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Voraussetzungen des rituellen Fastens (schurutus-siyaam شروط الصيام)


Voraussetzungen, die das rituelle Fasten zur Pflicht machen:

  • Zugehörigkeit zum Islam,
  • Zurechnungsfähigkeit,
  • Erreichen der Geschlechtsreife und
  • Fähigkeit zum rituellen Fasten.
    Kinder, alte Menschen, Kranke und geistig Behinderte unterliegen dieser Pflicht nicht. Kinder ab sieben Jahren sollten mit dem Fasten vertraut gemacht und stufenweise daran gewöhnt werden.

Voraussetzungen zur Gültigkeit des rituellen Fastens

  • Zugehörigkeit zum Islam,
  • Unterscheidungsvermögen bei Kindern,
  • Keine Menstruation/Haid und kein Wochenbett/Nifaas und
  • Fasten an den erlaubten Tagen.