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Wenn ich jemand im Ausland beauftrage für mich ein Opfertier zu schlachten, ist es für mich dann auch verpflichtend ab 1. Dhul-hiddschah nicht mehr meine Haare und meine Nägel zu kürzen?


Frage:
Wenn ich jemand im Ausland beauftrage für mich ein Opfertier zu schlachten, ist es für mich dann auch verpflichtend ab 1. Dhul-hiddschah nicht mehr meine Haare und meine Nägel zu kürzen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Personen, die ein Ud-hiyah opfern wollen (unabhängig davon ob man es selbst oder von einer anderen Person schlachten lässt), sollen sich ab dem 1. Dhul-hiddschah keine Nägel schneiden, sowie keine Haare kürzen bzw. rasieren.

Mehr Informationen diesbezüglich, finden Sie unter dem folgenden Link auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com, sowie im Band 4 der Islamologischen Enzyklopädie:

https://www.islam-wissen.com/publikationen/islamologische-enzyklopaedie/einfuehrung-in-die-modalitaeten-der-rituellen-handlungen-gebet-fasten/al-ud-hiyah-%d8%a7%d9%84%d8%a3%d8%b6%d8%ad%d9%8a%d8%a9/

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com