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Verschiedene Punkte zu at-tardschiih


  • Man ist verpflichtet, ar-raadschih zu berücksichtigen.
    Beispiel:
    Der Hadiith über ‘Aaischah (radial-laahu ‘anha), in dem die rituelle Ganzkörperwaschung nach dem Geschlechtsverkehr durch die Berührung der Geschlechtsorgane zur Pflicht wird, wird vor dem Hadiith von Abu-hurairah (radial-lahu ‘anh) präferiert, in dem diese rituelle Waschung erst nach dem Samenerguss zur Pflicht wird, da ‘Aaischah (radial-laahu ‘anha) den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) besser kannte.
  • Wenn man zwei sich widersprechende Belege berücksichtigen kann, dann muss man dies tun.
    Beispiele:
    – Vom Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) wurde überliefert, dass er seinen Zeigefinger beim Taschahhud bewegte; gleichzeitig wurde es von ihm überliefert, dass er dies nicht tat. So werden beide Hadiithe berücksichtigt, in dem man annimmt, dass er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) seinen Zeigfinger nur bei “aschhadu an la ilaaha il-lal-laah wa aschhadu anna muhammadan rasuulul-laah” bewegte.

    – Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

    أَيُّمَا إِهَابٍ دُبِغَ فَقَدْ طَهُرَ.

    Jede Haut, die gegerbt wird, wird rituell rein. (T, N, I, AH)

    لَا تَنْتَفِعُوا مِنَ الْمَيْتَةِ بِإِهَابٍ وَلَا عَصَبٍ.

    Nutzt von einem verendeten Tier weder Haut noch Sehne! (T, N, I)

    Der zweite Hadiith wird bezogen auf das Gegerbte. Damit kann man beide Hadiithe ohne Weiteres verwenden.

    – Einer bedenkt in seinem Testament jemanden mit einer Sache, und gleichzeitig bedenkt er einen anderen mit der gleichen Sache, so werden beide Partner darin sein.
  • Wenn zwei Text-Belege (nusuus) sich widersprechen, die gleich stark und ‘aam sind, dann geht man folgendermaßen vor:
    – wenn der spätere Beleg festgestellt werden kann, dann berücksichtigt man an-nas-ch und dieser gilt als abrogierend.
    – wenn kein späterer Beleg festgestellt werden kann, dann werden beide Belege ignoriert.
    – wenn beide im dhanniy-Bereich liegen, dann wird versucht, einen zu präferieren, sonst wählt man einen der beiden aus.
    – wenn der eine Beleg qat‘iy und der andere Beleg dhanniy ist, dann wird der qat‘iy-Beleg präferiert.

    – wenn der eine Beleg chaas und der andere ‘aam ist, dann wird der chaas-Beleg präferiert.
  • Wenn zwei Belege sich widersprechen, wobei einer der beiden noch von zusätzlichen Belegen gestärkt wird, dann wird er präferiert.