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Al-madsch-huul المجهول und Al-mastuur المستور


  • Al-madsch-huul المجهول, wörtlich “der Unbekannte”, ist eine tradierende Person, über die keine anderen ‘Adl-Tradenten bzw. nur eine einzige ‘adl-tradierende Person etwas tradiert hat. Damit gilt ihre ‘Adaalah als nicht bewiesen.
    Eine solche Person gilt erst dann als Nicht-Madsch-huul und damit als ‘adl-tradierende Person, wenn über sie mindestens zwei anerkannte ‘Adl-Tradenten etwas überliefert haben und damit ihre ‘Adaalah durch eine Referenz von Hadiith-Gelehrten belegt wird.
    Imaam ابن عبد البر القرطبي Ibnu-‘abdil-barr Al-qurtubiy (368/979 – 463/1071) differenzierte die Feststellung eines Madsch-huul wie folgt:
    “Jeder, von dem nur ein ‘Adl-Tradent etwas überliefert hat, gilt bei ihnen (den Hadiith-Gelehrten) als Madsch-huul, es sei denn, es handelt sich um einen Tradenten, der (in einem anderen Bereich) jedoch nicht in Bezug auf die Hadiith-Tradierung bekannt ist, wie z. B. die Bekanntheit von Maalik Bnu-diinar (gest. 123/741) als Asket (zaahid زاهد)”.
  • Al-mastuur bzw. Mastuurul-haal مستور الحال, wörtlich “der Bedeckte” bzw. “diejenige Person, deren Status verborgen ist”, ist eine tradierende Person, über die mindestens zwei anerkannte ‘Adl-Tradenten etwas überliefert haben und die nach Außen als ‘adl erscheint, jedoch ohne dass ihre ‘Adaalah bzw. Nicht-‘Adaalah durch mindestens einen anerkannten Tradenten-Kritiker belegt wurde.
    Die Hadiithe einer solchen tradierenden Person werden von der Mehrheit der Hadiith-Gelehrten zurückgewiesen. Einige wenige Hadiith-Gelehrte akzeptieren sie nur bedingt.
    Imaam Ibnu-hadschar Al-‘asqalaaniy weist die Hadiithe solcher Tradenten erst nach einzelner eingehender Überprüfung zurück.
    Imaam Adh-dhahabiy (673/1274 – 748/1347) erwähnte in seinem Werk “miizaanul-i’tidaal ميزان الاعتدال“, dass er keine Frau kennt, die als Tradentin kritisiert bzw. als nicht ‘adl zurückgewiesen wurde, es sei denn wenige Frauen, die wegen der Unbekanntheit ihrer ‘Adaalah nicht anerkannt und deshalb nicht beachtet wurden.