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Handlungen, die das rituelle Gebet annullieren (mubtilaatus-salaah مبطلات الصلاة)


Folgende Handlungen annullieren das rituelle Gebet und erfordern dessen Wiederholung:

  • Unterlassung einer Voraussetzung bzw. Vorbedingung oder eines Pflichtteils.
  • Essen oder Trinken (auch in geringer Menge) während des Gebets.
  • Vorsätzliches Sprechen von Worten, die nicht zu den Gebetstexten gehören.
  • Sprechen aus Versehen oder aus Unwissenheit macht das Gebet nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Ahmad nicht ungültig.
  • Absichtliche oder unabsichtliche größere Bewegungen, die nicht mit dem Gebet zusammenhängen.
  • Lautes Lachen (Lächeln annulliert das Gebet nicht).
  • Fehlerhafte Quraan-Rezitation, wenn dadurch der Inhalt der rezitierten Quraanverse eine völlig andere Bedeutung erhält oder Kufr ausdrückt.Beispiel:
    Richtige Rezitation:

إِنَّمَا يَخۡشَى ٱللَّهَ مِنۡ عِبَادِهِ ٱلۡعُلَمَٰٓؤُاْۗ

in-nama yach-schal-laaha min عibaadihil-عulamaa-u (35:28)

“Ehrfurcht Allaah gegenüber haben unter Seinen Geschöpfen nur die Wissenden.”

Falsche Rezitation:

in-nama yach-schal-laahu min عibaadihil-عulamaa-a

Die falsche Bedeutung:

“Ehrfurcht hat Allaah nur gegenüber den Wissenden unter Seinen Geschöpfen.”

Diese Aussage kommt dem Kufr gleich.

  • Gilt nur für Mitbetende hinter einem Imaam:

–     Zeitliche Verzögerung des Gebetsablaufs zwischen dem Imaam und dem Mitbetenden um zwei Pflichtteile (Rukn)

–     Zeitlich vorschnelle Durchführung der Gebetshandlungen durch den Mitbetenden (schneller als der Imaam). Der Mitbetende soll eine Handlung nicht gleichzeitig, sondern erst dann durchführen, wenn der Imaam diese bereits vollzogen hat.

  • Korrektur eines Imaams durch einen Mitbetenden, der nicht hinter ihm betet, annulliert das Gebet dieses Mitbetenden.
  • Wegdrehen des Oberkörpers von der Qiblah-Richtung.
  • Rezitieren aus dem Mushaf im Gebet, nur nach Imaam Abu-haniifah.
  • Aufgehen der Sonne während des Morgengebets, nur nach Abu-haniifah.