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Ist es erlaubt, folgendes Bittgebet zu rezitieren, nach dem ein Vortrag beendet wurde: “Wenn ich etwas Gutes gesagt habe, so ist dies von ALLAAH allein, und wenn ich etwas Falsches gesagt habe, so ist dies von mir und vom Satan.”


Frage:
Ist es erlaubt, folgendes Bittgebet zu rezitieren, nach dem ein Vortrag beendet wurde: “Wenn ich etwas Gutes gesagt habe, so ist dies von ALLAAH allein, und wenn ich etwas Falsches gesagt habe, so ist dies von mir und vom Satan.

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Es gibt keine authentische und makellose Überlieferung bezüglich dessen, dass dieses Bittgebet am Ende eines Vortrages gesagt werden muss. Dennoch ist es nicht falsch oder verboten dieses zu tun, weil das Bittgebet mit der Aussage bzw. Botschaft der folgenden Aayaat übereinstimmt:

مَا أَصَابَكَ مِنْ حَسَنَةٍ فَمِنَ اللَّهِ وَمَا أَصَابَكَ مِنْ سَيِّئَةٍ فَمِنْ نَفْسِكَ …

Was dich an Gutem traf, dies ist von ALLAAH. Was dich an Unglück traf, dies ist aufgrund eigener (Verfehlungen) … (Quraan 4:79)

وَمَا بِكُم مِّن نِّعۡمَةٖ فَمِنَ ٱللَّهِۖ ثُمَّ إِذَا مَسَّكُمُ ٱلضُّرُّ فَإِلَيۡهِ تَجۡ‍َٔرُونَ

Was ihr an Wohlergehen genießt, ist von ALLAAH. Aber dann, wenn euch Unglück trifft, fleht ihr zu IHM alleine. (Quraan 16:53)

In den Hadiith-Werken Sunan An-nasaaiy (Nr.3358) und Sunan Abi-daawuud (Nr. 2116) wird überliefert, dass der Gefährte ‘Abdullaah Bnu-mas’uud (radiyal-laahu ‘anhu) dieses Bittgebet rezitierte nach dem er bezüglich einer Frage zum Erbrecht antwortete.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com