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Begriffsbestimmung von al-qawaa’idul-fiqhiyyah


Linguistisch ist al-qawaa’id القواعد ein Plural von al-qaa’idah القاعدة. al-qaa’idah bedeutet “das Fundament, die Basis”.

Fachspezifisch definiert man al-qaa’idah als:
“eine Regel mit übergeordnetem Charakter (kulliyyah كلية), die bei den meisten mit ihr zusammenhängenden detaillierten Einzelfällen mit untergeordnetem Charakter (dschuz-iyyah جزئية) Anwendung findet.
Die Fiqh-Regeln sind ein Maßstab, mit dem Einzelfragen aus den verschiedenen Fiqh-Bereichen geklärt werden und ihre Scharii’ah-Gebotskategorie festgestellt wird.

In “madschallatul-ahkaamil-‘adliyyah مجلة الأحكام العدلية : Das Buch der juristischen Normen” (MAA) 1 heißt es:
Manche dieser Regeln (qawaa’id) haben in Einzelfällen Ausnahmen, doch dies beeinträchtigt deren umfassenden und übergeordneten Charakter insgesamt nicht, da diese sich ohnehin gegenseitig mit tachsiis belegen und einschränken.

Manche Fiqh-Regeln kann man direkt aus den Hadiithen ohne zusätzliche Ausformulierung ableiten.

Beispiele:

كُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ.

Alles Berauschende ist haraam. (B, M, T, A, N, I, AH)

الْبَيِّنَةُ عَلَى الْمُدَّعِي، وَالْيَمِينُ عَلَى الْمُدَّعَى عَلَيْهِ.

Den Beweis erbringt der Ankläger, und den Eid leistet der Angeklagte. (T, Ad-daaraqutniy, Al-baihaqiy)


Notes:

  1. madschallatul-ahkaamil-’adliyyah ist ein islamisches Gesetzesbuch, das zur Zeit des Osmanischen Reiches im Jahre 1286/1869 entwickelt wurde. Dieses Buch bezog sich hauptsächlich auf die Hanafitische Fiqh-Schule und beinhaltete 1851 Paragraphen. Auf Türkisch heißt dieses Buch Mecelle.