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Wenn man im Monat Ramadaan an manchen Tagen nicht fasten konnte, da man seine Monatsregel hatte, muss man diese innerhalb einer bestimmten Zeit nach holen?


Frage:
Wenn man im Monat Ramadaan an manchen Tagen nicht fasten konnte, da man seine Monatsregel hatte, muss man diese innerhalb einer bestimmten Zeit nach holen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Sollte man die versäumten Fastentage ohne zwingenden Grund bis zum nächsten Ramadaan nicht nachgeholt haben, holt man diese Fastentage nach dem nächsten Ramadaan nach und leistet eine Kaffaarah (Speisung eines Bedürftigen pro Tag) – (nach Imaam Abu-haniifah muss keine Kaffaarah entrichtet werden). Dies gilt nur dann, wenn es für die Verzögerung keinen zwingenden Grund gab.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com