.
.

.

Wie wird die Zakaah auf Aktien berechnet?


Frage:
Wie wird die Zakaah auf Aktien berechnet?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Der Aktien-Handel mit Halaal-Aktien ist erlaubt, weil hierbei keine Zinsgewinne erzielt werden.

Voraussetzungen, die Aktien zakaah-pflichtig machen:

  • Überschreiten des Nisaab: Der Nisaab entspricht dem aktuellen Wert von 85 g Gold.
  • Fälligkeit der Abgabefrist: Die Zakaah ist innerhalb eines Lunarjahres zu entrichten.
  • Überschreiten des Mindesbesitzzeitraumes: Man muss mindestens ein Mondjahr lang im Besitz der Aktien sein.
  • Besitz, Eigentum und uneingeschränkte Verfügungsgewalt.

Die Zakaah darauf beträgt 2,5% des aktuellen Marktwertes inklusive Gewinn. Sollte die Aktiengesellschaft für die Aktien bereits Zakaah entrichtet haben, so werden diese Aktien nicht ein zweites Mal durch Zakaah belastet.

Diese oben genannte Regelung bezieht sich auf den Fall, wenn die Aktien mit der Absicht zur Spekulation gekauft wurden.

Wurden die Aktien jedoch nicht mit der Absicht zur Spekulation gekauft, sondern mit der Absicht auf diese Aktien Dividenden zu erhalten, dann vertreten die Gelehrten diesbezüglich mehrere Meinungen:

  • die Zakaah beträgt 2,5% des aktuellen Marktwerts inklusive Gewinn,
  • die Zakaah beträgt 2,5% des Gewinns bzw. der Dividenden,
  • die Zakaah beträgt 2,5% der Anteil der zakaah-pflichtigen Unternehmenswerte.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com