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Müssen diejenigen Iimaan-Bekennenden, die Sünden begehen, am Jüngsten Tag als erstes Rechenschaft ablegen, bevor sie Zutritt ins Paradies erhalten?


Frage:

Müssen diejenigen Iimaan-Bekennenden, die Sünden begehen, am Jüngsten Tag als erstes Rechenschaft ablegen, bevor sie Zutritt ins Paradies erhalten?

Antwort:

Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Diejenigen Iimaan-Bekennenden, die Sünden begehen, werden für ihre Verfehlungen bei der Befolgung der Gebote ALLAAHs und für ihre Nachlässigkeit bei der Erfüllung ihrer Pflichten am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen müssen und zur Verantwortung gezogen, bevor sie Zutritt ins Paradies erhalten. Daraus folgt, dass kein Iimaan-Bekennender auf ewig in der Hölle verweilen wird. Dies gilt jedoch nur, solange man nicht die Auffassung vertritt, dass diese Verfehlungen halaal seien und es gilt nur für Sünden (Leichte und Schwere), welche nicht gegen die unabdingbaren Pflichtteile des Islam und somit gegen den Geist der schahaadah verstoßen.

إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَغۡفِرُ أَن يُشۡرَكَ بِهِۦ وَيَغۡفِرُ مَا دُونَ ذَٰلِكَ لِمَن يَشَآءُۚ وَمَن يُشۡرِكۡ بِٱللَّهِ فَقَدِ ٱفۡتَرَىٰٓ إِثۡمًا عَظِيمًا

“ALLAAH vergibt nie, dass Ihm gegenüber Polytheismus betrieben wird! Doch Er vergibt, was (an Verfehlungen) geringer ist als dies, wem Er will. Wer Polytheismus Allaah gegenüber betreibt, der hat bereits eine übergroße Verfehlung erfunden.” 1

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Dschibriil kam zu mir und brachte mir die Botschaft:

مَنْ مَاتَ مِنْ أُمَّتِكَ، لَا يُشْرِكُ بِاللَّهِ شَيْئًا، دَخَلَ الْجَنَّةَ، قُلْتُ: وَإِنْ زَنَى، وَإِنْ سَرَقَ، قَالَ: وَإِنْ زَنَى وَإِنْ سَرَقَ

“Wer von deiner Gemeinschaft stirbt, während er ALLAAH gegenüber keinerlei Polytheismus betreibt, wird ins Paradies eintreten.” Ich fragte: “Auch dann, sollte er Zina (Unzucht) begangen und gestohlen haben?” Er antwortete: “Auch dann, sollte er Zina begangen und gestohlen haben!” (B, M, AH, N)

Der Gelehrte Abu-‘ubaid Al-qaasim Bnu-salaam (gest. 224/839) sagte:
“Die Sünden und Fehltaten annullieren nicht den Iimaan. Sie beeinträchtigen vielmehr seine wahre und eigentliche Bedeutung und die Aufrichtigkeit ALLAAH (ta’aala) gegenüber.”

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com

 

Notes:

  1. Quraan (4:48)