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Ist die Zustimmung des Waliy zur Eheschließung ein Pflichbestandteil für die Gültigkeit der Ehe?


Frage:
Ist die Zustimmung des Waliy zur Eheschließung ein Pflichbestandteil für die Gültigkeit der Ehe?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist gültig und zieht scharii’ah-mäßige Folgen nach sich, wenn alle seine Arkaan (Pflichtteile, Singular: Rukn) erfüllt sind. Fehlen diese Arkaan bzw. fehlt ein Rukn davon, wird der gesamte Vertrag nichtig.
Nach den Maalikiten sind diese Arkaan: die Vertragsform, die Ehepartner, der Waliy 1, zwei Trauzeugen und die Brautgabe.
Nach den Schaafi’iten zählt die Brautgabe nicht zu den Arkaan, sondern nur die Vertragsform (Angebot und Annahme), die Ehepartner, der Waliy und die zwei Trauzeugen.
Nach den Hanbaliten sind die Arkaan lediglich die Vertragsform und die Ehepartner.

Die Hanafiten stufen nur die Vertragsform als den einzigen unerlässlichen Bestandteil des Vertrags (Rukn ركن) ein.

Alle o. g. Arkaan müssen die im Folgenden aufgezählten Bedingungen (Schuruut شروط, Singular Schart شرط) erfüllen, damit der Ehevertrag für gültig erklärt werden kann. Wird die Erfüllung einer Bedingung versäumt, gilt der Vertrag als nichtig.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com

 

Notes:

  1. Vertragsparteien sind der Ehemann und der Waliy