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Ich kann aufgrund einer Operation, nur mit Schmerzen das rituelle Gebet im Stehen verrichten. Was soll bzw. kann ich tun?


Frage:
Ich kann aufgrund einer Operation, nur mit Schmerzen das rituelle Gebet im Stehen verrichten. Was soll bzw. kann ich tun?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Wenn man die Gebetshandlungen aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt vollziehen kann, verrichtet man das rituelle Gebet trotzdem und vollzieht je nach Möglichkeit die Gebetshandlungen zumindest andeutungsweise (sitzend, liegend, mit den Augen oder in Gedanken).
Die Pflicht, das rituelle Gebet zu verrichten, besteht für alle Muslime, die noch geistig dazu in der Lage sind, d. h. solange diese die Gebetstexte sprechen oder denken können.

‘Imraan Bnu-husain عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْن (radial-laahu ‘anhu) sagte:

كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الصَّلَاةِ فَقَالَ صَلِّ قَائِمًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ.

“Ich hatte Hämorrhoiden, dann fragte ich den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nach dem rituellen Gebet. Er sagte: “Verrichte es im Stehen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Sitzen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Liegen.” (B)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com