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Wird das rituelle Gebet durch das Anheben beider Füße während des Verrichtens der rituellen Niederwerfung, annulliert?


Frage:
Wird das rituelle Gebet durch das Anheben beider Füße während des Verrichtens der rituellen Niederwerfung, annulliert?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Die rituelle Niederwerfung (As-sudschuud) ist eine Pflichthandlung des rituellen Gebets. Sie wird zweimal in jeder Gebetseinheit mit einem Sitzen dazwischen durchgeführt. Bei sudschuud
müssen Gesicht (mit Nase und Stirn), Hände, Knie und Zehen den festen Boden berühren. Der Körper muss in dieser Stellung auch zur Ruhe kommen.

Das rituelle Gebet wird durch das Anheben beider Füße, so dass keiner der Zehen mehr den Boden berührt, annulliert.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com