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Ist es dem Man erlaubt, seine Ehefrau während ihrer Menstruation zu scheiden? Ist diese Scheidung gültig?


Frage:
Ist es dem Man erlaubt, seine Ehefrau während ihrer Menstruation zu scheiden? Ist diese Scheidung gültig?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Eine Ehescheidung, bei welcher eine Bedingung der sunnah-konformen Ehescheidung mißachtet wird, nennt man “sunnah-widrige Ehescheidung (Talaaq Bid’i)”. Diese Ehescheidung erfolgt entweder

– im Nicht-Tahaarah-Zustand der Ehefrau, d. h. während der Zeit der Menstruation (Haid) oder des Wochenbettes (Nifaas), oder aber

– im Tahaarah-Zustand der Ehefrau jedoch nach einem Beischlaf mit ihr.

Bei der ersten Variante wird der betroffenen Ehefrau eine unnötig lange Eheauflösungsfrist (‘Iddah) auferlegt, weil ihre Eheauflösungsfrist erst ab der darauf folgenden Menstruation beginnt. Diese Praxis widerspricht eindeutig der Sunnah, er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا ضَرَرَ وَلَا ‏ ‏ضِرَارَ.

Weder sich selbst noch anderen zu schaden, ist erlaubt!” (I, Maalik)

Diese Ehescheidung gilt deshalb als sunnah-widrig, wird aber trotzdem berücksichtigt und der Ehemann trägt für dieses Vergehen eine Sünde.

عَنْ ‏عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ‏ ‏رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا ‏أَنَّهُ طَلَّقَ ‏امْرَأَتَهُ ‏‏وَهِيَ حَائِضٌ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، ‏‏فَسَأَلَ ‏عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ رَسُولَ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ ذَلِكَ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: مُرْهُ فَلْيُرَاجِعْهَا، ثُمَّ لِيُمْسِكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ، ثُمَّ تَطْهُرَ، ثُمَّ إِنْ شَاءَ أَمْسَكَ بَعْدُ، وَإِنْ شَاءَ طَلَّقَ قَبْلَ أَنْ يَمَسَّ، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ.

‘Abdullaah Bnu-‘umar (radial-laahu ‘anhuma) berichtete, dass er – zur Zeit des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) – seiner Ehefrau die Ehescheidung während ihrer Periode erteilt hat. ‘Umar Bnul-chattaab fragte daraufhin den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) danach. Dann sagte der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Weise ihn an, (die Ehe) mit ihr wieder aufzunehmen und sie solange zu behalten, bis ihre Periode vergeht und danach noch einmal wiederkehrt und dann noch einmal wieder vergeht. Erst dann kann er sie, wenn er möchte, behalten oder sich von ihr scheiden, jedoch bevor er mit ihr intim wird. Denn diese ist die Eheauflösungsfrist (‘Iddah), deren Einhaltung Allaah bei der Ehescheidung gebot.” (B)

Auch die Ehescheidung im Tahaarah-Zustand, wo es vorher zum Beischlaf kam, ist sunnah-widrig, weil hier die Möglichkeit einer Schwangerschaft besteht und diese die Scheidungsabsicht beeinflussen könnte.

Nach den 12er-Schii’ah und den Dhaahiriten gilt die Bid’i-Ehescheidung nicht und wird nicht gezählt.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com