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E X K U R S Al-mauquuf الموقوف und Al-maqtuu’ المقطوع


  • Al-mauquuf الموقوف

    – Linguistisch ist Al-mauquuf das Partizip Passiv des Verbs “waqafa وقف” und bedeutet “das Gestoppte bzw. das Eingesperrte”.
    – Fachspezifisch versteht man darunter eine Überlieferung mit lückenloser oder nicht lückenloser Tradierungskette, in welcher dem Sahaabiy eine Aussage, eine Handlung oder eine Bestätigung anderer zugeschrieben wird.- Man kann Al-mauquuf auch bezogen auf einen bestimmten Tradenten definieren, so kann man z. B. sagen: “Dieser Hadiith gehört zu Al-mauquuf nach Maalik oder Az-zuhriy etc.”
    – Die Hadiith-Gelehrten bezeichnen Al-marfuu’ und Al-mauquuf als “Athar أثر“, während die Fiqh-Gelehrten aus Churaasaan nur Al-mauquuf als “Athar أثر” aber Al-marfuu’ als “Chabar خبر” bezeichnen.
    – Grundsätzlich ist Al-mauquuf nicht auf eine Stufe mit Al-marfuu’ zu stellen, es sei denn, man stellt ein Indiz fest, das darauf hinweist.
    Beispiele der Indizien:
    Wenn der Sahaabiy sagt: “Wir pflegten zur Zeit des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dies und dies zu sagen bzw. zu tun” bzw. “zu Lebzeiten des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) war nichts dabei, dies oder jenes zu sagen bzw. zu tun” bzw. “der Gesandte gebot uns, dieses zu tun und jenes zu unterlassen”.
    – Bei allen Angelegenheiten, die nur über das Verkünden des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bekannt werden können, wird die Aussage des Sahaabiy ohne Hinweis auf den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) berücksichtigt wie bei einem Hinabsendungsanlass einer Aayah, bei den Modalitäten einer ‘Ibaadah, etc.

    – Al-mauquuf, dessen Tradierungskette lückenlos ist, gehört zu dem Teil der Hadiithe, deren Text untersucht wird.
  • Al-maqtuu’ المقطوع

    – Linguistisch ist Al-maqtuu’ das Partizip Passiv des Verbs “qata’a قطع” und bedeutet “das Abgeschnittene”.
    – Fachspezifisch versteht man darunter eine Überlieferung mit lückenloser oder nicht lückenloser Tradierungskette, in welcher dem Taabi’iy eine Aussage, eine Handlung oder eine Bestätigung anderer zugeschrieben wird.- Die Aussage des Taabi’iy “Uns wurde dies geboten bzw. verboten bzw. dies gehört zur Sunnah” wird von einem Teil der Hadiith-Gelehrten wie Al-mursal und von einem anderen Teil wie Al-mauquuf oder Al-mursalul-marfuu’ المرسل المرفوع bewertet.
    Al-maqtuu’ mit einer lückenlosen Tradierungskette gehört zu dem Teil der Hadiithe, deren Text untersucht wird.

Bemerkung
Man kann die Hadiithe bezogen auf denjenigen, dem der Hadiith zugeschrieben wird, in drei Typen einteilen:

  1. Al-marfuu’: Ein Hadiith, der dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zugeschrieben wird.
  2. Al-mauquuf: Eine Überlieferung, die einem Sahaabiy zugeschrieben wird.
  3. Al-maqtuu’: Eine Überlieferung, die einem Taabi’iy zugeschrieben wird.