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Ud-hiyah – Das Opfertier – Bedingungen für die Schlachtung und für die Opfertiere


Definition von Udhiyah

Als Udhiyah bezeichnet man die Opfertiere, die beim Opferfest von Personen geschlachtet werden, die keine Haddsch-Pilgerfahrt vollziehen (siehe auch Al-hadyi).

Stellung von Udhiyah

Die Opferung von Udhiyah ist Sunnah-muakkadah für jeden, der finanziell dazu in der Lage ist. Sunnah-muakkadah ist eine Sunnah-Handlung, die der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) regelmäßig verrichtet hat.
Diese Opferung von Udhiyah ist nach Imaam Abu-haniifah eine Waadschib-Handlung für jede freie vermögende muslimische Person, die sich nicht auf Reisen befindet. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ كَانَ لَهُ سَعَةٌ وَلَمْ يُضَحِّ فَلَا يَقْرَبَنَّ مُصَلَّانَا

“Wer dazu in der Lage ist und dennoch keine Udhiyah schlachtet, der darf nicht in die Nähe unserer Moschee kommen.” (A, AH und Al-haakim)

Bedingungen für die Schlachtung und für die Opfertiere

Tiere, die als Opfertiere verwendet werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Fassung der Absicht für die Udhiyah entweder beim Schlachten oder vorher.
  • Die Schlachtung innerhalb der vorgesehenen Zeit
  • Spenden eines Teils des Rohfleisches
  • Der Schlachter soll davon nichts als Entschädigung für seine Arbeit erhalten.
  • Tierart: Die vorgeschriebenen Tierarten sind Kamele, Rinder, Schafe und Ziegen beiderlei Geschlechts.
  • Alter: Das vorgeschriebene Alter muss eingehalten werden.
    – Kamele: fünf Jahre
    – Ziegen: ein Jahr
    – Rinder: zwei Jahre
    – Schafe: sechs Monate
  • Unversehrtheit: Die Opfertiere müssen frei von Geburtsfehlern oder Krankheiten sein.
  • Man darf nichts davon verkaufen.

Sunnah-Handlungen für die Opfernden

Personen, die ein Udhiyah opfern wollen, sollen sich ab dem 1. Dhul-hiddschah:

  • keine Nägel schneiden.
  • keine Haare kürzen bzw. rasieren.

Zeit der Opferung

Nach dem ‘Iid-Gebet (rituelles Festgebet), an den vier Tagen des Opferfestes, d. h. zwischen dem 10. Dhul-hiddschah und kurz vor Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah. Doch das Schlachten nachts ist eine Soll-Nicht-Handlung.

 فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَٱنۡحَرۡ ٢

“So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und schächte!” 1

Sollte das Opfertier vor dem ‘Iid-Gebet geschlachtet werden, dann gilt es nicht als Ud-hiyah, sondern nur als gewöhnliche Schlachtung ohne ‘Ibaadah-Charakter.

 

 

 

Notes:

  1. Quraan (108:2)