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Herstellung des Tahaarah-Zustandes


وَإِن كُنتُمۡ جُنُبٗا فَٱطَّهَّرُواْ

“Wenn ihr dschunub seid, dann stellt die rituelle Reinheit wieder her.” 1

Um in den Zustand der Tahaarah zu gelangen, ist die Durchführung folgender ritueller Handlungen je nach Situation erforderlich:

  • Für die Herstellung der Tahaarah für den gesamten Körper nach der Menstruation, dem Wochenfluss oder der Dschanaabah vollzieht man im Normalfall die rituelle Ganzkörperwaschung (al-ghusl). In Aus­nahmefällen hat man als Ersatz dafür das rituelle Überstreichen mit Erde (at-tayammum) durchzuführen.
    Den Zustand des Fehlens der Tahaarah des gesamten Körpers nennt man „al-hadathul-akbar الحدث الأكبر, Zustand der großen Tahaarah­losigkeit“.
  • Für die Herstellung der zusätzlichen Tahaarah beim Vorliegen der Tahaarah für den gesamten Körper, um rituelle Handlungen zu voll­ziehen, führt man im Normalfall die rituelle Gebetswaschung (al-wuduu’) und in Ausnahmefällen die rituelle Benetzung (al-mas-h) bzw. das rituelle Überstreichen mit Erde (at-tayammum) durch.
    Den Zustand des Fehlens dieser zusätzlichen Tahaarah nennt man „al-hadathul-asghar الحدث الأصغر, den Zustand der kleinen Tahaarah­losigkeit“.

Definition von Ghusl

al-ghusl ist linguistisch ein Nomen von “al-ightisaal الإغتسال” und bedeutet “die vollständige Körperwaschung”. Ebenfalls ist es eine Bezeichnung für das Wasser, mit dem man sich wäscht.

Terminologisch ist al-ghusl “eine festgelegte Waschung des gesamten Körpers mit Wasser, das rituell rein und reinigend ist”. 2

Zustände bzw. Handlungen, welche Ghusl zur Pflicht machen

  • Nach einem Samenerguss begleitet von Lust und Erregung im Schlaf oder im Wachzustand
  • Nach einem Samenerguss ohne Lust und Erregung im Schlaf oder im Wachzustand durch Krankheit, Kälte, Müdigkeit etc.; nach Meinung der meisten Fiqh-Gelehrten ist dafür keine rituelle Ganzkörperwaschung erforderlich. Imaam Asch-schaafi’iy verlangt dagegen die rituelle Ganzkörperwaschung nach jedem Samenerguss.
  • Nach dem Geschlechtsakt mit oder ohne Samenerguss

    Unter dem Geschlechtsakt versteht man, dass mindestens die Eichel penetriert.

  • Nach Ende der Menstruation bzw. des Wochenflusses

وَيَسۡ‍َٔلُونَكَ عَنِ ٱلۡمَحِيضِۖ قُلۡ هُوَ أَذٗى فَٱعۡتَزِلُواْ ٱلنِّسَآءَ فِي ٱلۡمَحِيضِ وَلَا تَقۡرَبُوهُنَّ حَتَّىٰ يَطۡهُرۡنَۖ فَإِذَا تَطَهَّرۡنَ فَأۡتُوهُنَّ مِنۡ حَيۡثُ أَمَرَكُمُ ٱللَّهُۚ إِنَّ ٱللَّهَ يُحِبُّ ٱلتَّوَّٰبِينَ وَيُحِبُّ ٱلۡمُتَطَهِّرِينَ ٢٢٢

“Sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: ‚Sie ist eine Beschwerlichkeit, so enthaltet euch (des Geschlechtsverkehrs mit den) Ehefrauen während der Menstruation, und vollzieht mit ihnen keinen Geschlechtsverkehr, bis sie sich rituell reinigen. Wenn sie sich rituell gereinigt haben, dann verkehrt mit ihnen da, wo Allaah es euch gebot. Gewiss, Allaah liebt die stets Reumütigen und die sich rituell Reinigenden.” 3

  • Bei verstorbenen Muslimen

    Märtyrer (schahiid شهيد) die im Kampf auf dem Wege Allaahs fielen, werden ohne rituelle Ganzkörperwaschung beerdigt.

  • Bei der Konversion zum Islam

    Nach Ablegung des Islambekenntnisses (schahaadah شهادة) führt diese Person die rituelle Ganzkörperwaschung durch, wenn sie sich im Zustand der Dschanaabah befindet. Wenn sie nicht dschunub ist, ist die Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung sehr erwünscht. Imaam Ahmad verlangt sie unabhängig davon.

    Nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Asch-schafi’iy ist diese Waschung nur eine Sunnah-Handlung.

Zustände bzw. Handlungen, welche Ghusl zur Sunnah-Handlung machen

  • Am Freitag
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا رَاحَ أَحَدُكُمْ إِلَى الْجُمُعَةِ فَلْيَغْتَسِلْ.

“Wenn der eine von euch zum Freitagsgebet geht, so soll er die rituelle Ganzkörperwaschung vorher durchführen!” (B, M, A, T, I, N)

  • An den beiden Festtagen, dem Fest (‘iidul-fitr عيد الفطر) zum Ende des Fastenmonats Ramadaan und dem Opferfest (‘iidul-adha عيد الأضحى)
  • Für Personen, die den Leichnam rituell gewaschen haben.
  • Nach Beendigung des Istihaadah-Zustandes
  • Nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit
  • Beim Eintritt in den Ihraam-Zustand bei den rituellen Pilgerfahrten
  • Vor dem Betreten von Makkah und Madiinah
  • Vor dem ‘Arafaat-Aufenthalt am 9. dhul-hiddschah (12. Monats des Mondkalenders)
  • Vor dem Bewerfen der Dschamrah bei der Haddsch-Pilgerfahrt
  • Vor dem Aufenthalt in Muzdalifah bei der Haddsch-Pilgerfahrt
  • Vor dem Sa’i bei der Haddsch-Pilgerfahrt
  • Vor dem Sunnah-Gebet bei Sonnen- bzw. Mondfinsternis
  • Beim Erreichen der Geschlechtsreife aufgrund des Alters und nicht des Samenergusses nach Imaam Abu-haniifah.

Pflichtteile (arkaan أركان) von Ghusl

Bemerkung:

Die rituelle Ganzkörperwaschung gilt als nicht durchgeführt, wenn bei der Durchführung ein Pflichtteil fehlt.

  • Die Absicht

    Die Absicht zur Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung muss vor deren Durchführung gefasst werden. Bei fehlender Absicht wird Ghusl nur als gewöhnliche Reinigung betrachtet und führt somit nicht zur rituellen Reinheit. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِنَّمَا الْأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ وَإِنَّمَا لِكُلِّ امْرِئٍ مَا نَوَى.

“Die Taten werden ausschließlich nach den Absichten beurteilt, und jedem Menschen wird nur das vergolten, was er beabsichtigt hat!” (B, M, A, T, I, N, H)

Diese Handlung ist eine Bedingung bzw. Voraussetzung für die rituelle Ganzkörperwaschung (schart) nach Imaam Ahmad und nur eine Sunnah-Handlung nach Imaam Abu-haniifah.

  • Das Ausspülen von Mund und Nase nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Ahmad: Nach den anderen Gelehrten ist diese Handlung keine Pflicht, sondern nur eine Sunnah-Handlung.
  • Die Waschung des gesamten Körpers in beliebiger Reihenfolge
  • Durchführung der Waschung ohne zeitliche Unterbrechung (nur nach Imaam Maalik)
  • Entfernung aller Dinge, welche die Berührung des Körpers mit dem Wasser verhindern (nur nach Imaam Abu-haniifah)

    Diese Handlung ist eine Bedingung bzw. Voraussetzung für die rituelle Ganzkörperwaschung (schart) nach Imaam Ahmad.

Sunnah-Teile (sunan سنن) von Ghusl

Bemerkung:

Die rituelle Ganzkörperwaschung gilt als durchgeführt, auch wenn bei der Durchführung ein bzw. mehrere Sunnah-Teile fehlen.

  • Durchführung in der angegebenen Reihenfolge, in dem man die Richtung der Qiblah (Makkah) annimmt.
  • at-tasmiyah التسمية bzw. basmalah بسملة: Jede Handlung sollte mit der Erwähnung des Namen Allaahs begonnen werden, mit den Worten:

بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ

bismil-laahir-rahmaanir-rahiim

“Mit dem Namen Allaahs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen (ist der Beginn bzw. beginne ich)!”

Diese Handlung ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad.

  • Das dreimalige Waschen der Hände
  • Das Entfernen von rituell unreinen Substanzen
  • Die Verrichtung der rituellen Gebetswaschung (wuduu’) zu Beginn der Durchführung.
  • Das dreimalige Waschen sämtlicher Körperteile
    Man fängt damit stets von rechts an.
  • Das Übergießen des gesamten Körpers mit reichlich Wasser
  • Die gründliche Reinigung der Zwischenräume der Finger und der Zehen, der Haare, der Achselhöhlen, des Nabels und der Ohren
  • Leichtes Abreiben der gewaschenen Körperteile
  • Durchführung der Waschung ohne zeitliche Unterbrechung

    Diese Handlung gilt nach Imaam Maalik als eine Pflichthandlung.

Die rituelle Gebetswaschung (al-wuduu’ الوضوء)

Definition der rituellen Gebetswaschung

al-wuduu‘ stammt linguistisch vom Verb wada-a وضأ mit der Bedeutung von “schön, sauber und hell sein” ab.

Unter al-wuduu‘ versteht man terminologisch “eine festgelegte Waschung bestimmter Gliedmaßen mit rituell rein und reinigendem Wasser zum Zwecke der Verrichtung bestimmter ritueller Handlungen”.

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا قُمۡتُمۡ إِلَى ٱلصَّلَوٰةِ فَٱغۡسِلُواْ وُجُوهَكُمۡ وَأَيۡدِيَكُمۡ إِلَى ٱلۡمَرَافِقِ وَٱمۡسَحُواْ بِرُءُوسِكُمۡ وَأَرۡجُلَكُمۡ إِلَى ٱلۡكَعۡبَيۡنِۚ

“Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn ihr das rituelle Gebet verrichten wollt, dann wascht (vorher) eure Gesichter, eure Hände und Arme bis zu den Ellenbogen, benetzt eure Köpfe und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln.” 4

Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا يَقْبَلُ اللَّهُ صَلَاةَ أَحَدِكُمْ إِذَا أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ.

“Wenn einer von euch seine Tahaarah verlor, dann nimmt Allaah sein rituelles Gebet nicht mehr an, bis er die rituelle Gebetswaschung (al-wuduu’) vollzogen hat.” (B)

Bemerkung:

Da al-wuduu’ hauptsächlich mit dem rituellen Gebet zusammenhängt und als zwingende Bedingung für seine scharii’ah-konforme Gültigkeit bestimmt wurde, habe ich es in diesem Werk als “rituelle Gebetswaschung” übersetzt.

Eine allgemein gültige und umfassende Übersetzung sollte jedoch “rituelle Teilkörperwaschung” heißen, da al-wuduu’ grundsätzlich auch für andere rituelle Handlungen vorgesehen ist.

Zustände bzw. Handlungen, welche die rituelle Gebetswaschung zur Pflicht- bzw. Fard-Handlung machen

  • Verrichtung ritueller Pflicht- oder Sunnah-Gebete
  • Verrichtung der rituellen Niederwerfung für die Quraan-Rezitation (sudschuudut-tilaawah سجود التلاوة) und für Dankbarkeit Allaah (ta’aala) gegenüber (sudschuudusch-schukr سجود الشكر)
  • Rituelle Umschreitung der Ka’bah (attawaaf)

    Imaam Abu-hanifah wertet die rituelle Gebetswaschung beim Tawaaf als eine Waadschib-Handlung.

  • Berührung des Mus-haf. Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا يَمَسَّ الْقُرْآنَ إِلَّا طَاهِرٌ.

“Nur der rituell Gereinigte darf den Quraan berühren.” (Maalik)

Nur wenige Gelehrte, meistens aus der Dhaahiritischen Fiqh-Schule 5, erlauben die Berührung des Mus-haf ohne rituelle Gebetswaschung in bestimmten Situationen.

Die Quraan-Rezitation ist jedoch nach allen Gelehrten ohne rituelle Gebetswaschung erlaubt.

  • Istihaadah 6

    In diesem Zustand wird die rituelle Gebetswaschung grundsätzlich vor jedem rituellen Pflichtgebet erneuert.

Bemerkung:

Man muss die rituelle Gebetswaschung nur dann vollziehen, wenn diese annulliert wurde. Siehe dazu “Annullierung der rituellen Gebetswaschung”.

Zustände bzw. Handlungen, welche die rituelle Gebetswaschung zur Sunnah-Handlung machen

  • Vor der Erwähnung oder der Lobpreisung Allaahs
  • Vor dem Schlafengehen

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا أَتَيْتَ مَضْجَعَكَ فَتَوَضَّأْ وُضُوءَكَ لِلصَّلَاةِ.

“Wenn du schlafen gehst, dann vollziehe die Gebetwaschung.” (B)

  • Zu Beginn der rituellen Ganzkörperwaschung
  • Vor der Verrichtung ritueller Pflicht- oder Sunnah-Gebete, obwohl man sich im Zustand der rituellen Gebetswaschung befindet.
  • Vor dem Betreten einer Moschee
  • Nach einem Zornausbruch
  • Nach Begehung leichter Verfehlungen
  • Für die Personen, die dschunub sind, wenn sie z. B. essen, trinken, und schlafen wollen.
  • Vor der Rezitation des Quraan aus dem Gedächtnis
  • Bei der Teilnahme an Lern- bzw. Lehrveranstaltungen

Pflichtteile (arkaan أركان) der rituellen Gebetswaschung

  • Pflichtteile basierend auf dem Quraan:
  • Waschung der Füße mit den Knöcheln
  • Benetzung des Kopfes

    Nach Imaam Ahmad und Imaam Maalik muss der gesamte Kopf benetzt werden. Für Imaam Abu-haniifah ist die Benetzung eines Viertels des Kopfes ausreichend.

    Nach Imaam Asch-schaafi’iy muss man nur wenige Kopfhaare benetzen, um diese Pflicht zu erfüllen.

  • Waschung der Hände und der Arme bis zu den Ellenbogen
  • Waschung des Gesichts

    Als Gesicht definiert man in der horizontalen Ebene den Bereich zwischen den Ohren und in der senkrechten Ebene den Bereich zwischen Haaransatz und unterer Grenze des Kinns.

  • Pflichtteile basierend auf der Sunnah:

  • Fassen der Absicht (anniyyah النية) für die rituelle Gebetswaschung gleich zum Beginn der Handlung, um damit zwischen einer Gewohnheit und einer rituellen Handlung zu unterscheiden. Die Absicht muss nicht ausgesprochen werden. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte bezüglich der Absicht:

إِنَّمَا الْأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ وَإِنَّمَا لِكُلِّ امْرِئٍ مَا نَوَى.

“Die Taten werden ausschließlich nach den Absichten beurteilt, und jedem Menschen wird nur das vergolten, was er beabsichtigt hat!” (B, M, A, T, I, N, H)

Die Absicht für die rituelle Gebetswaschung gilt nach Imaam Abu-haniifah als eine Sunnah-Handlung, ohne sie erhält man jedoch für diese rituelle Handlung keine Belohnung, da die Handlungen entsprechend den Absicht gelten.

  • Waschung bzw. Benetzung folgender Körperteile (Waschung des Gesicht dann der Hände und Arme, dann Benetzung des Kopfes, dann Waschung der Füße)

Diese Handlung heißt “at-tartiib الترتيب“. Sie ist eine Sunnah-Handlung nach Imaam Maalik und Imaam Abu-haniifah.

  • Leichtes Reiben der gewaschenen Körperteile (nur nach Imaam Maalik, nach den anderen Gelehrten nur eine Sunnah-Handlung)
  • Durchführung der Waschung ohne zeitliche Unterbrechung nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad. Diese Handlung heißt “al-muwaalah الموالاة“. Sie ist nach Imaam Asch-schaafi’iy nur für diejenigen eine Pflicht, die ihre rituelle Gebetswaschung nicht länger halten können.

Diese Handlung gilt als Sunnah-Handlung nach Imaam Abu-haniifah

Bemerkungen:

  • Wenn ein mündiger Muslim mit der Absicht der Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung bzw. Gebetswaschung in Wasser eintaucht, dann gilt dies als solche.
  • Die rituelle Ganzkörperwaschung als Pflichthandlung ersetzt die rituelle Gebetswaschung, wenn man dabei seine Genitalteile nicht berührt.

Sunnah-Teile (sunan سنن) der rituellen Gebetswaschung

  • Zähneputzen mit dem Siwaak

    Anstelle des Siwaak können die Zähne ebenfalls mit Zahnbürste und Zahnpasta gereinigt werden. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَوْلَا أَنْ أَشُقَّ عَلَى أُمَّتِي لَأَمَرْتُهُمْ بِالسِّوَاكِ عِنْدَ كُلِّ وُضُوءٍ.

“Würde ich meiner Gemeinschaft damit keine Last auferlegen, hätte ich es ihr geboten, bei jeder rituellen Gebetswaschung den Siwaak zu benutzen.” (B, H)

  • Einnehmen der Richtung der Qiblah (Makkah)
  • at-tasmiyah: Aussprechen von “bismil-laahir-rahmaanir-rahiim

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

تَوَضَّئُوا بِاسْمِ اللَّهِ.

“Vollzieht die rituelle Gebetswaschung mit Allaahs Namen.” (N, AH)

Diese Handlung ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad und eine Fard-Handlung nach Imaam Maalik für denjenigen, der sich daran erinnert.

  • Dreimaliges Waschen der Hände zu Beginn der Gebetswaschung
  • Dreimaliges Ausspülen des Mundes und der Nase mit der rechten Hand und Säuberung der Nase mit der linken Hand.
  • Säuberung beider Augenwinkel
  • Überschreiten der festgelegten Grenzen beim Waschen der Arme, des Gesichts und der Füße

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِنَّ أُمَّتِي يَأْتُونَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ غُرًّا مُحَجَّلِينَ مِنْ آثَارِ الْوُضُوءِ.

“Meine Anhänger werden am Jüngsten Tag hellstrahlend durch die Wirkung der Gebetswaschung erscheinen.” (B, M)

  • Waschen der Finger- und Zehenzwischenräume
  • Den Ring hin- und herbewegen, um die Haut darunter zu waschen.
  • Beginnen mit rechts

Dies ist eine allgemeine Regel bei allen Handlungen. ‘Aischah (radial-laahu ‘anha), Ehefrau des Gesandten, sagte:

“Der Gesandte liebte es, alle seine Handlungen mit rechts zu beginnen.” (B, M)

  • Leichtes Reiben der gewaschenen Körperteile

    Nach Imaam Maalik ist diese Handlung ein Pflichtteil der rituellen Gebetswaschung (s. o.).

  • Benetzung des gesamten Kopfes mit dem Nacken
  • Waschen des Bartes
  • Durchführung der Waschung ohne zeitliche Unterbrechung “al-muwaalah الموالاة” nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Asch-schaafi’iy
  • Überstreichen der Ohren mit nassen Händen
  • Sprechen des folgenden überlieferten Bittgebets nach Beendigung der Gebetswaschung:

أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ.

asch-hadu an la ilaaha il-lal-laah wah-dahu la schariika lah. wa asch-hadu an-na muham-madan ‘abduhu wa rasuuluh!

“Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allaah gibt. ER ist einzig und hat keinen Partner; und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Geschöpf und Gesandter ist!”

  • Verrichten des rituellen Sunnah-Gebets für die rituelle Gebetswaschung (salaatul-wuduu’ صلاة الوضوء) nach deren Beendigung. Das Gebet besteht aus zwei Gebetseinheiten (Raka’aat ركعات).

    Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَتَوَضَّأُ فَيُحْسِنُ وُضُوءَهُ ثُمَّ يَقُومُ فَيُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ مُقْبِلٌ عَلَيْهِمَا بِقَلْبِهِ وَوَجْهِهِ إِلَّا وَجَبَتْ لَهُ الْجَنَّةُ.

“Es gibt keinen Muslim, der seine rituelle Gebetswaschung gut vollzieht und anschließend ein Gebet von zwei Rak’ah konzentriert mit aufrichtiger und geistiger Hingabe verrichtet, ohne dass er mit dem Paradies (al-dschahannah) belohnt wird.” (M)

  • Folgende Handlungen sollen unterlassen werden:
    – Suche nach Unterstützung beim Gießen des Wassers
    – Trocknung der Körperglieder mit einem Tuch
    – Unterhaltung mit anderen während der rituellen Gebetswaschung
    – Schlagen mit dem Wasser auf das Gesicht und seine Verschwendung.

Durchführung der rituellen Gebetswaschung

Nach der Überlieferung von Imaam Al-buchari und Imaam Muslim wird die rituelle Gebetswaschung wie folgt durchgeführt:

عَنْ ‏حُمْرَانَ‏ ‏مَوْلَى ‏عُثْمَانَ ‏أَنَّهُ رَأَى ‏عُثْمَانَ ‏‏دَعَا بِإِنَاءٍ فَأَفْرَغَ عَلَى كَفَّيْهِ ثَلَاثَ مِرَارٍ فَغَسَلَهُمَا ثُمَّ أَدْخَلَ يَمِينَهُ فِي الْإِنَاءِ فَمَضْمَضَ ‏وَاسْتَنْثَرَ ‏ثُمَّ غَسَلَ وَجْهَهُ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ وَيَدَيْهِ إِلَى الْمِرْفَقَيْنِ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ ثُمَّ مَسَحَ بِرَأْسِهِ ثُمَّ غَسَلَ رِجْلَيْهِ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ ثُمَّ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ‏ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏مَنْ تَوَضَّأَ نَحْوَ وُضُوئِي هَذَا ثُمَّ صَلَّى رَكْعَتَيْنِ لَا يُحَدِّثُ فِيهِمَا نَفْسَهُ غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ.

Humraan, der Maula 7 von ‘Uthmaan berichtete, dass er ‘Uthmaan – den dritten rechgeleiteten Chaliifah) sah, als er nach einem Wasserbehältnis verlangte, dann goss er Wasser auf seine Hände dreimal und wusch sie, dann schöpfte er mit seiner Rechten aus dem Behältnis, dann spülte er seinen Mund und seine Nase aus und säuberte sie. Dann wusch er sein Gesicht dreimal sowie seine Hände und seine Arme bis zu den Ellenbogen dreimal, dann strich er mit der nassen Hand über seinen Kopf, dann wusch er seine Füße dreimal, dann sagte er: “Der Gesandte Allaahs sagte: “Jedem, der seine rituelle Gebetswaschung wie diese meine Waschung durchführt und dann zwei Raka’aat betet, in denen er sich nur Allaah widmet, werden seine vergangenen Sünden vergeben”.

Annullierung der rituellen Gebetswaschung

Die rituelle Gebetswaschung wird ungültig durch folgende Handlungen und Zustände:

Nach allen Gelehrten:

  • Ausscheidung von Urin, Exkrementen, madhi (Vortropfen vor dem Samenerguss) und wadi (Nachtropfen nach dem Samenerguss), sowie bei Blähungen

Berührung bzw. Hautkontakt mit den o. g. Ausscheidungen macht die rituelle Gebetswaschung nicht ungültig (z. B. Windeln wechseln).

Man muss dennoch die Nadschaasah von der betroffenen Stelle beseitigen und die Hände reinigen.

  • Tiefschlaf im Liegen

Tiefschlaf im Sitzen hebt die rituelle Gebetswaschung nicht auf, weil in diesem Fall gewährleistet wird, dass keine Blähungen abgehen.

  • Bewusstlosigkeit oder Geistesabwesenheit durch Trunkenheit bzw. Medikamente, weil man dadurch die Kontrolle über sich verliert.

Nach einigen Gelehrten:

  • Direkte Berührung des eigenen Geschlechtsorgans mit bloßer Hand nach Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad
  • Blutverlust durch Verletzungen oder Nasenbluten, wenn das Blut fließt, nur nach Imaam Abu-haniifah. Dazu zählt auch die Blutentnahme mit einer Spritze.
  • Erbrechen (außer in ganz geringer Menge); nur nach Imaam Abu-haniifah
  • Berührung oder Händeschütteln mit einer Person des jeweils anderen Geschlechts; nur nach den Imaamen Asch-schaafi’iy

(Ausgenommen sind Mahaarim, Plural von Mahram: Es sind Personen mit einem Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person, das eine Ehe ausschließt, wie Mutter/Vater, Schwester/Bruder, …).

Für Imaam Abu-haniifah, Imaam Maalik und Imaam Ahmad hebt nur die Berührung mit Lust die Gebetswaschung auf.

  • Lachen während der Verrichtung des Gebets; nur nach Imaam Abu-haniifah

Nach den anderen wird nur das Gebet ungültig, die rituelle Gebetswaschung jedoch nicht.

  • Zweifel
    • Wenn man Zweifel hat, ob Blähungen abgegangen sind oder nicht, geht man davon aus, dass man noch über die rituelle Gebetswaschung verfügt, es sei denn, man hörte ein Geräusch oder nimmt Geruch wahr.
    • Wenn man Zweifel hat, ob man die rituelle Gebetswaschung durchgeführt hat oder nicht, dann führt man sie sicherheitshalber durch.

Die rituelle Benetzung (al-mas-h المسح)

Definition der rituellen Benetzung

Unter al-mas-h versteht man linguistisch “Überstreichen mit der Hand”. Terminologisch bezeichnet al-mas-h “die Benetzung von bestimmten Schuhen zur Herstellung der rituellen Reinigung (Tahaarah) in einer bestimmten Zeit”.

Die rituelle Benetzung auf angezogenen Schuhen

Darunter versteht man die Benetzung der Oberfläche der Schuhe.

Dabei wird mit der feuchten Hand nur einmal (quasi symbolisch) über die Schuhe gestrichen, auch wenn hierbei der größte Teil trocken bleibt.

Al-mughirah Bnu-schu’bah (radial-laahu ‘anhu) sagte:

كُنْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ذَاتَ لَيْلَةٍ فِي سَفَرٍ فَقَالَ أَمَعَكَ مَاءٌ قُلْتُ نَعَمْ فَنَزَلَ عَنْ رَاحِلَتِهِ فَمَشَى حَتَّى تَوَارَى ‏عَنِّي فِي سَوَادِ اللَّيْلِ ثُمَّ جَاءَ فَأَفْرَغْتُ عَلَيْهِ الْإِدَاوَةَ فَغَسَلَ وَجْهَهُ وَيَدَيْهِ وَعَلَيْهِ جُبَّةٌ مِنْ صُوفٍ فَلَمْ يَسْتَطِعْ أَنْ يُخْرِجَ ذِرَاعَيْهِ مِنْهَا حَتَّى أَخْرَجَهُمَا مِنْ أَسْفَلِ الْجُبَّةِ فَغَسَلَ ذِرَاعَيْهِ ثُمَّ مَسَحَ بِرَأْسِهِ ثُمَّ أَهْوَيْتُ لِأَنْزِعَ خُفَّيْهِ فَقَالَ دَعْهُمَا فَإِنِّي أَدْخَلْتُهُمَا طَاهِرَتَيْنِ فَمَسَحَ عَلَيْهِمَا.

“Ich war mit dem Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nachts auf Reisen, dann fragte er: “Hast du Wasser?” Ich antwortete: “Ja”, dann stieg er von seinem Reittier ab und ging, bis er durch die Dunkelheit für mich nicht mehr sichtbar war, dann kam er zurück, dann goss ich für ihn das Wasser, dann wusch er sein Gesicht und seine Hände. Er trug eine Wolljacke und konnte seine Arme nicht davon herausbringen, so hat er sie von unter der Jacke herausgebracht, dann wusch er seine Arme, dann strich er mit nassen Händen über seinen Kopf. Danach beugte ich mich nieder, um ihm die Schuhe auszuziehen, er sagte: “Lass sie an, denn ich habe sie angezogen, während sie rituell rein (taahir) waren. Dann strich er (mit seinen nassen Händen) über sie.” (B, M, A, T, I, N)

Jedes Mal, wenn die rituelle Gebetswaschung erneuert wird, muss auch die rituelle Benetzung vorgenommen werden.

Frist der rituellen Benetzung von Schuhen

  • Ortsansässige dürfen die rituelle Benetzung einen Tag und eine Nacht lang durchführen. Diese Frist beginnt nach der ersten Annullierung der rituellen Gebetswaschung, nachdem man die Schuhe angezogen hat.
  • Reisende können die rituelle Benetzung drei Tage und Nächte praktizieren. Sollte man nach Imaam Asch-schafi’iy als Ansässiger die rituelle Benetzung
    vollzogen haben und dann eine Reise antreten, dann ist die Frist für diese Handlung die Frist für Ansässige und nicht für Reisende, wenn man vor Antritt der Reise einmal die rituelle Benetzung praktizierte, sonst gilt die Frist für Reisende.
  • Sollte man die rituelle Gebetswaschung innerhalb der Frist erneuert haben und dann die Frist zu Ende gehen, obwohl man noch über die rituelle Gebetswaschung verfügt, dann zieht man diese Schuhe aus und wäscht nur seine Füße.

Nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad muss die rituelle Gebetswaschung insgesamt erneuert werden, weil ihrer Meinung nach die Durchführung der rituellen Gebetswaschung ohne zeitliche Unterbrechung ein Pflichtteil ist.

Bedingungen zur Durchführung der rituellen Benetzung von Schuhen

Die Schuhe müssen:

  • im Zustand der rituellen Gebetswaschung angezogen werden,
  • frei von Nadschaasah (ritueller Unreinheit) sein – sollten sie mit ritueller Unreinheit behaftet sein, dann müssen sie vorher gewaschen werden, sonst macht diese Handlung das rituelle Gebet ungültig,
  • bis über die Knöchel reichen und an diesen Füßen haften, ohne angezogen zu werden,
  • ohne Löcher sein, die dreimal größer als der kleine Zeh sind,
  • wasserundurchlässig und stabil sein. Nach Imaam Asch-schaafi’iy’ muss ein Reisender diese Schuhe drei Tage und ein Ortsansässiger einen Tag lang ununterbrochen benutzen können, ohne dass diese aufreißen. Imaam Abu-haniifah verlangt, dass man in Lage sein muss, mit diesen Schuhen mindestens 5,5 km zu gehen.

     
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    ngültigkeit der rituellen Benetzung von Schuhen

    Die rituelle Benetzung wird ungültig bzw. darf nicht durchgeführt werden:
  • nach Ablauf der Frist,
    (nach Imaam Maalik gibt es keine Frist für die rituelle Benetzung),
  • wenn man einen der Schuhe oder beide auszieht und
  • bei der rituellen Ganzwaschung.

    Die rituelle Benetzung auf angezogenen Socken

    Die Socken werden bei der rituellen Benetzung genauso gehandhabt wie Schuhe. Sie müssen die gleichen Bedingungen erfüllen, undurchsichtig und so dick sein, dass man mit ihnen (ohne Schuhe) laufen kann, ohne dass sie dabei zerreißen.

    Die rituelle Benetzung auf Verbänden

    Im Falle von Verletzungen und Krankheiten, bei denen der direkte Kontakt der Haut mit Wasser nicht möglich bzw. medizinisch nicht erwünscht ist, darf an diesem Körperteil bei beiden rituellen Teil- und Ganzkörperwaschungen, die rituelle Benetzung durchgeführt werden. Diese Ausnahmeregel gilt nur, solange die medizinische Indikation besteht.

    Im Gegenteil zu den Schuhen muss ein medizinischer Verband nicht im Zustand der rituellen Teil- bzw. Ganzkörperwaschung angelegt werden. Auch ist hier keine Frist vorgesehen.

    Das rituelle Überstreichen mit Erde (at-tayammum التيمم)

    Definition von Tayammum

    at-tayammum bedeutet in der Sprache “etwas aufsuchen”. In der Fiqh-Terminologie versteht man unter at-tayammum: “Das Aufsuchen von reiner Erde, um sie unter Einhaltung bestimmter Regeln als Ersatz für Wasser bei den rituellen Waschungen zu verwenden”.

وَإِن كُنتُم مَّرۡضَىٰٓ أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ أَوۡ جَآءَ أَحَدٞ مِّنكُم مِّنَ ٱلۡغَآئِطِ أَوۡ لَٰمَسۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَلَمۡ تَجِدُواْ مَآءٗ فَتَيَمَّمُواْ صَعِيدٗا طَيِّبٗا فَٱمۡسَحُواْ بِوُجُوهِكُمۡ وَأَيۡدِيكُمۡۗ

Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid oder der eine von euch von der Notdurft kommt oder ihr die Frauen (intim) berührt habt und kein Wasser finden könnt, dann sucht reine Erdoberfläche und streicht euch über eure Gesichter und Hände (bis zu den Ellenbogen).” 8


Definition von “gute (reine) Erdoberfläche”

Darunter versteht man alle Materialien, die aus der Erde stammen: Sand, Stein, Zement, Erde usw.

Nach Imaam Asch-schaafi’iy darf Tayammum nur mit Erde oder staubigem Sand vollzogen werden.

Bedingungen für die Erlaubnis von Tayammum

Wassermangel

Akuter Wassermangel liegt vor, wenn:

  • kein Wasser auffindbar ist, unabhängig davon ob man auf Reisen oder ortsansässig ist,
    (Ausnahme: Sollte das Wasser in einer bestimmten Entfernung vorhanden sein, ist man verpflichtet, es zur Durchführung der rituellen Waschungen zu holen. Diese Entfernung beträgt: ca. 1,85 km nach Imaam Abu-haniifah, ca. 2,8 km nach Imaam Asch-schaafi’iy und ca. 3,7 km nach Imaam Maalik).
  • Wasser nicht in ausreichender Menge vorhanden ist
    Darunter versteht man so wenig Wasser, dass die vorhandene Menge nur noch als Trinkwasservorrat (für Mensch oder Tier) ausreicht.

    Indirekter Wassermangel liegt vor, wenn:

  • Wasser in ausreichender Menge vorhanden ist, dieses Wasser aber aus zwingenden Gründen nicht benutzt werden kann bzw. darf. (bei Krankheit, starken Schmerzen oder großer Kälte). Sehr kaltes Wasser sollte man zunächst versuchen zu erwärmen. Erst nach dem vergeblichen Versuch ist die Durchführung von Tayammum erlaubt.
  • Wasser in ausreichender Menge in zumutbarer Entfernung vorhanden ist, dieses Wasser aber nur unter Gefahr für Leib und Leben erreicht werden kann (z. B. wenn die Wasserstelle von Feinden besetzt ist oder Hilfsmittel für das Wasserschöpfen fehlen).
  • Zeitmangel: Akuter Zeitmangel liegt vor, wenn die Gefahr besteht, ein Pflicht-Gebet in der vorgeschriebenen Zeit zu versäumen. Imaam Abu-haniifah berücksichtigt den Zeitmangel nur beim rituellen Toten- und Festgebet.

    Die Pflichtteile (arkaan أركان) von Tayammum

  • Das Übertragen der Erde auf die zu überstreichende Stelle, nur nach Imaam Asch-schafi’iy. Imaam Maalik wertet die Benutzung der reinen Erde als Pflicht.
  • Die Absicht: Man beabsichtigt innerlich, Tayammum als Ersatz für die jeweils beabsichtigte rituelle Waschung durchzuführen.
  • Das Überstreichen des Gesichts und der Hände und Arme bis zu den Ellenbogen, nach Imaam Asch-schafi’iy und Imaam Abu-haniifah
  • Zweimaliges Schlagen mit den Händen auf die reine Erde, nur nach Imaam Asch-schafi’iy. Imaam Maalik wertet nur den ersten Schlag als Pflicht.
  • Beachten der Reihenfolge, zuerst das Bestreichen des Gesichts und dann der Hände und Arme bis zu den Ellenbogen, nur nach Imaam Asch-schafi’iy und Imaam Ahmad.
  • Durchführung der Handlung ohne zeitliche Unterbrechung “al-muwaalah الموالاة“, nur nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad

    Durchführung von Tayammum

    Folgendes soll beim Tayammum unbedingt berücksichtigt werden:

  • Fassen der Absicht
  • at-tasmiyah: Aussprechen von “bismil-laahir-rahmaanir-rahiim
    Es ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad.
  • Man schlägt mit den Innenseiten der Hände ein- oder zweimal leicht auf “die reine Erde” und säubert die Hände anschließend vom Staub.
  • Man streicht danach mit beiden Händen über das Gesicht.
  • Dann streicht man mit der linken Hand über die rechte Hand.
    Nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Asch-schaafi’iy müssen die Hände und die Arme bis zu den Ellenbogen überstrichen werden.

    Handlungen, die mit Tayammum durchgeführt werden dürfen

    Tayammum ersetzt die rituellen Waschungen, d. h. man darf:

  • das Gebet verrichten,
  • die Ka’bah umschreiten (attawaaf),
  • den Mushaf berühren oder den Quraan rezitieren.
    Nach Imaam Abu-haniifah darf man so viele Fard– oder Sunnah-Gebete mit dem gleichen Tayammum verrichten, wie dieses gültig ist. Nach Imaam Asch-schaafi’iy darf man mit einem Tayammum nur ein Pflichtgebet, aber mehrere Sunnah-Gebete verrichten.

    Annullierung von Tayammum

    Tayammum wird ungültig:

  • durch alles, was auch die rituelle Gebetswaschung ungültig macht,
  • wenn die Bedingungen für Tayammum nicht mehr vorliegen, z. B. Wasser in ausreichender Menge gefunden wird oder man wieder in der Lage ist, es zu benutzen. Wenn man mit Tayammum (als Ersatz für eine der rituellen Waschungen Ghusl und Wuduu’) ein Pflichtgebet verrichtet hat und erst danach Wasser findet, so braucht man das Gebet nicht zu wiederholen.
    Die rituelle Ganzkörperwaschung muss jedoch mit Wasser nachgeholt werden.

Notes:

  1. Quraan (5:6)
  2. Siehe dazu „das Wasser“.
  3. Quraan (2:222)
  4. Quraan (5:6)
  5. al-madh-habudhdhaahiriy المذهب الظاهريist eine Fiqh-Schule, die nach der wörtlichen Bedeutung des Quraan- und der Hadiith-Texte vorgeht. Sie lehnt deshalb den Analogieschluss, al-istihsaan, al-istislaah, etc. ab. Beim Fehlen eines Belegs gehen ihre Anhänger von der grundsätzlichen Erlaubnis aus. Zwei Gelehrte haben diese Schule geprägt: Imaam Daawuud Bnu-’aliy Al-asfahaani داود بن علي الأصفهاني (202/817-270/883) und Imaam Ibnu-hazm Al-andalusi ابن حزم الأندلسي (384/994-456/1064). Diese Schule entstand in Bagdad Mitte des dritten Hidschri-Jahrhunderts und verschwand danach allmählich. Ibnu-hazm sorgte später für einen kurzfristigen Aufschwung. Diese Schule hat heute nur vereinzelte Anhänger in bestimmten Fragen.
  6. siehe Kapitel: Zustände, welche die rituelle Reinigung verhindern bzw. aufheben.
  7. Maula ist hier der befreite Sklave von ’Uthmaan (radial-laahu ’anhu).
  8. Quraan (4:43)