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Muss nach einem Samenerguss ohne Lust und Erregung die rituelle Ganzkörperwaschung vollzogen werden?


Frage:
Muss nach einem Samenerguss ohne Lust und Erregung die rituelle Ganzkörperwaschung vollzogen werden?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Nach einem Samenerguss begleitet von Lust und Erregung im Schlaf oder im Wachzustand ist man dazu verpflichtet die rituelle Ganzkörperwaschung zu vollziehen.

Nach einem Samenerguss ohne Lust und Erregung im Schlaf oder im Wachzustand durch Krankheit, Kälte, Müdigkeit etc.; nach Meinung der meisten Fiqh-Gelehrten ist dafür keine rituelle Ganzkörperwaschung erforderlich. Lediglich eine rituelle Gebetswaschung ist zu vollziehen. Imaam Asch-schaafi’iy verlangt dagegen die rituelle Ganzkörperwaschung nach jedem Samenerguss.

Bemerkung:
Die rituelle Gebetswaschung wird durch die Ausscheidung von Madhi (Vortropfen vor dem Samenerguss) und Wadi (Nachtropfen nach dem Samenerguss) annulliert. Demnach ist man nicht dazu verpflichtet die rituelle Ganzkörperwaschung zu vollziehen.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com