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Beispiele von sich scheinbar widersprechenden Hadiithen


Beispiel 1:

Imaam Al-buchaariy überlieferte über ‘Abdul-laah Bnu-diinaar 1über ‘Abdul-laah Bnu-‘umar (radial-laahu ‘anhuma) im Zusammenhang des rituellen Fastens:

‏أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ ‏إِنَّ بِلَالًا ‏يُنَادِي بِلَيْلٍ فَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّى يُنَادِيَ ‏ابْنُ أُمِّ مَكْتُومٍ.

Der Gesandte Allaah (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Bilaal ruft während der Nacht (zum rituellen Gebet), so esst und trinkt, bis Ibnu-ummi-maktuum (zum rituellen Gebet) ruft.”

Ebenfalls ist über ‘Aaischah (radial-laahu ‘anha) überliefert:

اِبْن أُمّ مَكْتُوم يُنَادِي بِلَيْلٍ فَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّى يُؤَذِّنَ بِلَالٌ

“Ibnu-ummi-maktuum ruft während der Nacht (zum rituellen Gebet). So esst und trinkt, bis Bilaal (zum rituellen Gebet) ruft.”

Imaam Ibnu-hadschar Al-‘asqalaaniy erläuterte die augenscheinliche Widersprüchlichkeit beider o. g. Hadiithe in seinem Werk “fat-hul-baari bischarhi sahiihil-buchaariy فتح الباري بشرح صحيح البخاري” damit, dass man bei beiden Hadiithen die unterschiedlichen Kontexte und Umstände sowie den Zeitfaktor berücksichtigen müsse, dazu schrieb er:
“Ibnu-mandah 2 sagte dazu:
“Der Hadiith von ‘Abdul-laah Bnu-diinaar gilt nach allen Gelehrten als makellos (sahiih). Eine Gruppe seiner Schüler hat ihn in seinem Namen tradiert. Ebenfalls überlieferte Schu’bah diesen Hadiith über ihn. So entstand danach Uneinigkeit darüber. Yaziid Bnu-haaruun tradierte den Hadiith über Schu’bah mit der Unsicherheit, (einmal) dass Bilaal .. usw. wie es verbreitet ist, und einmal “dass wenn Ibnu-ummi-maktuum während der Nacht (zum rituellen Gebet) ruft. So esst und trinkt, bis Bilaal (zum rituellen Gebet) ruft.” Er sagte weiter: “Schu’bah verfügte auch über einen anderen Tradierungsweg, denn er hat diesen Hadiith über Chubaib Bnu-‘abdir-rahmaan خُبَيْبِ بْن عَبْد الرَّحْمَن über seine Tante Unaisah أُنَيْسَةَ tradiert und ebenso mit dieser Unsicherheit. Ahmad hat ihn über Ghundar غُنْدَر über Schu’bah überliefert. Auch Abu-daawuud At-tayaalisiy أَبُو دَاوُدَ الطَّيَالِسِيُّ tradierte den Hadiith über Schu’bah mit Entschiedenheit in der ersten Version, während Abul-waliid ihn über Schu’bah mit Entschiedenheit in der zweiten Version tradierte. Ebenso haben diesen Hadiith Ibnu-chuzaimah, Ibnul-mundhir und Ibnu-hibbaan über Tradierungswege über Schu’bah überliefert. At-tahaawiy الطَّحَاوِيُّ und At-tabaraaniy الطَّبَرَانِيُّ haben ihn über Mansuur Bnu-zaadhaan مَنْصُور بْن زَاذَانَ über Chubaib Bnu-‘abdir-rahmaan tradiert. Ibnu-‘abdil-barr und manche Gelehrte behaupteten, dass der Hadiith maqluub 3 (verkehrt) und der Richtige der oben (zuerst) Erwähnte sei. Ich persönlich neigte dazu, bis ich den Hadiith im Sahiih-Werk von Ibnu-chuzaimah sah. Er wurde über zwei zusätzliche Tradierungswege über ‘Aaischah tradiert und hat Worte beinhaltet, welche einen Irrtum ausschließen. Denn der Tradent sagte: “إِذَا أَذَّنَ عَمْرو فَإِنَّهُ ضَرِير الْبَصَر فَلَا يَغُرَّنَّكُمْ وَإِذَا أَذَّنَ بِلَالٌ فَلَا يَطْعَمَنَّ أَحَدٌ, wenn ‘Amr (Ibnu-ummi-maktuum), da er blind ist, zum rituellen Gebet ruft, soll dies euch nicht täuschen. Doch wenn Bilaal zum rituellen Gebet ruft, dann darf keiner mehr essen.” Dies hat auch Ahmad tradiert. Von ‘Aaischah wurde ebenso tradiert, dass sie den Hadiith von ‘Abdul-laah Bnu-‘umar zurückgewiesen hatte und sagte, dass er falsch sei. Dies tradierte Al-baihaqiy über Ad-daraawardiy الدَّرَاوَرْدِيّ über Hischaam هِشَام über seinen Vater über sie, dann erwähnte er den Hadiith und fügte hinzu: “‘Aaischah sagte: “Und Bilaal pflegte die Morgendämmerung zu sichten.” Er (Al-baihaqiy) sagte weiter: “‘Aaischah pflegte zu sagen: “Ibnu-‘umar hat einen Fehler gemacht.” Ende des Zitats.

Ibnu-chuzaimah und Ad-duba’iy الضُّبَعِيّ brachten beide Hadiithe wie folgt zusammen: “Es könnte sein, dass das Rufen zum rituellen Gebet zwischen Bilaal und Ibnu-ummi-maktuum abwechselnd eingeteilt war, und dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) den Menschen zu erklären pflegte, dass der Ruf des Ersteren von ihnen für den Fastenden noch nichts verbietet und nicht auf den Beginn der Gebetszeit hinweist, im Gegensatz zum zweiten Ruf. Ibnu-hibbaan entschied sich sogar dafür und betrachtete es nicht als wahrscheinlich, während Addiyaa’ الضِّيَاء und andere Gelehrte dies von ihm ablehnten. Es wurde auch behauptet, dass es nicht abwechselnd war, sondern dass es für beide unterschiedliche Umstände gab: Denn Bilaal pflegte zum Beginn der Einführung des Gebetsrufes alleine zum rituellen Gebet zu rufen. Und er hat zum rituellen Morgengebet nur dann gerufen, wenn die Morgendämmerung angebrochen war. In diesem Kontext wird die Überlieferung von ‘Urwah über eine Frau vom An-nadsch-dschaar-Stamm verstanden, die sagte: “كَانَ بِلَال يَجْلِس عَلَى بَيْتِي وَهُوَ أَعْلَى بَيْت فِي الْمَدِينَة فَإِذَا رَأَى الْفَجْر تَمَطَّأَ ثُمَّ أَذَّنَ, Bilaal pflegte auf dem Dach meines Hauses zu sitzen, dies war das höchste Haus in Al-madiinah, und wenn er die Morgendämmerung sichtete, streckte er sich und begann zum rituellen Gebet zu rufen.” Dies hat Abu-daawuud tradiert und seine Tradierungskette wird als mittelmäßig (hasan) eingestuft. Auch die Überlieferung von Humaid حُمَيْد über Anas, أَنَّ سَائِلًا سَأَلَ عَنْ وَقْت الصَّلَاة فَأَمَرَ رَسُول اللَّه صَلَّى اللَّه عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِلَالًا فَأَذَّنَ حِينَ طَلَعَ الْفَجْر dass ein Mann nach der Gebetszeit fragte, danach erteilte der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Bilaal eine Anweisung, so hat er nach dem Anbruch der Morgendämmerung zum rituellen Gebet gerufen.” Dieser Hadiith wurde von An-nasaaiy tradiert und seine Tradierungskette wird als makellos (sahiih) eingestuft. Danach nahm er (der Gesandte) Ibnu-ummi-maktuum dazu, und er pflegte nachts zum rituellen Gebet zu rufen, während Bilaal den alten Zustand weiter erhalten hat. So können die Tradierung von Unaisah und auch andere Tradierungen verstanden werden. Dann mit fortschreitender Zeit ließ er (der Gesandte) Ibnu-ummi-maktuum wegen seiner zunehmenden Schwäche am Ende der Nacht zum rituellen Gebet rufen und bestimmte für ihn eine Person, die für ihn die Morgendämmerung sichtete. So etablierte sich der Gebetsruf von Bilaal während der Nacht. Der Grund dafür war, wie es tradiert wurde, dass er vielleicht den Beginn der Morgendämmerung falsch bestimmte und vor deren Anbruch zum rituellen Gebet gerufen hat. Und eines Tages machte er einen Fehler, dann wies ihn der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) an, zurückzukehren und zu sagen: “أَلَا إِنَّ الْعَبْد نَامَ Ja, der Anbeter ist eingeschlafen!” Das bedeutet, dass der tiefe Schlaf in seinen Augen ihn daran hinderte, die Morgendämmerung zu erkennen. Dies ist ein Hadiith, den Abu-daawuud und andere über den Tradierungsweg von Hammaad Bnu-salamah über Ayyuub über Naafi’ über Ibnu-‘umar lückenlos bis zum Gesandten überliefert haben, wobei alle seine Tradenten vertrauenswürdige und exzellente Memorierer sind. Doch die Imaame in der Hadiith-Wissenschaft: ‘Aliy Ibnul-madiiniy, Ahmad Bnu-hanbal, Al-buchaariy, Adh-dhuhliy الذُّهْلِيُّ, Abu-haatim, Abu-daawuud, At-tirmidhiy, Al-athram الْأَثْرَمُ und Ad-daaraqutniy الدَّارَقُطْنِيّ waren sich darüber einig, dass Hammaad einen Fehler beging, als er den Hadiith dem Gesandten zuschrieb, und dass es richtig ist, ihn ‘Umar Bnul-chattaab zuzuschreiben, da er diesen Zwischenfall mit seinem Gebetsrufer hatte, und dass Hammaad der Einzige war, der den Hadiith dem Gesandten zuschrieb. Trotz alldem wurde für ihn eine bestätigende Überlieferung (Mutaabi’) gefunden, die Al-baihaqiy über den Tradierungsweg von Sa’iid Bnu-zarbiy سَعِيد بْن زَرْبِيّ überliefert hat. So hat er ihn über Ayyuub als lückenlos bis zum Gesandten (mausuul) tradiert, aber Sa’iid gilt als schwach. Auch ‘Abdur-razzaaq hat ihn über Mu’ammar über Ayyuub tradiert, jedoch hat er ihn als Mu’dal (lückenhaft an zwei aufeinanderfolgenden Stellen in der Tradierungskette) überliefert, da er weder Naafi’ noch ‘Abdul-laah Bnu-‘umar aufgeführt hat. Es gibt ebenfalls einen anderen Tradierungsweg über Naafi’ bei Ad-daaraqutniy und anderen Tradenten, dessen Lückenlosigkeit bis zum Gesandten oder nur bis zum Sahaabiy umstritten ist. Es gibt auch einen anderen Tradierungsweg als mursal (vom Taabi’iy ohne Erwähnung des Sahaabiy dem Gesandten direkt zugeschrieben) über Yunus Bnu-‘ubaid und andere über Humaid Bnu-hilaal, sowie einen anderen Tradierungsweg über Sa’iid über Qataadah als mursal, den jedoch Yunus über Sa’iid unter Erwähnung von Anas wieder lückenlos bis zum Gesandten machte. Diese Tradierungswege stärken sich offensichtlich gegenseitig, deshalb – und Allaah weiß es am Besten – etablierte sich, dass Bilaal den ersten Gebetsruf ausrief.”

Beispiel 2:

‏‏عَنْ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَرَّ بِشَاةٍ مَيِّتَةٍ فَقَالَ هَلَّا اسْتَمْتَعْتُمْ بِإِهَابِهَا قَالُوا إِنَّهَا مَيِّتَةٌ قَالَ إِنَّمَا حَرُمَ أَكْلُهَا.

Über ‘Abdul-laah Bnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma) wird überliefert, dass der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bei einem verendeten Schaf vorbeiging, dann sagte er: “Weshalb gebraucht ihr seine Haut nicht?” Sie sagten: “Es ist doch verendet!” Er erwiderte: “Verboten ist nur der Verzehr seines Fleisches.” (B, Maalik)

عَنْ ‏ابْنِ عَبَّاسٍ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَيُّمَا إِهَابٍ دُبِغَ فَقَدْ طَهُرَ.

Über ‘Abdul-laah Bnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma), er sagte: “Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Jede Haut, die gegerbt wird, wird damit rituell rein (taahir).” (T, I, AH, N, Ad-daarimiy)

‏عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُكَيْمٍ‏ قَالَ أَتَانَا كِتَابُ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ لَا تَنْتَفِعُوا مِنْ الْمَيْتَةِ بِإِهَابٍ وَلَا عَصَبٍ.

Über ‘Abdul-laah Bnu-‘ukaim, er sagte: “Wir erhielten ein Schreiben vom Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) (mit dem Inhalt): Gebraucht vom Verendeten weder die Haut noch die Sehnen.” (T, I, A, N)

Aus den ersten beiden Hadiithen ist es ersichtlich, dass man die Häute von verendeten Tieren verwenden darf, während dies im dritten Hadiith verboten wird, was einen Widerspruch darstellt.

Imaam Ibnu-qutaibah إبن قتيبة löste diese Widersprüchlichkeit in seinem Werk “tawiilu muchtalifil-hadiith تأويل مختلف الحديث” wie folgt auf:
al-ihaab الإهاب in der Sprache ist die Haut, die nicht gegerbt wurde. Wenn sie gegerbt wurde, wird sie nicht mehr so bezeichnet (..). So sagte der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Jede Haut, die gegerbt wird, wird damit rituell rein (taahir).” Dann ging er bei einem verendeten Schaf vorbei und sagte: “Würden dessen Inhaber seine Haut gebrauchen!” Er wollte damit sagen: ‚Würden sie diese gerben und daraus Nutzen ziehen’. Danach verordnete er: ‚Verwendet vom Verendeten weder die Haut noch die Sehnen’, denn es ist eine Haut, bis es gegerbt wird. Darauf weist seine Aussage “noch Sehnen” hin, denn Sehnen werden nicht gegerbt, so erwähnte er sie mit der Haut vor der Gerbung. Dies wurde im Hadiith erläutert, den Ibnu-‘uyainah über Az-zuhriy über ‘Ubaidul-laah Bnu-‘abdil-laah über Ibnu-‘abbaas tradierte, نَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَرَّ بِشَاةٍ مَيِّتَةٍ لِمَوْلَاةٍ لِمَيْمُونَةَ فَقَالَ أَلَا أَخَذُوا إِهَابَهَا فَدَبَغُوهُ فَانْتَفَعُوا بِهِ, dass der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bei einem verendeten Schaf, das der befreiten Sklavin (Maulaah) von (seiner Ehefrau) Maimuunah gehörte, vorbeiging und sagte: “Würden sie seine Haut nehmen, dann gerben und verwenden!”

Beispiel 3:

Imaam Al-buchaariy überlieferte:

حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ جَعْفَرٍ حَدَّثَنَا شُعْبَةُ عَنْ فُرَاتٍ الْقَزَّازِ قَالَ سَمِعْتُ أَبَا حَازِمٍ قَالَ قَاعَدْتُ أَبَا هُرَيْرَةَ خَمْسَ سِنِينَ فَسَمِعْتُهُ يُحَدِّثُ عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ (..) وَإِنَّهُ لَا نَبِيَّ بَعْدِي (..).

Mir erzählte Muhammad Bnu-basch-schaar: “Uns erzählte Muhammad Bnu-dscha’far: “Uns erzählte Schu’bah über Furaat Al-qaz-zaaz, er sagte: “Ich hörte Abu-haazim zu, während er sagte: “Ich war mit Abu-hurairah fünf Jahre und hörte ihm dabei zu, als er Hadiithe über den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) erzählte. Er sagte: “(..) und gewiss nach mir gibt es keinen Propheten (..)”

Imaam Abu-daawuud überlieferte:

‏عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ ‏لَيْسَ بَيْنِي وَبَيْنَهُ نَبِيٌّ يَعْنِي عِيسَى وَإِنَّهُ نَازِلٌ…

Über Abu-hurairah, dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Zwischen mir und ihm gab es keinen Propheten – er meinte ‘Iisa – und er wird zweifelsohne herabsteigen (..)”

Aus dem ersten Hadiith leitet man ab, dass Allaahs Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kein anderer Prophet folgen wird, während im zweiten Hadiith betont wird, dass der Prophet Jesus (‘alaihis-salaam) vor dem Jüngsten Tag wiederkommen wird, was einen Widerspruch zwischen beiden Hadiithen darstellt. Imaam Ibnu-qutaibah erklärte diesen Widerspruch in seinem o. g. Werk “tawiilu muchtalifil-hadiith” wie folgt:
“Es gibt darin keinen Widerspruch und keine Unterschiedlichkeit, da der Messias (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ein vorangehender Prophet ist, den Allaah (ta’aala) emporgehoben hat und am Ende der Zeit als Zeichen für den Jüngsten Tag herabkommen lassen wird (..). Wenn der Messias herabkommt, wird er nichts von dem aufheben, was der Gesandte Allaahs Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verkündete. Er wird nicht vor dem Imaam aus seiner Gemeinschaft stehen, sondern hinter ihm das rituelle Gebet verrichten (..). Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) wollte damit sagen, dass nach ihm kein Prophet kommt, der das aufhebt, was er verkündet hat, wie gewöhnlich die Propheten zu folgen pflegten, denn sie kamen mit der Aufhebung (ِan-nas-ch النسخ).”

Beispiel 4:

Imaam Muslim überlieferte:

‏حَدَّثَنَا ‏‏هَدَّابُ بْنُ خَالِدٍ الْأَزْدِيُّ‏ ‏حَدَّثَنَا‏ ‏هَمَّامٌ‏ ‏عَنْ‏ ‏زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ‏ ‏عَنْ‏ ‏عَطَاءِ بْنِ يَسَارٍ‏ ‏عَنْ‏ ‏أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ ‏‏أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏قَالَ‏‏ لَا تَكْتُبُوا عَنِّي وَمَنْ كَتَبَ عَنِّي غَيْرَ الْقُرْآنِ فَلْيَمْحُهُ وَحَدِّثُوا عَنِّي وَلَا حَرَجَ وَمَنْ كَذَبَ عَلَيَّ‏ ‏قَالَ‏ ‏هَمَّامٌ ‏أَحْسِبُهُ قَالَ مُتَعَمِّدًا‏ ‏فَلْيَتَبَوَّأ ‏مَقْعَدَهُ مِنْ النَّارِ .

“Uns erzählte Had-daab Bnu-chaalid Al-azdiy: “Uns erzählte Ham-maam über Zaid Bnu-aslam über ‘Ataa’ Bnu-yasaar über Abu-sa’iid Al-chudriy, dass der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Schreibt nichts von mir auf! Jeder, der von mir außer dem Quraan etwas niedergeschrieben hat, soll es ausradieren! Doch überliefert von mir – dabei liegt nichts Unannehmliches. Wer in meinem Namen lügt – Ham-maam sagte: “Ich denke, dass er dazu ‚absichtlich’ sagte.” – dieser soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen.”

Der Sahaabiy Abu-hurairah (radial-laahu ‘anh) sagte:

مَا مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَحَدٌ أَكْثَرَ حَدِيثًا عَنْهُ مِنِّي، إِلَّا مَا كَانَ مِنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، فَإِنَّهُ كَانَ يَكْتُبُ وَلَا أَكْتُبُ.

“Keiner der Gefährten des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat mehr von ihm als ich überliefert außer ‘Abdul-laah Bnu-‘amr. Denn er konnte schreiben, während ich nicht schreiben konnte.” (B)

‘Abdul-laah Bnu-‘amr Bnul-‘aas عبد الله بن عمرو بن العاص (radial-laahu ‘anhuma) sagte:

كُنْتُ أَكْتُبُ كُلَّ شَيْءٍ سَمِعْتُهُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأُرِيدُ حِفْظَهُ فَنَهَتْنِي قُرَيْشٌ، وَقَالُوا: تُكْتَبُ كُلَّ شَيْءٍ تَسْمَعُهُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَرَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بَشَرٌ يَتَكَلَّمُ فِي الرِّضَا وَالْغَضَبِ، قَالَ: فَأَمْسَكْتُ فَذَكَرْتُ لِرَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ: “أَكْتُبْ فَوَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ مَا خَرَجَ مِنِّي إِلا حَقٌّ، وَأَشَارَ بِيَدِهِ إِلَى فَمِهِ”.

“Ich pflegte alles aufzuschreiben, was ich vom Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hörte, damit ich es auswendig lerne. Doch die Männer von Quraisch (die Muslime von Makkah) haben es mir verboten und sagten: “Du schreibst alles auf, was du vom Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hörst, während der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ein Mensch ist, der bei Wut und Zufriedenheit spricht?” Dann habe ich nichts mehr aufgeschrieben. Danach habe ich dieses dem Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) erwähnt, dann sagte er: “Schreib auf!! Denn bei Dem, Der über meine Seele verfügt, daraus kam nichts außer Wahrem heraus.” Dann zeigte er mit seinem Finger auf seinen Mund.” (A, AH, Ad-daarimiy)

Um die offensichtlichen Widersprüche in all diesen Hadiithen aufzuklären, vertreten die Hadiith-Gelehrten folgende recht unterschiedliche Meinungen:

– Der Hadiith des Sahaabiy Abu-sa’iid Al-chudriy ist Mauquuf موقوف, d. h. er gibt nur sein eigenes Verständnis und nicht die Worte des Gesandten wieder. Deshalb kann er nicht als Beleg in dieser Angelegenheit dienen. Andere Gelehrte widersprachen dieser Ansicht, da dieser Hadiith als Sahiih (makelloser Hadiith) gilt und von Imaam Muslim überliefert wurde.

– Viele Hadiith-Gelehrte vertreten die Meinung, dass das Verbot der Niederschrift der Hadiithe zu Beginn der Verkündigung des Islam aus der Sorge heraus erlassen wurde, dass die Hadiithe mit dem Quraan vermischt werden könnten. Nachdem die Muslime jedoch den Quraan gelernt hatten und diese Angst nicht mehr begründet war, wurde dieses Verbot aufgehoben (mansuuch).
Andere Hadiith-Gelehrte beschreiben es konkreter, indem sie dieses Verbot darauf beziehen, dass man Quraan und Sunnah nicht auf dem gleichen Blatt aufschreiben dürfte.

– Andere Hadiith-Gelehrte vertreten die Meinung, dass das Verbot nur diejenigen betraf, die in der Lage waren, die Hadiithe und die Sunnah auswendig zu lernen, damit sie dies durch die Aufzeichnung nicht vernachlässigen, während die Erlaubnis zur Niederschrift der Hadiithe für diejenigen galt, die nicht gut auswendig lernen konnten.

– Andere Hadiith-Gelehrte sind der Ansicht, dass das Verbot und die Erlaubnis hinsichtlich der Aufzeichnung der Hadiithe und der Sunnah zu Beginn der Verkündung der islamischen Botschaft nicht allgemeinen Charakters waren und dass später die allgemeine Erlaubnis zur Niederschrift hierfür erfolgte. So gelten alle diesbezüglichen Hadiithe als makellos (Sahiih-Hadiithe) ohne Widersprüche.

 

Notes:

  1. ’Abdul-laah Bnu-diinaar ist ein großer Taabi’iy (gest. 127/745)
  2. Muhammad Bnu-ishaaq Bnu-muhammad Bnu-yahya Bnu-mandah Al-’abdiy محمد بن إسحاق بن محمد بن يحيى بن منده العبدي ist ein großer Hadiith-Gelehrter (310/922 – 395/1005).
  3. Siehe die Definition von Maqluub im dazugehörigen Unterkapitel.