.
.

.

Auszahlung der Zakaah


  • Nach Imaam Asch-schaafi’iy sollen die Zakaah-Mittel unter den acht zakaah-berechtigten Gruppen gleichmäßig verteilt werden, d. h. 12,5% für jede Gruppe.
  • Nach den meisten anderen Gelehrten muss die Zakaah nicht gleichmäßig unter allen Gruppen verteilt werden.
  • In besonderen Ausnahmefällen kann die Zakaah nur an eine einzige Gruppe gezahlt werden, wenn dafür eine besondere Notwendigkeit besteht. Dabei ist zu beachten, dass die wichtigsten Gruppen der Zakaah-Berechtigten die der “Armen und der Bedürftigen” sind, die nicht ohne zwingende Gründe von der Zakaah ausgeschlossen werden dürfen.
  • Muslime, die in einem nicht-islamischen Staat ihre Zakaah privat verteilen müssen, sollten die Zakaah den Zakaah-Berechtigten direkt und persönlich übergeben.