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al-mudschtahid المجتهد


al-mudschtahid ist eine muslimische Person, die faqiih ist und sich nach Kräften bemüht, die Scharii’ah-Gebote festzustellen.

Nach der Definition von al-idschtihad gilt man als mudschtahid nur dann, wenn man sich tatsächlich so intensiv einsetzt, dass man nichts Zusätzliches hinzufügen kann.

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا حَكَمَ الْحَاكِمُ فَاجْتَهَدَ ثُمَّ أَصَابَ فَلَهُ أَجْرَانِ وَإِذَا حَكَمَ فَاجْتَهَدَ ثُمَّ أَخْطَأَ فَلَهُ أَجْرٌ.

Wenn der Fällende eines Scharii’ah-Gebots (hukm) nach idschtihaad urteilt und richtig liegt, erhält er zwei Löhne, und wenn er nach idschtihaad urteilt und falsch liegt, erhält er einen Lohn. (B, M, T)

Dieser Hadiith bezieht sich nur auf die qualifizierten mudschtahid. Nicht-Qualifizierte werden jedoch zur Rechenschaft gezogen, unabhängig davon, ob sie nach ihrem Urteil richtig oder falsch liegen, da sie wegen ihrer fehlenden Qualifikation nur durch Zufall richtig liegen können.