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Prüfungsordnung


Zur laufenden Beurteilung des Studienverlaufs ist bei allen Lehrveranstaltungen Prüfungsimmanenz gegeben, d. h. die Leistungen der Studierenden werden während des gesamten Semesters beurteilt, deshalb besteht Anwesenheitspflicht.

1. Jedes Modul wird mit zwei schriftlichen Teilprüfungen (Teil1+ Teil2) abgeschlossen.

2. Zum positiven Abschluss eines Moduls müssen 50% der Maximalpunktzahl in jeder Teilprüfung (Teil1+ Teil2) erreicht werden.

3. Für den Erhalt des Islamologie-Zertifikates ist der positive Abschluss aller Module obligat.

4. Für jede Teilprüfung (Teil1+ Teil2) sind zwei Termine vorgesehen (Prüfung und reguläre Nachprüfung), zu denen die Teilnehmer sich fristgemäß (per E-Mail) anzumelden haben (Fristen siehe Kursmappe).

5. Die Gebühren der Prüfung und der regulären Nachprüfung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

6. Nachprüfungen finden nach Abschluss des Moduls und nach den beiden regulären Prüfungsterminen für Teil1 + Teil2 statt. Prüfungsinhalt der Nachprüfungen kann der gesamte Modul-Stoff sein.

7. Die Anwesenheit bei einer Prüfung gilt als Prüfungsteilnahme, wenn die Fragen gelesen wurden, auch wenn die Prüfung nicht abgegeben wird.

8. Durch Nichtteilnahme bzw. Nicht-Anmeldung zu beiden regulären Prüfungsterminen, verfällt der Anspruch auf kostenfreie Prüfungstermine.

9. Die Teilnahme an einer regulären Prüfung eines anderen Kurses bleibt kostenfrei, da hier kein Zusatzaufwand für das Institut anfällt.

10. Für jeden weiteren Prüfungs-Antritt nach den beiden regulären Terminen fallen 20 € Gebühr an, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.

11. Diese Zusatztermine werden vom Institut unter Berücksichtigung der Kapazitäten und organisatorischer Belange festgelegt. Hierbei besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.

12. Als Übergangsregel für besondere Härtefälle können Sonderabsprachen mit dem Institut getroffen werden.

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