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Ist man dazu verpflichtet, das Sunnah-Gebet ebenfalls nachzuholen, wenn das rituelle Frühgebet versäumt wurde?


Frage:
Ist man dazu verpflichtet, das Sunnah-Gebet ebenfalls nachzuholen, wenn das rituelle Frühgebet versäumt wurde?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Beim Versäumen des rituellen Frühgebets ist es eine Sunnah-Handlung, das Sunnah-Gebet, welches vor dem rituellen Frühgebet verrichtet wird, ebenfalls nachzuholen.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com