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Pflichtteile des rituellen Fastens (arkaanus-siyaam أركان الصيام)


  • Fassen der Absicht
    Vor Beginn des rituellen Fastens muss die Absicht für dieses Fasten bewusst gefasst werden. Die Absicht muss nicht durch Worte ausgesprochen werden, sie kann auch in Gedanken gefasst werden. Grundlage hierfür ist der Hadiith, nach dem die Taten nur nach den Absichten beurteilt werden.

إِنَّمَا الْأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ وَإِنَّمَا لِكُلِّ امْرِئٍ مَا نَوَى.

“Die Taten werden ausschließlich nach den Absichten beurteilt, und jedem Menschen wird nur das vergolten, was er beabsichtigt hat!” (B, M, A, T, I, N, H)

Bei dem rituellen Pflichtfasten muss die Absicht nach Meinung vieler Gelehrter für jeden Tag im Zeitraum zwischen dem Abend am Vortag und dem Morgenlicht danach gefasst werden. Manche Gelehrte begnügen sich mit der Absicht für den ganzen Monat Ramadaan.
Beim freiwilligen Fasten kann die Absicht im Zeitraum zwischen dem Abend am Vortag und dem folgenden Mittag gefasst werden.

عَنْ عَائِشَةَ أُمِّ الْمُؤْمِنِينَ ‏قَالَتْ ‏دَخَلَ عَلَيَّ النَّبِيُّ ‏‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏ ‏ذَاتَ يَوْمٍ فَقَالَ ‏هَلْ عِنْدَكُمْ شَيْءٌ فَقُلْنَا لَا قَالَ فَإِنِّي إِذَنْ صَائِمٌ ثُمَّ أَتَانَا يَوْمًا آخَرَ فَقُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ أُهْدِيَ لَنَا ‏ ‏حَيْسٌ ‏ ‏فَقَالَ أَرِينِيهِ فَلَقَدْ أَصْبَحْتُ صَائِمًا فَأَكَلَ.

“‘Aischah, Mutter der Iimaan-Bekennenden, sagte: “Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kam eines Tages zu mir und fragte: “Habt ihr, etwas zu essen?” Ich antwortete: “Nein!” Dann sagte er: “Dann faste ich!” Dann kam er an einem anderen Tag, dann habe ich ihm gesagt: “Gesandter Allaahs! Wir bekamen Hais (Dattelspezialität zum Essen) als Geschenk.” Dann sagte er: “Zeige es mir, denn ich begann meinen Tag fastend.” Dann aß er davon.” (M)

  • Enthaltsamkeit von allen Handlungen, die das rituelle Fasten brechen:

Das rituelle Fasten wird ungültig durch:

  • orale bzw. anale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen, etc.); (für Imaam Maalik beeinträchtigt die anale Zuführung nicht das rituelle Fasten).
  • Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg (durch die Nase bzw. das Ohr), unabhängig von deren Konsistenz (Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht);
  • absichtliches Erbrechen;
  • Selbstbefriedigung mit der Hand (Onanie) oder durch geschlechtliche Erregung; Samenerguss im Schlaf beeinträchtigt das rituelle Fasten nicht; und
  • Geschlechtsverkehr.

Das absichtliche Vollziehen der o. g. Handlungen annulliert das rituelle Fasten. Deren Übertretung aus Vergesslichkeit bzw. Versehen macht das rituelle Fasten nicht ungültig.