۚ وَٱللَّهُ غَفُورٞ رَّحِيمٌ ٢٢

Diejenigen von euch, die über Überfluss und Reichtum verfügen, sollen nicht schwören, dass sie denjenigen von der Verwandtschaft, den Armen und den Ausgewanderten auf Allaahs Weg nichts geben. Sie sollen verzeihen und erlassen! Habt ihr es etwa nicht gerne, dass Allaah euch vergibt?(!) Allaah ist allvergebend, allgnädig. 1

Als Terminus technicus steht der Begriff Iilaa für einen “unter Anrufung Allaahs geleisteten Eid des Ehemannes, seiner Ehefrau zeitlich unbegrenzt oder zumindest für einen Zeitraum von mindestens vier Monaten nicht mehr beizuwohnen”.

Beschreibung und Konsequenzen

Diesen Eid praktizierten die Araber vor dem Islam, um ihrer Ehefrau zu schaden, deshalb wurde dies vom Islam verboten.
Sollte ein Ehemann dennoch einen Iilaa-Eid geleistet haben, kann die Ehefrau ihr verwehrtes Recht auf Intimität gerichtlich einfordern. Der Richter räumt dem Ehemann eine Frist von insgesamt vier Monaten ein, (beginnend mit dem Zeitpunkt der Eidesleistung) seinen Eid zu brechen, die Kaffaarah für den Eidbruch zu leisten und seiner Ehefrau wieder beizuwohnen.
Sollte der Ehemann auch nach Ablauf der Frist seinen Eid einhalten und sich nicht von seiner Ehefrau scheiden wollen, dann vollzieht der Richter die Ehescheidung mit einem Gerichtsurteil zu Lasten des Ehemannes.

Der Iilaa-Eid wird auch im Quraan thematisiert:

لِّلَّذِينَ يُؤۡلُونَ مِن نِّسَآئِهِمۡ تَرَبُّصُ أَرۡبَعَةِ أَشۡهُرٖۖ فَإِن فَآءُو فَإِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٞ ٢٢٦ وَإِنۡ عَزَمُواْ ٱلطَّلَٰقَ فَإِنَّ ٱللَّهَ سَمِيعٌ عَلِيمٞ ٢٢٧

Diejenigen, die einen Iilaa-Eid ihren Ehefrauen gegenüber leisten, warten vier Monate. Wenn sie davon zurücktreten, so ist Allaah gewiss allvergebend, allgnädig! (227) Sollten sie sich zur Scheidung entschließen, so ist Allaah allhörend, allwissend! 2

 

Notes:

  1. Quraan (24:22)
  2. Quraan (2:226-227)