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at-tardschiih nach der ’illah


Dabei werden u. a. folgende Regeln und Aspekte berücksichtigt:

– Eine definitive und eindeutig gesicherte ‘illah (‘illah qat‘iyyah) wird im Vergleich zu einer nicht eindeutig gesicherten ‘illah (‘illah dhanniyyah) präferiert.

– Eine ‘illah mit einem definitiven und eindeutig gesicherten Beleg (qat‘iy) wird im Vergleich zu einer ‘illah mit einem nicht eindeutig gesich-erten Beleg (dhanniy) präferiert.

– Eine einfache ‘illah (basiitah) wird im Vergleich zu einer komplexen (murakkabah) ‘illah präferiert.

– Eine ‘illah und ein Scharii’ah-Gebot (al-hukm) sind in der Regel

.    entweder beide ohne Negation (wudschuudiy)

Beispiel: Der Diebstahl aus einem sicheren Ort führt zur Strafe;

. oder beide mit einer Negation (‘adamiy)

Beispiel: Was Nicht-Erde ist darf beim Tayammum nicht verwendet werden;

. oder nur eines von beiden mit einer Negation

Beispiel: Der Wein ist wegen Trunkenheit nicht erlaubt.

Das Scharii’ah-Gebot mit einer ‘illah, wobei beide ohne Negation sind, wird im Vergleich zu allen anderen Typen präferiert.
Danach folgt das Scharii’ah-Gebot mit einer ‘illah, wobei beide mit einer Negation sind.

– Eine ‘illah, die zur Umsetzung des Scharii’ah-Gebots anspornt, wird im Vergleich zur ‘illah, die nur den Hinweis auf das Scharii’ah-Gebot liefert, präferiert.

– Eine ‘illah mit Anwendung bei mehreren Scharii’ah-Geboten wird präferiert.

– Eine aus zwei asl abgeleitete ‘illah wird vor einer aus einem asl präferiert.