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“Fiqh-Schulen” nicht “Rechtsschulen”!!!


In dem folgenden Text wird kurz erklärt, warum es inkorrekt ist al-madhaahibul-fiqhiyyah mit dem Begriff “Rechtsschulen” zu übersetzen:

Wie aus der Bezeichnung “al-madhaahibul-fiqhiyyah المذاهب الفقهية (madh-hab مذهب, wörtlich “Gang, Weg”) ersichtlich wird, handelt es sich bei den Fiqh-Schulen – im Westen inkorrekt “islamische Rechtsschulen” genannt – lediglich um Schulen, die auf dem Quraan (القرآن), der Sunnah (السنة), dem Konsens der Gelehrten (al-idschmaa’ الإجماع) und dem Analogieschluss (al-qiyaas القياس) basieren, jedoch aufgrund der individuell unterschiedlichen Verfahrensweisen und Methoden zur Favorisierung einer Bedeutung aus den mehrdeutigen Texten sowie der verschiedenen Denkansätze der jeweiligen Gelehrten bei der Anwendung fachspezifischer Regeln und mehrdeutiger Sprachregeln zur Ableitung von Normen und Regeln aus den spezifischen Scharii’ah-Quellen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Die Fiqh-Schulen repräsentieren damit lediglich Lehrmeinungen in Fiqh-Fragen auf der Basis von Variationen der Methodologie, d. h. Variationen der wissenschaftlichen Verfahrensweise zur Ableitung von Scharii’ah-Normen für das praktische Handeln im Alltag.