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1.) Darf das rituellen Fasten während einer Reise ausgesetzt werden? 2.) Kann das Verrichten des rituellen Gebets vorgezogen werden, wenn man weiß, dass man es nicht im Stehen verrichten kann?


Frage:
1.) Darf das rituellen Fasten während einer Reise ausgesetzt werden?
2.) Kann das Verrichten des rituellen Gebets vorgezogen werden, wenn man weiß, dass man es nicht im Stehen verrichten kann?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

1.) Reisende dürfen das rituelle Fasten aussetzen. Die versäumten Tage holen sie nach Ramadaan nach.
Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt. Reisende können das rituelle Fasten an allen Tagen der Reise und des Aufenthalts während der Reise aussetzen, wenn diese weniger als vier Tage andauert. Für den Reisenden ist es jedoch erwünscht zu fasten, wenn es zu keiner Erschwernis führt.

2.) Wenn man die Gebetshandlungen aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt vollziehen kann, verrichtet man das rituelle Gebet trotzdem zu seiner Zeit und vollzieht je nach Möglichkeit die Gebetshandlungen zumindest andeutungsweise (sitzend, liegend, mit den Augen oder in Gedanken).

‘Imraan Bnu-husain عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْن (radial-laahu ‘anhu) sagte:

كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الصَّلَاةِ فَقَالَ صَلِّ قَائِمًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ

“Ich hatte Hämorrhoiden, dann fragte ich den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nach dem rituellen Gebet. Er sagte: “Verrichte es im Stehen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Sitzen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Liegen.” (B)

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com