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Die Hadiith-Tradierung zur Zeit der Sahaabah und Taabi’uun


Sowohl der Quraan als auch die Sunnah verpflichten die Muslime dazu, dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu seiner Lebzeit und nach seinem Tod zu folgen und seine Gebote nach Kräften umzusetzen.
Diese Tatsache haben die Sahaabah und ihre Schüler nach ihnen (die Taabi’uun) genau beachtet und sind dabei wie folgt vorgegangen:

  • Die Sahaabah (radial-laahu ‘anhum) waren sich von der Stellung und der Wichtigkeit der Sunnah des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bewusst und hielten sich stets widerspruchslos daran. Sie beherzigten alle Aussagen und Handlungen des Propheten und berücksichtigten dabei seinen Hadiith:

تَرَكْتُ فِيكُمْ أَمْرَيْنِ لَنْ تَضِلُّوا مَا تَمَسَّكْتُمْ بِهِمَا كِتَابَ اللَّهِ وَسُنَّةَ نَبِيِّهِ.

“Ich hinterlasse euch zwei Dinge, ihr werdet nicht irregehen, solange ihr euch daran haltet: Allaahs Schrift und die Sunnah Seines Propheten.” (Maalik)

Beispiele:
– Nach dem Tod des Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ließ Abu-bakr (radial-laahu ‘anh) den jungen Sahaabiy Usaamah Bnu-zaid (radial-laahu ‘anhuma) mit einer Armee in Richtung Syrien marschieren, obwohl Al-madiinah von den Murtadduun (den Abgefallenen vom Islam) bedroht war. Er sagte dabei: “Ich würde niemals einen Marsch stoppen, der vom Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) angeordnet wurde.” (AH)

– Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ordnete den Sahaabah bei der ‘Umrah an, vor den Polytheisten aus Makkah ihre Schulter zu entblößen und Tawaaf im Laufschritt zu vollziehen, um ihnen ihre Kraft und Entschlossenheit zu demonstrieren. Nach der Befreiung von Makkah und nach der Etablierung des Islam, stellte der zweite Chaliifah ‘Umar (radial-laahu ‘anh) Folgendes fest: “Wozu werden heute das Laufen und das Entblößen der Schulter vollzogen, nachdem der Islam gesiegt hat und der Kufr 1 und seine Leute verjagt wurden?! Doch wir unterlassen nichts von dem, was wir zur Zeit des Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu tun pflegten.” (AH)

– Der Taabi’iy Mudschaahid überlieferte, dass er den Sahaabiy ‘Abdul-laah Bnu-‘umar (radial-laahu ‘anhuma) auf einer Reise begleitete. Dann gingen sie an einem Ort vorbei, und dort machte ‘Abdul-laah um eine bestimmte Stelle einen Bogen. Seine Antwort darauf, weshalb er sich so verhielt, lautete: “Ich sah, dass der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dies tat, so tue ich es auch!” (AH)

– Auf dem Weg von Al-madiinah nach Makkah pflegte ‘Abdul-laah Bnu-‘umar (radial-laahu ‘anhuma), einen bestimmten Baum aufzusuchen, um sich darunter zu erholen. Dabei hat er immer zu verstehen gegeben, dass er dies täte, weil der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) es so getan habe. (AH)

– Der Sahaabiy ‘Ubaadah Bnus-saamit Al-ansaariy (radial-laahu ‘anh) begleitete Mu’aawiyah Bnu-sufyaan (radial-laahu ‘anh) bei einer Schlacht gegen die Byzantiner, als er bemerkte, dass manche Muslime Goldstücke gegen Dinaar-Münzen 2 und Silberstücke gegen Dirham-Münzen 3 kauften, da rief er aus: “Ihr Menschen! Ihr eignet euch Riba 4 an. Ich habe Allaahs Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gehört, als er sagte: “Kauft kein Gold gegen Gold, es sei denn gleiche Menge gegen gleiche Menge, ohne einen Unterschied zwischen den beiden zu machen und ohne eine Frist zu gewähren!”. Daraufhin bemerkte Mu’aawiyah: “Abul-waliid!” Ich erkenne hier kein Riba, es sei denn bei der Frist-Gewährung.” Dann empörte sich ‘Ubaadah: “Ich teile dir einen Hadiith des Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) mit, und du erzählst mir von deiner Meinung? Wenn Allaah mich von hier herausbringt, werde ich mit dir in keinem Land mehr zusammenleben, wo du über mich herrschst!” Dann kehrte er nach Al-madiinah zurück und erzählt dem Chaliifah ‘Umar (radial-laahu ‘anh) die Geschichte. Darauf sagt ihm ‘Umar: “Kehre zurück zu deinem Land, o Abul-waliid! Nieder mit einem Land, das nicht von Menschen wie du bewohnt wird.” Dann ließ ‘Umar Mu’aawiyah mitteilen. “Du hast über ‘Ubaadah keinerlei Befehlsgewalt! Und du hast die Menschen dazu zu bringen, seine Aussage (bezüglich Riba) zu beachten, denn diese Angelegenheit ist genau so.” (I)

  • Die Sahaabah waren sehr vorsichtig bei der Überlieferung der Hadiithe, weil sie keine Fehler machen wollten und nichts zu den Hadiith-Worten hinzufügen wollten, da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

    كَفَى بِالْمَرْءِ كَذِبًا أَنْ يُحَدِّثَ بِكُلِّ مَا سَمِعَ .

    “Es genügt für einen Menschen zu lügen, dass er (meint), alles weiterzuerzählen, was er gehört hat.” (M)

    Die Sahaabah wussten, dass sie bei der Tradierung von Hadiithen, Scharii’ah-Normen erlassen oder bestätigen. Deshalb achteten sie darauf, nur Hadiithe zu übermitteln und anzuwenden, von denen sie sicher wussten, dass sie diese auch richtig verstanden haben, und dass diese Aussagen tatsächlich vom Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) stammten.
    Die Sahaabah übermittelten bewusst meistens nur wenige Hadiithe, damit ihre Zuhörer diese verstehen und nicht durcheinander bringen, und verwendeten meistens Formeln wie “er sagte es in etwa so bzw. so ähnlich”, um ihre Zuhörer darauf hinzuweisen, dass der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) vielleicht andere Worte gebraucht hat.
    Auch die Taabi’uun verhielten sich ähnlich. Der Taabi’iy Muhammad Bnul-munkadir محمد بن المنكدر sagte diesbezüglich: “Derjenige, der den Menschen Hadiithe übermittelt, interveniert in die Beziehung zwischen Allaah und seinen Geschöpfen, so soll er darauf achten, womit er interveniert. (Al-kifaayah von Al-baghdaadiy)

  • Da die Quellen des Islam (Quraan und Sunnah) die Muslime auffordern, sich von der Richtigkeit einer Überlieferung zu überzeugen, bemühten sich die Sahaabah sehr ernsthaft und gewissenhaft, dies ebenfalls umzusetzen.

    يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِن جَآءَكُمۡ فَاسِقُۢ بِنَبَإٖ فَتَبَيَّنُوٓاْ أَن تُصِيبُواْ قَوۡمَۢا بِجَهَٰلَةٖ فَتُصۡبِحُواْ عَلَىٰ مَا فَعَلۡتُمۡ نَٰدِمِينَ ٦

    Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn euch ein Übertreter 5 eine Nachricht übermittelt, so vergewissert euch, damit ihr keine Menschen durch Unwissen verletzt und dann für das reuig werdet, was ihr getan habt. 6

    يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ ٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَقُولُواْ قَوۡلٗا سَدِيدٗا ٧٠ يُصۡلِحۡ لَكُمۡ أَعۡمَٰلَكُمۡ وَيَغۡفِرۡ لَكُمۡ ذُنُوبَكُمۡۗ وَمَن يُطِعِ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ فَقَدۡ فَازَ فَوۡزًا عَظِيمًا ٧١

    Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Erweist euch ehrfürchtig Allaah gegenüber und sagt ein zutreffendes Wort! (71) Er wird für euch eure Taten gut machen und euch eure Verfehlungen vergeben. Wer Allaah und Seinem Gesandten gehorcht, der erzielte bereits einen gewaltigen Erfolg! 7

    Der ehrwürdige Sahaabiy Abu-hurairah (radial-laahu ‘anh) überlieferte den Mutawaatir-Hadiith, in dem der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) vor dem Lügen in seinem Namen warnt und dafür eine große Strafe androht:

    ‏ ‏مَنْ كَذَبَ عَلَيَّ مُتَعَمِّدًا ‏‏فَلْيَتَبَوَّأْ ‏‏مَقْعَدَهُ مِنْ النَّار

    “Wer in meinem Namen lügt, der soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen.” (M)

    Deshalb suchten die Sahaabah immer eine Bestätigung bzw. die Bezeugung von anderen Sahaabah für die im Namen des Gesandten überlieferten Hadiithe. Es gibt viele Überlieferungen über Abu-bakr, ‘Umar, ‘Uthmaan und ‘Aliy (radial-laahu ‘anhum), wie sie sich zuerst von der Authentizität eines Hadiith, den sie nicht kannten, überzeugt und nach Zeugen dafür gesucht haben, bevor sie diesen verwendet haben.

    Beispiele:

    – Als eine Großmutter zu Abu-bakr (radial-laahu ‘anh) kam, um ihren Erbanteil zu verlangen, wies Abu-bakr (radial-laahu ‘anh) ihre Forderung mit der Begründung ab: “Weder im Quraan noch in der Sunnah finde ich dafür eine Aussage.” Da stand der Sahaabiy Al-mughiirah (radial-laahu ‘anh) auf und bestätigte: “Ich hörte dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu, als er der Großmutter 1/6 der Hinterlassenschaft gewährte.” Dann verlangte Abu-bakr (radial-laahu ‘anh) dafür einen weiteren Zeugen, daraufhin kam der Sahaabiy Muhammad Bnu-maslamah und bestätigte die von Al-mughiirah tradierte Aussage. Erst dann ordnete es Abu-bakr (radial-laahu ‘anh) an. (T, A, Maalik)

    – Der Sahaabiy Abu-muusa Al-asch’ariy (radial-laahu ‘anh) klopfte drei Mal an die Tür des Chaliifah ‘Umar (radial-laahu ‘anh). Als er keine Erlaubnis zum Eintreten vernahm, ging er weg. Später fragte ihn ‘Umar nach dem Grund, weshalb er nicht eingetreten sei. Abu-muusa erwiderte: “Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Wenn jemand von euch dreimal um Erlaubnis zum Eintreten gebeten hat und ihm dies nicht gewährt wurde, dann soll er gehen.” Daraufhin verlangte ‘Umar von Abu-muusa einen Beweis für diese Aussage. Dann holte Abu-muusa den Sahaabiy Abu-Sa’iid Al-chudriy als zusätzlichen Zeugen, der diesen Hadiith vom Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hörte. Dann sagte ‘Umar zu Abu-muusa: “Ich verdächtige dich nicht des Lügens, aber ich fürchte, dass die Menschen Aussagen verbreiten und diese dem Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zuschreiben.” (Maalik)

    – Busr Bnu-sa’iid überlieferte, dass ‘Uthmaan Bnu-‘affaan (radial-laahu ‘anh) Wasser verlangte, dann spülte er seinen Mund und säuberte seine Nase, dann wusch er sein Gesicht dreimal und seine Hände dreimal, dann benetzte er seinen Kopf, sowie seine Füße jeweils dreimal, dann sagte er: “Ich sah den Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) seine rituelle Gebetswaschung so vollziehen. Ihr Anwesenden! War es so?” Sie sagten: “Ja!” Er fragte eine Gruppe der Gefährten des Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), die bei ihm waren.” (AH)

    – ‘Aliy Bnu-abi-taalib (radial-laahu ‘anh) sagte: “Wenn ich vom Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) einen Hadiith hörte, hat Allaah mich davon Nutzen ziehen lassen, wie Er wollte. Und wenn ein anderer mir einen Hadiith tradierte, dann habe ich ihn schwören lassen, und als er geschworen hat, habe ich ihm geglaubt. Abu-bakr hat mir überliefert – und Abu-bakr sprach die Wahrheit – dass er den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hörte, als er sagte:

    مَا مِنْ رَجُلٍ يُذْنِبُ ذَنْبًا ثُمَّ يَقُومُ فَيَتَطَهَّرُ ثُمَّ يُصَلِّي ثُمَّ يَسْتَغْفِرُ اللَّهَ إِلَّا غَفَرَ اللَّهُ لَهُ.

    “Es gibt keinen, der eine Verfehlung begeht und dann die rituelle Gebetswaschung vollzieht und danach zwei rituelle Gebetseinheiten verrichtet und dabei Allaah, den Erhabenen und Majestätischen, um Vergebung bittet, ohne dass Allaah ihm vergibt.” (T, AH)

    Auf die gleiche gewissenhafte Art haben sich die Taabi’uun bei der Tradierung der Hadiithe verhalten. Sie akzeptierten keine Hadiithe ohne Überprüfung des Tradenten und haben auch darauf hingewiesen:

    – Von dem Taabi’iy عقبة بن نافع الفهري ‘Uqbah Bnu-naafi’ Al-fihriy (1/623 – 63/683) wird folgende Anweisung an seine Kinder zur Überprüfung der Hadiithe überliefert:
    “Meine Kinder akzeptiert einen Hadiith über den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nur von einem Vertrauenswürdigen.” 8

    – ‘Abdul-laah Bnu-dhakwaan عَبْد اللَّه بْن ذَكْوَان, genannt Abuz-zinaad (65/685 -130/748) sagte:
    “Ich habe hundert Leute in Al-madiinah erlebt, die allesamt vertrauenswürdig waren, dennoch wurde ihre Hadiith-Überlieferung nicht beachtet. Dies wurde damit gerechtfertigt: “Sie gehören nicht zu den Geeigneten für diese Kunst.” (M)

    – Der bekannte Taabi’iy Yaziid Bnu-abi-habiib يزيد بن أبي حبيب (53/673 – 128/746) pflegte zu sagen:
    “Wenn du einen Hadiith hörst, dann suche nach seiner Echtheit, wie du nach einem entlaufenen Tier suchst. Wenn du ihn erkennst, dann akzeptiere ihn sonst beachte ihn nicht!”1

    – Der Taabi’iy Mis’ar Bnu-kidaam مِسْعَرُ بْنُ كِدَامٍ (gest. 152/769) wurde gefragt: “Weshalb zweifelst du die Hadiithe so sehr an?” Dann sagte er: “Das ist ein Einsatz für die Gewissheit!” 9

    – Von Imaam Zaaidah Bnu-qudamah زائدة بن قدامة (gest. 161/778) wird überliefert, dass er jeden überprüfte, der bei ihm Hadiithe lernen wollte. Wenn er feststellte, dass er gut war, lehrte er ihn die Hadiithe, andernfalls schickte er ihn weg. Und als er nach seinem Verhalten gefragt wurde, sagte er: “Ich verabscheue es, dass das Wissen bei solchen (Schlechten) zu finden ist, und sie dann zu Imaamen werden, die man braucht, und sie es dann nach Gutdünken verändern.”

    Die Regel, welche zur Überprüfung der Hadiithe führte, lautete:
    Die Hadiithe sind unabdingbare Teile des Islam, so muss man überprüfen, von wem man den Islam lernt.

  • Die Sahaabah bemühten sich, voneinander zu lernen und sich die Hadiithe des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) selbst unter schweren Bedingungen anzueignen.Beispiele:
    – Der Sahaabiy Ibnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma) sagte: “Wenn ich erfahren habe, dass jemand einen Hadiith tradierte, ging ich zu seiner Tür, während er beim Mittagsschlaf war. Dort wickelte ich mich in mein Gewand ein und lehnte mich an seine Tür, während der Wind mich mit Staub bedeckte. Später kam er heraus und sagte: “Cousin des Gesandten Allaahs! Wieso bist du zu mir gekommen, hättest du mich doch gerufen, dann wäre ich zu dir gekommen!” Dann sagte ich ihm: “Ich habe die Pflicht zu dir zu kommen!” Dann habe ich ihn nach dem Hadiith gefragt.” 10– Der Sahaabiy ‘Abdul-laah Ibnu-mas’uud (radial-laahu ‘anh) sagte: “Strebt nach dem Wissen, bevor es stirbt, und sein Tod ist, dass seine Träger sterben.”
    – Der Sahaabiy ‘Aliy Bnu-abi-taalib (radial-laahu ‘anh) sagte: “Besucht euch gegenseitig und erinnert euch an die Hadiithe! Solltet ihr dies nicht tun, werden sie verloren gehen.” 11– Der Taabi’iy ‘Abdur-rahmaan Bnu-abi-laila عبد الرحمن بن أبي ليلى (gest. 82/701) pflegte zu sagen: “Die Belebung des Hadiith erfolgt durch gegenseitiges Erinnern daran, so erinnert euch gegenseitig daran!”2

    – Unter den Hadiith-Gelehrten war dieser Leitspruch allgemein verbreitet: “Erinnert euch gegenseitig an die Hadiithe, denn das Vortragen von Hadiithen regt das Erinnern an die Hadiithe an!”

  • Die Aneignung der Hadiithe erfolgt nach der Aneignung des Quraan. Sehr viele der Sahaabah und Taabi’uun haben zuerst entweder den ganzen Quraan oder einen Teil davon auswendig gelernt und erst danach mit dem Erlernen der Hadiithe begonnen.
  • Sowohl die Sahaabah als auch die Taabi’uun bemühten sich nach Kräften zwischen den makellosen und mangelhaften Überlieferungen zu unterscheiden und der Allgemeinheit nur solche Hadiithe zu tradieren, von deren Authentizität sie überzeugt waren. Sie verlangten von ihren Schülern, die gelernten Hadiithe öfter zu wiederholen, um diese nicht zu vergessen oder mit anderen Hadiithen zu verwechseln. 12
  • Aus Respekt vor dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und den Hadiithen haben die Sahaabah und Taabi’uun die Hadiithe nur im Zustand der rituellen Gebetswaschung überliefert.
  • Von dem Taabi’iy Sa’iid Bnul-musaiyib ist überliefert, dass er nach einem Hadiith gefragt wurde als er im Sterbebett lag und er sagte: “Setzt mich auf, denn ich mag nicht einen Hadiith des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) im Liegen erzählen.” 13
    Von Imaam Maalik Bnu-anas ist überliefert, dass er vor der Hadiith-Tradierung immer die rituelle Gebetswaschung vollzogen und seine schönsten Kleider angezogen hat. Ebenfalls pflegte er davor seinen Bart zu kämmen. Er wollte immer aus Respekt vor den Hadiithen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sehr gepflegt erscheinen.

Notes:

  1. Hier ist mit Kufr der Polytheismus der Makkah-Bewohner gemeint.
  2. Dinaar-Münzen sind Goldmünzen.
  3. Dirham-Münzen sind Silbermünzen.
  4. Riba sind verbotene Zinsen im Islam. Nehmen und Geben von Riba ist eine der Schweren Sünden.
  5. Ursprünglich: Faasiq. Faasiq sind Menschen (Muslime oder Kaafir), die bewusst Allaahs Gebote verletzen.
  6. Quraan (49:6)
  7. Quraan (33:70-71)
  8. Siehe dazu das Werk des Hadiith-Gelehrten ’Abdur-rahmaan Bnu-abi-haatim Ar-raaziy عبد الرحمن بن أبي حاتم الرازي (gest. 327/939) zum Thema Tradenten-Kritik „al-dscharhu wat-ta’diil الجرح والتعديل“.
  9. Siehe dazu das Buch des Hadiith-Gelehrten Al-hasan Ar-raamahurmuziy الحسن الرَّامَهُرْمُزِيّ (265/879 – 360/971) „al-muhaddithul-faasil bainar-raawi wal-waa‘i المحدث الفاصل بين الراوي والواعي“
  10. Siehe dazu das Buch des Hadiith-Gelehrten الذهبي Adh-dhahabiy  (673/1275 – 748/1347) „tadh­kiratul-huffaadh تذكرة الحفاظ“.
  11. Siehe dazu das Werk des Hadiith-Gelehrten Al-haakim الحاكم (321/933 – 405/1014) „ma’rifatu ’uluumil-hadiith معرفة علوم الحديث“.
  12. Siehe dazu Beispiele im Werk des Hadiith-Gelehrten Al-haakim الحاكم „ma’rifatu ’uluumil-hadiith معرفة علوم الحديث“.
  13. Siehe das Werk „dschaami’u bayaanil-’ilmi wa fadlih جامع بيان العلم وفضله“ von dem Gelehrten ابن عبد البر القرطبي Ibnu-’abdil-barr Al-qurtubiy (368/979 – 463/1071).