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Sanktionen bei Unterlassung der Zakaah-Pflicht


Da die Zahlung der Zakaah eine der fünf Pflichtteile des Islam ist und als solche eine gebotene rituelle Handlung darstellt, sind für die absichtliche Nicht-Beachtung dieser Pflicht Sanktionen vorgesehen. Man unterscheidet zwischen der Bestrafung im Jenseits und im Diesseits:

Für das Jenseits hat Allaah (ta’aala) folgende Bestrafung angedroht:

وَٱلَّذِينَ يَكۡنِزُونَ ٱلذَّهَبَ وَٱلۡفِضَّةَ وَلَا يُنفِقُونَهَا فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ فَبَشِّرۡهُم بِعَذَابٍ أَلِيمٖ ٣٤ يَوۡمَ يُحۡمَىٰ عَلَيۡهَا فِي نَارِ جَهَنَّمَ فَتُكۡوَىٰ بِهَا جِبَاهُهُمۡ وَجُنُوبُهُمۡ وَظُهُورُهُمۡۖ هَٰذَا مَا كَنَزۡتُمۡ لِأَنفُسِكُمۡ فَذُوقُواْ مَا كُنتُمۡ تَكۡنِزُونَ ٣٥

“Denjenigen, die Gold und Silber horten und nicht auf Allaahs Weg ausgeben, überbringe die “frohe Botschaft” einer qualvollen Peinigung! (35) Am Tag, an dem Gold und Silber im Feuer von der Hölle erhitzt werden, dann damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden. Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt, also erfahrt, was ihr gehortet habt!” 1

Für das Diesseits sind folgende Sanktionen vorgesehen:

  • Die Bestrafung durch Allaah (ta’aala)
    Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَا مَنَعَ قَوُمُُ الزَكَاةَ إلاَّ ابْتَلَاهُمُ اللُه بالسِّنِين.

“Jede Gemeinschaft, welche die Zakaah verweigert, wird von Allaah durch Dürre und Hungersnot geprüft.” (Imaam Al-haakim)

  • Die Bestrafung durch die Verantwortlichen des islamischen Staates
    Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

وَمَنْ مَنَعَهَا فَإِنَّا آخِذُوهَا مِنْهُ وَشَطْرَ مَالِهِ.

“Wer die Zakaah verweigert, von dem werden wir sie gewiss nehmen und dazu noch die Hälfte seines Vermögens.” (H, A)

Wenn eine muslimische Gruppe die Zakaah verweigert, wird sie vom Staat wenn nötig auch unter Anwendung von Gewalt dazu gebracht, ihre Zakaah zu entrichten.

Notes:

  1. Quraan (9:34-35)